Nein hat er nicht, es sind nur 100 kg
Also eigentlich nur Stützlast für nen Radlträger
Entweder wirklich nur 100kg EINGETRAGEN (ob das falsch ist, steht auf nem anderen Papier) oder wirklich nur fürn Radlträger.
Im obrigen Link zeigt die Polizistin ja den Fahrzeugschein des Fahrzeugs:
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Und von daher hat sie alles richtig gemacht - gemäß der Eintragung von 100kg Anhängelast sind angehängte 2.260kg (ja, sie hat Gespanngewicht geschrieben. Aber das sollten die Profis hier im Forum ihr ja wohl nachsehen können!) wohl definitiv zu viel. Ob es jetzt 50%, 122,6% oder 2.260% sind, im Bußgeldkatalog kostet es meines Wissens alles das Gleiche! 
Edit: sie hat sich auch nochmal korrgiert, was das angehängte Gewicht bzw. Gespanngewicht angeht:
IMG_6341.jpeg