Beiträge von rower

    Es geht, wenn man weiß, wie es geht:


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    das Rohr schaut recht massiv aus und die mehrfache Befestigung über und unter der Deichsel auch, das hält genauso wie der dünne Blechadapter den es fertig zu kaufen gibt

    Du weißt das, ich weiß das auch ... und ich gehe davon aus, dass der Prüfer genau das auch weiß.


    Aber der Prüfer soll eine Abnahme nach §21 machen und da ist für diese Art der Zugvorrichtung ein bauartgeprüftes Teil vorgesehen.

    Ich habe volles Verständnis für den Prüfer, wenn er sich nicht über die Vorgaben hinwegsetzt.

    Er setzt sich dabei dann der Gefahr des Vorwurfs des "Gefälligkeitsgutachtens" oder der Bestechlichkeit aus.


    Wofür ? , für wen ? .


    Für einen Ihm unbekannten Kunden : mit Pech auch noch für einen Kunden mit "Endverbrauchergebaren",

    der dann lauthals durch die Gegend rennt und herumposaunt: der Herr XXXX vom TÜV macht so etwas,

    ohne dass das Teil bauartgeprüft ist.


    Ja, es gibt bei den Prüforganisationen jede Menge inkompetente "Knaller":

    aber ich habe absolutes Verständnis, wenn ein Prüfer ein "ungeprüftes" Bauteil bei einer §21 Abnahme ablehnt.

    Wenn es das Vierkantrohr ist, das mit den rot gekennzeichneten Schrauben befestigt ist,

    dann hat der Prüfer recht: da braucht man ein bauartgeprüftes Teil, z.B. eine Rohrdeichsel.

    Die muss dann mit Klemmschellen befestigt werden.

    Die Löcher dafür darf man in den Rahmen bohren ( das muss man sogar, wie bekommt man die sonst fest )

    Die Deichselholme müssen ja nicht "zwingend" mit der Achse verschraubt werden.

    Analog zu den V-Deichseln der käuflich zu erwerbenden Anhänger solltest du die Deichselholme

    an der Tragkonstruktion anschrauben können, die die Karosse mit der Achse verbindet.

    Ist doch klar:

    weil da kein Fett/Gleitmittel zwischen Keramik und Kerzenstecker ist,

    kann man den Stecker nicht so einfach ganz bis zum Ende auf die Kerze stecken.

    Man drückt oben am Gummi des Kerzensteckers; staucht das Gummi

    und unten an der Keramik rutscht das Gummi halt nicht ganz nach unten.

    Dann bleibt oben bei dem Teller ein winziger Abstand/Spalt zwischen dem Teller und dem Ventildeckel und Wasser kann einsickern.


    Das ist natürlich völlig aus der Luft gegriffen und kann gar nicht sein bzw. ist völlig ausgeschlossen.

    Wie kommt man an eine "Zulassung" , um überhaupt ein ungestempeltes Kennzeichen zu erhalten,

    wenn überhaupt keine Unterlagen vorliegen = gar nix vorliegt, mit denen die Behörde den Anhänger zulassen kann ?.


    Das würde mich ja mal konkret interessieren.

    Das ist die Frage, die ich mir in solchen Fällen immer erst einmal stelle: " wie würde ein Richter entscheiden "


    Also in diesem Fall:


    wie würde ein Richter nach Sachlage entscheiden, wenn weder Papiere, ein Vertrag noch ein Geldfluss vorliegen ?


    Auch wenn man sich auf hoher See und vor Gericht in "Gottes Hand" befindet, kann man das Ergebnis gut abschätzen.

    Kegelrollenlager ohne Kronenmutter + Splint : schon etwas seltsam.


    Woher weißt du, dass dort sicher Kegelrollenlager verbaut sind ?

    Weil du die Mutter schon "ab" hattest ?

    Und waren in dem Gewinde der Achse Löcher/Bohrungen für einen Splint ?


    Wenn dort Kegelrollenlager verbaut sind und Löcher für Splinte: müssen dort Kronenmuttern mit Splinten verbaut werden:

    anders kann man die Kegelrollenlager eigentlich nicht wirklich sicher sauber einstellen.


    Wenn Kegelrollenlager ohne Bohrungen in der Achswelle verbaut sind: bin ich hier raus : habe ich noch nie gesehen.

    Was hier aber nicht als Maßstab gelten soll.


    Kegelrollenlager und Kompaktlager sind sind normalerweise nicht "plug and play" so einfach austauschbar.

    Bei BWW gibt es keine Garantie !


    Nur eine erweiterte Gewährleistung, die im "BMW-Qualitätsbrief" genannt wird:

    den "BMW-Qualitätsbrief" kann man als PDF downloaden und den Inhalt lesen ...

    Ja das höre ich öfters. Aber es sind ja nicht irgendwelche Schrauben/Muttern. Die sollten schon da bleiben wo sie sind.

    Warum ersetzt du dann die 8.8ér Schrauben durch solche mit 10.9 ?

    Wenn es dir so wichtig ist, das die nach deiner Meinung "schon da bleiben sollten, wo sie sind".

    Kannst du deine Beweggründe einmal nachvollziehbar beschreiben?.

    Als jmd. der Importfahrzeuge mit roten Blinkern hinten fährt würde ich aber ehrlicherweise raten, es sein zu lassen... die Leute werden immer dümmer im Straßenverkehr und ich blinke UNFASSBAR VIEL UND FRÜH, dass die auch möglichst nicht die roten Blinker übersehen (EIGENTLICH unmöglich... aber man weiß ja nie...) - wenns dann noch nur kleine rote Funzeln am Anhänger wären... puuh..

    Dass die Leute immer dümmer werden ... kann sein, kann aber auch nur der Eindruck sein. (geht mir auch so mit dem Eindruck)


    Mein Vater hat schon 1965/66 aus den von dir genannten Gefahren

    bei seinem Opel Kapitän P2 die hinteren roten kombinierten Brems-Blinkleuchten stillgelegt bzw. auf "nur Bremslicht" umgebaut,

    die beiden Rückfahrleuchten ausgebaut und durch gelbe Blinkleuchten ersetzt.


    Die Leute waren schon Mitte der 60ér teilweise richtig "dumm".

    Herrje - das steht doch echt oft genug beantwortet im Forum, sogar hier im Thread (Beitrag #28).

    NEIN, es ist kein Mangel! Schon gar kein erheblicher.

    ICH habe die Frage schon korrekt beantwortet:


    Er hat gefragt : "Gelten zu alte Reifen bei den 100km/h Anhängern nicht als erheblicher Mangel?"


    Und ich habe die Frage eindeutig mit "JA" beantwortet ... weil die alten Reifen nicht als erheblicher Mangel gelten.



    Herrje - ist halt die Frage, ob man die deutsche Sprache in ihren Grundzügen versteht und zumindest rudimentär beherrscht !