Beiträge von rower

    V2 oder V4A sind übrigens nichts weiter als bedeutungslose Verkaufsbezeichnungen.

    So einfach ist das nicht: das sind keine bedeutungslosen Verkaufsbezeichnungen, sondern geschützte Produktnamen der Firma Krupp und deren Nachfolger.


    Die Produktnamen sind schon Jahrzehnte alt und bezeichnen die Versuchsreihen, rostfreie Stähle zu entwickeln und zu klassifizieren.

    den Versuch 2 Austenit und den Versuch 4 Austenit und sind damit nicht bedeutungslos, sondern definiert.


    V2A entspricht dem 1.4301 ... und dessen "feingetunten" Weiterentwicklungen wie 1.4305 ,1.4307und auch 1.4541

    die aber alle noch die Basiseigenschaften von 1.4301 haben.

    V4A entspricht dem 1.4401 ... und dessen "feingetunten" Weiterentwicklungen wie 1.4404 und 1.4571,

    die aber alle noch die Basiseigenschaften von 1.4401 haben.


    Siehe auch den Link : https://www.wewo.de/v2a-v4a/

    Wovon schreibst du ?


    Von den allgemeinen Bedingungen der zulässigen Lasten/Gewichte ?


    Oder von den Bedingungen für die Nutzung der 100 Km/h Zulassung. ?


    Ich habe dir explizit zu deinem Wunsch der 100 Km/h Zulassung geschrieben.

    Und da ist es nun einmal so, dass das zGG des Anhängers nicht über der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges liegen darf.


    Das war auch nur als Hinweis gemeint: du kannst ja machen , was du willst.

    Ok :)


    Hier also ein kleines Foto der Anpassung der Schutzbleche: 20230309_172606_resized (1).jpg


    Achse ist auf dem Foto voll ausgefedert und dabei hab ich die 12cm Luft aus der Einbauvorschrift, also prinzipiell alles supi. Würde aber trotzdem aus optischen Gründen noch ein zwei Zentimeterchen höher gegen, was meint ihr?

    Geschmacksache ... ich mag auch größere Abstände.


    Das mit den 12 cm ist die Einbauvorschrift von ALKO für den Mindestabstand,

    um sicherzustellen, dass das Rad im eingefederten Zustand nicht mit dem Kotflügel kollidiert.


    Die StVZO sagt meines Wissens nichts in cm zu dem Abstand: irgendwo steht, dass das Rad freigängig sein muss ... wie bei KFZ.


    Die EU-Vorschrifft sagt:

    der Abstand zwischen der Radabdeckung und der Radmitte darf nicht mehr als den doppelten statischen Halbmesser betragen.

    Also kurz gesprochen: Abstand Reifen zum Kotflügel max. halber Reifendurchmesser =

    beim Reifendurchmesser von 600 mm darf man dann z.B. max. 300 mm Abstand haben ... statt der 120 mm "von ALKO".

    Vielleicht, weil es Menschen gibt, die nicht von Geburt an schon alles wissen

    und die sich dann nach und nach im Laufe der Zeit das zusätzliche Wissen aneignen müssen.

    Und vielleicht noch nicht gelernt haben, dass man mit einer Achse ohne Typenschild Schwierigkeiten bei der Zulassung bekommen könnte.

    99% der Menschen wissen das wohl schon:

    und er ist nun eben der eine Mensch von den von den restlichen 1%, die so eine Selbstverständlichkeit nicht wissen.

    Daran ändert auch BE nichts!

    Warum ?


    Mit "B" darf man immer Anhänger bis 750 Kg zGG ziehen.


    Liegt das zul. GG des Anhängers über 750 Kg, darf die Summe der der zulässigen GG von Zugfahrzeug und Anhänger

    max. 3500 Kg betragen, um das Gespann mit dem "B" fahren zu dürfen.

    Dabei ist die Verteilung der zGG völlig egal, so lange man in Summe unter oder bei 3500 Kg bleibt.


    Der Honda Jazz hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1490 Kg ...

    und darf daher einen Anhänger mit einem zGG von 2010 Kg ziehen,

    so lange der leer ist oder max. bis zum tatsächlichen Gewicht der zulässigen Anhängelast von 1000 Kg des Jazz beladen ist.


    Das ist eindeutig mit "B" zulässig.


    Deshalb ist es auch zulässig einen leeren 1300 Kg Anhänger mit dem Jazz seiner Mutter mit 30Km/h durch die Stadt zu ziehen : mit "B"


    Und warum sollte das jetzt mit "BE" nicht mal gehen ?



    Merin Sohn hat dann 1 Jahr später den "BE gemacht".

    Nichts wird so heiß gegessen , wie es gekocht wird:


    BE war ursprünglich auch so geplant, dass er ausnahmslos für jeden Anhänger über 750 Kg erforderlich sein sollte.


    Er kam dann aber fast so, wie es heute noch ist ... fast.


    Fast: denn anfangs war es so, dass man BE auch brauchte, wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers über dem Leergewicht

    oder der zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges lag.


    Mein Sohn durfte deshalb ohne BE mit meinen Fahrzeug mit 1980 Kg Gesamtgewicht mit unserem Wohnwagen (1500 ZGG) mit 100 über die Autobahn ... wohlgemerkt: ohne BE !

    Aber den leeren 1300 Kg Anhänger durfte er mit dem Jazz seiner Mutter nicht mit 30Km/h durch die Stadt ziehen, weil die zul. Anhängelast nur bei 1000 kg lag.


    Der Mist war dann sehr schnell bereinigt: nichts wird so heiß gegessen , wie es gekocht wird.

    Wenn eine eingeschlagene FIN grob weggeschliffen wurde, kann man nach einem "Feinschliff" durch ätzen mit Säure die Nr. wieder sichtbar machen.

    Das wird deutlich erschwert, wenn die Oberfläche nach dem Schliff durch Hammerschläge mit der Finne zusätzlich malträtiert wird.


    Nun kannst du darüber sinnieren, ob der Anhänger einmal gestohlen wurde und vorsorglich zur Erschwerung der Identifizierung "bearbeitet" wurde.


    Ich gehe davon aus.

    So etwas gab es vor ca. 40 Jahren schon einmal für den 3er FS:

    da wurde nach dem gleichen Prinzip ein "Anhänger" auf einen 7,5-tonner aufgesattelt/angesteckt ...

    und schon hatte man aus einem 7,5-tonner einen 18-Tonner gemacht, der mit dem 3er FS gefahren werden konnte.

    Erkennbar waren diese Konstrukte an der kompletten Beleuchtung mit Kennzeichen zwischen der "Tandemachse"


    Dem wurde aber vor ca. 30 Jahren oder so ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben.

    Besten Dank. Ja ist Fahrtrichtung rechts. Wenn ich das richtig verstehe ist die Rückstelleinrichtung auf der linken seite oben?

    Nein:

    entscheiden ist die Lage des Spreizschlosses.


    Ist das Spreizschloss in Fahrtrichtung hinten in der Ankerplatte, kommt die "Rückfahrautomatik" nach unten

    ( wie in deinem Bild auf der rechten Seite )


    Links liegt das Spreizschloss in Fahrtrichtung auch hinten ( es wäre schon sehr seltsam, wenn das nicht so wäre )

    also kommt die "Rückfahrautomatik" auch hier nach unten.

    Und da bist du sicher ?


    Weil die zulässige Höchtgeschwindigkeit der Fahrzeuge und deren Anhänger auf Autobahnen mind. 60 Km/h betragen muss.

    Und max. 60 geht da nicht, weshalb Schwertransporter mit einem Schild mit 62 Km/h ausgewiesen sind.


    Edit:

    die Simson-Schwalbe hat eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h ... und darf nicht auf die Autobahn.

    ( klar, das wäre eh versuchter Selbstmord; aber darum geht es ja nicht )

    Habe leider nur den Führerschein Klasse B, wäre also auf 750KG maximal festgelegt, wenn ich das richtig verstehe.

    Mit "B" kannst du "immer" einen 750 Kg-Anhänger anhängen ...


    oder einen schwereren Anhänger, so lange das zul. Gesamtgewicht des Autos + des Anhängers zusammen nicht über 3500 in Summe kommen.


    = als Beispiel : Auto 2450 + Anhänger 1000 = 3450 : erlaubt.

    Auto 3500 + Anhänger 750 : erlaubt, obwohl in Summe über 3500 Kg, aber der Anhänger nur max 750 Kg hat.

    Auto 2750 + Anhänger 751 Kg = verboten, weil Anhänger über 750 Kg und Auto mit Anhänger mit 3501 Kg um 1 Kg zu schwer.


    edit: entscheidend sind die eingetragenen zulässigen Gesamtgewichte in den Papieren ... auf keinen Fall die tatsächlichen Gewichte.