Daran ändert auch BE nichts!
Warum ?
Mit "B" darf man immer Anhänger bis 750 Kg zGG ziehen.
Liegt das zul. GG des Anhängers über 750 Kg, darf die Summe der der zulässigen GG von Zugfahrzeug und Anhänger
max. 3500 Kg betragen, um das Gespann mit dem "B" fahren zu dürfen.
Dabei ist die Verteilung der zGG völlig egal, so lange man in Summe unter oder bei 3500 Kg bleibt.
Der Honda Jazz hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1490 Kg ...
und darf daher einen Anhänger mit einem zGG von 2010 Kg ziehen,
so lange der leer ist oder max. bis zum tatsächlichen Gewicht der zulässigen Anhängelast von 1000 Kg des Jazz beladen ist.
Das ist eindeutig mit "B" zulässig.
Deshalb ist es auch zulässig einen leeren 1300 Kg Anhänger mit dem Jazz seiner Mutter mit 30Km/h durch die Stadt zu ziehen : mit "B"
Und warum sollte das jetzt mit "BE" nicht mal gehen ?
Merin Sohn hat dann 1 Jahr später den "BE gemacht".