Anhängelast 1,6t, dann ist man mit einem 1,5t + 50kg/75kg Stützlast gut dabei.🤷
Erkläre mal den verwertbaren Inhalt dieser Aussage.
Anhängelast 1,6t, dann ist man mit einem 1,5t + 50kg/75kg Stützlast gut dabei.🤷
Erkläre mal den verwertbaren Inhalt dieser Aussage.
Solche Missverständnisse entstehen halt, wenn man nicht zitieren "darf".
Dann schreibt der eine über das erste Foto ... und der andere reagiert auf das zweite Foto.
Wenn die Anhänger ALKO-Bremsen haben:
hat der 750Kg-Anhänger die kleine Bremse 1637 mit 160 mm Durchmesser ( 500 Kg Bremslast je Rad )
und der 1200Kg-Anhänger die größere Bremse 2051 mit 200 mm Durchmesser ( 750 Kg Bremslast je Rad ).
Mit Knott-Bremsen sieht es bezüglich der Dimensionierung der Bremsen sehr ähnlich aus.
Alle DDR Lastenanhänger waren von vornherein auf 120 zugelassen, auch wenn man damit nur 80 fahren durfte.
Ich entschuldige mich dafür, dass ich das nicht wusste:
dass die Anhänger in der DDR für 120Km/h zugelassen waren und im Osten selbstverständlich auch für "120" ausgelegt waren,
obwohl nur "80" gefahren werden durfte.
Da waren wir hier im Westen damals noch nicht so weit: hier wurde erst 1990 eine Eignung der Anhänger für 100 Km/h vorgeschrieben.
Der Anhänger ist über 40 Jahre alt.
Wenn da noch die ersten Lager drin sind, ist das Fett mindestens nicht mehr so richtig optimal.
Damit dann 900 Km mit 100 Km/h, für die der Anhänger nicht gebaut wurde, in einem Rutsch in den Urlaub fahren:
kann man machen, wenn man es für Quatsch hält, deshalb die Lager zu erneuern.
Klar kann man die "paar Kröten" für neue Lager sparen : das kann ein spannender Urlaub werden.
Aber wie heißt das so schön: no risk ... no fun.
Um "normal" ohne Zusatzkennzeichnung mit 80 Km/h fahren zu dürfen, müssen die Anhänger für 100 Km/h gebaut sein:
weil der Gesetzgeber zu wissen meint, dass sich nicht alle an die "80" halten und der Anhänger das aushalten muss.
Um 100 Km/h fahren zu dürfen, muss der Anhänger für 120 Km/h gebaut sein.
In beiden Fällen geht es vor allem um die Bauteile wie die Achsen, Bremsen und Radlager.
Ich sehe da 2 Gründe / Möglichkeiten
1. da wurde ein Fehler gemacht
2. der Hersteller ist der Meinung, dass man mit dem Anhänger aus Sicherheitsgründen nur dann 100 Km/h fahren sollte / darf,
wenn er mit Stoßdämpfern ausgerüstet ist.
Das darf er vorschreiben, wenn er das so will.
Ich habe volles Verständnis dafür, wenn ein "Graukittel" den Eintrag nicht "einfach so" herausnehmen will.
Er wird es nur dann tun, wenn ihm eine Freigabe des Herstellers dazu vorliegt.
Ich würde, wenn der Anhänger so "alt" ist und gebraucht erworben wurde, die Radlager erneuern : sicher ist sicher.
Und da nicht die von der "billigen" Sorte, sondern Markenlager ... SKF und/oder so.
Der Anhänger wurde in Deutschland von einem Metallbauer hergestellt und einzeln zugelassen:
dafür braucht es keine COC, weil er für Deutschland gebaut wurde und nicht für die EU.
Nun stelle dir einfach einmal vor, so ein Anhänger wird in Frankreich von einem Metallbauer hergestellt und einzeln zugelassen:
auch da braucht er keine COC, weil er nicht für den europäischen Markt gebaut wurde, sondern allein für Frankreich direkt.
Frage:
Würde der "deutsche TÜV" bei so einem für Frankreich in Frankreich gebauten Anhänger ohne COC
"einfach so" die französischen Papiere in deutsche Papiere "umschreiben" ?
Eher nicht: da braucht es normalerweise eine "Vollabnahme" mit allem PI-PA-PO.
Die bösen Franzosen aber auch.
1. Wahl :
Luftfederung
zum Beispiel: Moetefindt in Buchholz oder Ostmann in Osterkappeln.
mit Luftfederung kann man den Anhänger "anheben" , wenn es wirklich ins Gelände gehen soll
ansonsten ist es die komfortabelste und materialschonenste Art der Federung für diesen Einsatzzweck
2. Wahl
Drehstabfederung mit Lastausgleich der Achsen: hinreichend "komfortabel"
3. Wahl
Gummifederung mit Lastausgleich, "billiger" als Drehstabachsen und und meist deutlich härter
Wenn du wirklich auch einmal in "richtiges Gelände" willst, brauchst du bei einem 3-Tonnen-Tandem einen Lastausgleich zwischen den Achsen.
4.
Ich kenne keine Achsen mit Schraubenfedern und Achsausgleich ( was durchaus nicht von Bedeutung ist, ich kenne keinesfalls "alles").
Deshalb fällt eine für Einzelachsen sehr gute Lösung beim Tandem aus.
Es geht, wenn man weiß, wie es geht:
das Rohr schaut recht massiv aus und die mehrfache Befestigung über und unter der Deichsel auch, das hält genauso wie der dünne Blechadapter den es fertig zu kaufen gibt
Du weißt das, ich weiß das auch ... und ich gehe davon aus, dass der Prüfer genau das auch weiß.
Aber der Prüfer soll eine Abnahme nach §21 machen und da ist für diese Art der Zugvorrichtung ein bauartgeprüftes Teil vorgesehen.
Ich habe volles Verständnis für den Prüfer, wenn er sich nicht über die Vorgaben hinwegsetzt.
Er setzt sich dabei dann der Gefahr des Vorwurfs des "Gefälligkeitsgutachtens" oder der Bestechlichkeit aus.
Wofür ? , für wen ? .
Für einen Ihm unbekannten Kunden : mit Pech auch noch für einen Kunden mit "Endverbrauchergebaren",
der dann lauthals durch die Gegend rennt und herumposaunt: der Herr XXXX vom TÜV macht so etwas,
ohne dass das Teil bauartgeprüft ist.
Ja, es gibt bei den Prüforganisationen jede Menge inkompetente "Knaller":
aber ich habe absolutes Verständnis, wenn ein Prüfer ein "ungeprüftes" Bauteil bei einer §21 Abnahme ablehnt.
Wenn es das Vierkantrohr ist, das mit den rot gekennzeichneten Schrauben befestigt ist,
dann hat der Prüfer recht: da braucht man ein bauartgeprüftes Teil, z.B. eine Rohrdeichsel.
Die muss dann mit Klemmschellen befestigt werden.
Die Löcher dafür darf man in den Rahmen bohren ( das muss man sogar, wie bekommt man die sonst fest )
Das TÜV-Buch PKW-Anhänger https://www.tuev-media.de/das-tuev-buch-pkw-anhaenger
ist käuflich beim TÜV - Rheinland für 16,80 zu erwerben.
Es ist ein Buch vom TÜV-Rheinland : und das ist dann eine gute Argumentationshilfe !
Und darin steht eindeutig geschrieben:
dass, wenn die Deichsel Bestandteil des Rahmens ist, kein Prüfzeichen erforderlich ist !
Manfred
Wenn eine 11 Kg Gasflasche 30,- € kosten sollte ( ist meist billiger ), kostet 1 KW Gas 0,22 €.
Was kostet der Strom ?
Ist doch klar:
weil da kein Fett/Gleitmittel zwischen Keramik und Kerzenstecker ist,
kann man den Stecker nicht so einfach ganz bis zum Ende auf die Kerze stecken.
Man drückt oben am Gummi des Kerzensteckers; staucht das Gummi
und unten an der Keramik rutscht das Gummi halt nicht ganz nach unten.
Dann bleibt oben bei dem Teller ein winziger Abstand/Spalt zwischen dem Teller und dem Ventildeckel und Wasser kann einsickern.
Das ist natürlich völlig aus der Luft gegriffen und kann gar nicht sein bzw. ist völlig ausgeschlossen.
Ist es da zur "Nutzbarkeit" des Fahrzeuges nicht sinnvoll, den Eintrag von 2005 auf 1995 ändern zu lassen:
kostet bei TÜV und Zulassungsstelle das Gleiche und schränkt die Nutzbarkeit des Fahrzeuges nur um 10 Kg ein.
Häää?
Kannst du nicht lesen ?
In der ersten Antwort hast du im Beitrag Nr. 2 eine vollumfängliche Antwort auf deine Fragen erhalten !
DU darfst schweißen, nur NICHT an der Achse und NICHT an der Deichsel!
Mach mal ein Bild wo Du schweißen möchtest!
"Nico" wird dir ohne irgendein "Tamtam" kostenlos eine neue Berechnung zuschicken ... wenn die Bilder einwandfrei lesbar waren.
Alles andere würde mich bei "Nico" schon seeehr wundern.