Nichts wird so heiß gegessen , wie es gekocht wird:
BE war ursprünglich auch so geplant, dass er ausnahmslos für jeden Anhänger über 750 Kg erforderlich sein sollte.
Er kam dann aber fast so, wie es heute noch ist ... fast.
Fast: denn anfangs war es so, dass man BE auch brauchte, wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers über dem Leergewicht
oder der zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges lag.
Mein Sohn durfte deshalb ohne BE mit meinen Fahrzeug mit 1980 Kg Gesamtgewicht mit unserem Wohnwagen (1500 ZGG) mit 100 über die Autobahn ... wohlgemerkt: ohne BE !
Aber den leeren 1300 Kg Anhänger durfte er mit dem Jazz seiner Mutter nicht mit 30Km/h durch die Stadt ziehen, weil die zul. Anhängelast nur bei 1000 kg lag.
Der Mist war dann sehr schnell bereinigt: nichts wird so heiß gegessen , wie es gekocht wird.