Beiträge von rower

    aber wie rechnest die Prozente aus wenn du die andern Prozentsätze nicht kennst sondern nur die reinen zwei Zahlen?


    also Du hast die 481400 als Zahl und mußt wieviel Prozent drauf rechnen um auf die 580 000 zu kommen?

    580 000 : 481 400 = 1,204819277


    Ich muss 20,4819277 % auf 481 400 draufrechnen, um auf 580 000 zu kommen.


    Und nicht nur ich: das kann jeder !


    Da muss man nicht die Purzelbäume schlagen , wie hier oft vorgerechnet.

    Ist ja wirklich toll, dass du das würdest.

    Meinst du, das das dem TE in irgendeiner Form hilft,

    wo er er sich doch nicht einmal in der Lage fühlt, den Holm zu tauschen.

    Okay

    Da ich das selber nicht austauschen kann

    Woraus ziehst du deine Erkenntnis, dass er dann doch schweißen können müsste ?


    Oder wolltest du nur allen mitteilen , dass DU schweißen kannst ?


    Schweißen kann ich auch ... weshalb ich auch deutlich gesagt habe, dass ich es NICHT schweißen würde und die Holme tauschen würde.

    Kommt hier denn jemand aus den Raum Osnabrück der sich den mal anschauen mag

    Landmaschinenhändler/Werkstätten sind meist eine gute und preiswerte Möglichkeit.


    Suche über "Google-Maps" einmal nach "Landmaschinenhändler".


    Wenn du hier im Forum einen findest. der das für einen Forenkollegen für lau oder fast lau macht, wäre das natürlich sehr schön.

    Hm okay

    Ja ich habe den verliehen und leider jetzt erst gesehen

    Wie lange hast du den denn verliehen ? 3 Jahre, 5 Jahre ... oder länger ?


    Das ist ein Dauerbruch:

    solche Risse entstehen, wenn ein Rahmen so beschissen konstruiert wird und dann auch so gebaut wird.


    Da wurde ein offenes "U-Profil" nach innen gebogen, so dass die Schenkel des "U" Falten geworfen haben.

    Im Zeitablauf entstehen da Risse in/an den Falten, die dann zu einem Dauerbruch des Rahmens führen.


    Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wären die Preise für beide Rahmenteile interessant und das Alter des Anhängers.


    Schweißen würde ich da nicht: aber das ist kein Maßstab für andere Menschen, die dort schweißen wollen.

    Aha, da sagt die Spannungsreihe leider etwas anderes. Lass mal ein Elektrolyt dazukommen und dann opfert sich das Alu.


    Um es zu untermauern und nicht auch nur so rauszuhauen...

    Mit dem "untermauern" halte ich es wie mit den "Statistiken" : ich traue nur denen, die ich selbst gefälscht habe :)


    Dann "untermauere" ich mal:


    Koch-Anhänger aus Aluminium werden mit VA-Schrauben verschraubt ... und geben 10 Jahre Garantie.
    Wir haben hier im Umkreis von ca. 1 Km 4 bis 5 Koch-Anhänger seit Jahren als "Laternenparker" im Freien rumstehen.

    Einer davon seit 1998: und der sieht noch einwandfrei aus.


    Ein Freund von mir hat eine 44-Fuß Hochseeyacht, ca. 15 Jahre alt, über der Wasserlinie ohne Farbanstrich.

    Mit Beschlägen aus VA, wie im Yachtbereich üblich : und keine Korrosion.


    Militärschiffe bestehen teilweise aus Aluminium.


    Aluminium ist halt nicht gleich Aluminium.


    Nimmt man zum Beispiel AlMg3 oder AlMgSi0,5 , hat man seewasserbeständige Alu-Legierungen, die auch Streusalzkontakt aushalten.


    Das sind handelsübliche Legierungen zu normalen Preisen und keine "Raketenwissenschaft"



    Auch so ein "billiger" Eduard wird mit einem solchen oder ähnlich korrosionsbeständigen ALU hergestellt.

    Sonst könnte man denen "beim Zerfall zusehen".

    Ausbauen, umdrehen, wieder einbauen.

    Klar ist die Holzplatte dann mittig leicht nach oben gedrückt.

    Nach ein paar mal wieder zu viel Ladung, ist die Traverse dann wieder gerade ...

    und ein paar "Überladungen" später dann wieder nach unten gebogen.

    V2 oder V4A sind übrigens nichts weiter als bedeutungslose Verkaufsbezeichnungen.

    So einfach ist das nicht: das sind keine bedeutungslosen Verkaufsbezeichnungen, sondern geschützte Produktnamen der Firma Krupp und deren Nachfolger.


    Die Produktnamen sind schon Jahrzehnte alt und bezeichnen die Versuchsreihen, rostfreie Stähle zu entwickeln und zu klassifizieren.

    den Versuch 2 Austenit und den Versuch 4 Austenit und sind damit nicht bedeutungslos, sondern definiert.


    V2A entspricht dem 1.4301 ... und dessen "feingetunten" Weiterentwicklungen wie 1.4305 ,1.4307und auch 1.4541

    die aber alle noch die Basiseigenschaften von 1.4301 haben.

    V4A entspricht dem 1.4401 ... und dessen "feingetunten" Weiterentwicklungen wie 1.4404 und 1.4571,

    die aber alle noch die Basiseigenschaften von 1.4401 haben.


    Siehe auch den Link : https://www.wewo.de/v2a-v4a/

    Wovon schreibst du ?


    Von den allgemeinen Bedingungen der zulässigen Lasten/Gewichte ?


    Oder von den Bedingungen für die Nutzung der 100 Km/h Zulassung. ?


    Ich habe dir explizit zu deinem Wunsch der 100 Km/h Zulassung geschrieben.

    Und da ist es nun einmal so, dass das zGG des Anhängers nicht über der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges liegen darf.


    Das war auch nur als Hinweis gemeint: du kannst ja machen , was du willst.

    Ok :)


    Hier also ein kleines Foto der Anpassung der Schutzbleche: 20230309_172606_resized (1).jpg


    Achse ist auf dem Foto voll ausgefedert und dabei hab ich die 12cm Luft aus der Einbauvorschrift, also prinzipiell alles supi. Würde aber trotzdem aus optischen Gründen noch ein zwei Zentimeterchen höher gegen, was meint ihr?

    Geschmacksache ... ich mag auch größere Abstände.


    Das mit den 12 cm ist die Einbauvorschrift von ALKO für den Mindestabstand,

    um sicherzustellen, dass das Rad im eingefederten Zustand nicht mit dem Kotflügel kollidiert.


    Die StVZO sagt meines Wissens nichts in cm zu dem Abstand: irgendwo steht, dass das Rad freigängig sein muss ... wie bei KFZ.


    Die EU-Vorschrifft sagt:

    der Abstand zwischen der Radabdeckung und der Radmitte darf nicht mehr als den doppelten statischen Halbmesser betragen.

    Also kurz gesprochen: Abstand Reifen zum Kotflügel max. halber Reifendurchmesser =

    beim Reifendurchmesser von 600 mm darf man dann z.B. max. 300 mm Abstand haben ... statt der 120 mm "von ALKO".

    Vielleicht, weil es Menschen gibt, die nicht von Geburt an schon alles wissen

    und die sich dann nach und nach im Laufe der Zeit das zusätzliche Wissen aneignen müssen.

    Und vielleicht noch nicht gelernt haben, dass man mit einer Achse ohne Typenschild Schwierigkeiten bei der Zulassung bekommen könnte.

    99% der Menschen wissen das wohl schon:

    und er ist nun eben der eine Mensch von den von den restlichen 1%, die so eine Selbstverständlichkeit nicht wissen.

    Daran ändert auch BE nichts!

    Warum ?


    Mit "B" darf man immer Anhänger bis 750 Kg zGG ziehen.


    Liegt das zul. GG des Anhängers über 750 Kg, darf die Summe der der zulässigen GG von Zugfahrzeug und Anhänger

    max. 3500 Kg betragen, um das Gespann mit dem "B" fahren zu dürfen.

    Dabei ist die Verteilung der zGG völlig egal, so lange man in Summe unter oder bei 3500 Kg bleibt.


    Der Honda Jazz hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1490 Kg ...

    und darf daher einen Anhänger mit einem zGG von 2010 Kg ziehen,

    so lange der leer ist oder max. bis zum tatsächlichen Gewicht der zulässigen Anhängelast von 1000 Kg des Jazz beladen ist.


    Das ist eindeutig mit "B" zulässig.


    Deshalb ist es auch zulässig einen leeren 1300 Kg Anhänger mit dem Jazz seiner Mutter mit 30Km/h durch die Stadt zu ziehen : mit "B"


    Und warum sollte das jetzt mit "BE" nicht mal gehen ?



    Merin Sohn hat dann 1 Jahr später den "BE gemacht".