Das sieht so aus, als wenn die Zunderschicht vor dem Verzinken nicht entfernt wurde;
und nun "gammelt" es darunter.
Das sieht so aus, als wenn die Zunderschicht vor dem Verzinken nicht entfernt wurde;
und nun "gammelt" es darunter.
Ob die Fläche rauh oder glatt ist, ist im Reibungskoeffizient enthalten = ganz simpel.
Hat er doch deutlich geschrieben !
Morgen den Rest verbauen und die Radkästen befestigen,
Es werden die Dämpfer für Einbau vor der Achse* verwendet und auch genau so eingebaut : das "dicke Ende" nach oben.
*weil: genau wie beim "Einbau vor der Achse" wird auch hier der Dämpfer beim einfedern auseinander gezogen und beim ausfedern dann zusammengedrückt.
Dennoch verstehe ich den Anhängerverkäufer nicht. Er sollte die Problematik kennen
Und eventuell hat er einen Anhänger mit LED rumstehen, den hätte man zum Test mal anschließen können.
Ja, kann man machen.
Und dann passiert das:
Das "Phänomen" besteht allerdings nicht immer, manchmal funktioniert alles ganz normal wie es soll.
Und was machst du, wenn dieser Zustand beim "Test" beim Händler auftrat ...
und das Auto - Anhänger-System dann später dann ab und zu rumzickt ?
Im Norden Hamburgs liegt Kröger. Leider sind etliche Modelle gerade nicht vor Ort (z.B. Anssems-Deckelanhänger gar nicht verfügbar).
Im Norden von Hamburg in der Maybachstraße in Kaltenkirchen hat Anssems eine Verkaufshalle ( 5500 m² )
Ich muss sagen ich verstehe die ganze Preispolitik nicht. Ein brenderup Tieflader 1300kg kostet 2000€
Ja, genau:
und das, obwohl die ja aus den skandinavischen Niedriglohnländern Dänemark und Schweden stammen.
1. Schritt: die Bremsen korrekt einstellen .
( erst die Radbremsen und dann die Seilzüge + das Gestänge )
Tandem mit einem Achsabstand von unter 1 Meter gilt zulassungstechnisch als einachsig.
Gab es 2006 bei ALKO noch reine Öldämpfer ?
Ist denn die Antischlingerkupplung in die Papiere des Wohnwagens eingetragen ?
Alles anzeigenKnaus Deseo
zul. Gesamtgewicht 1500kg
Antischlingerkupplung, gebremst und Stoßdämpfer.
Im Fahrzeugschein steht folgendes unter Punkt 22:
GEM.3.AND.VO 1 9.AUSN.VO.Z.STVO.TEMPO 100KM/H I.KOMBIN AT. WENN ZUG-FZ.M.ABV U. LEERMAS.MIND. 1800KG*
PS: Ich weiß das ich den Wohnwagen ziehen dürfte, aber 80 km/h auf der Autobahn/Landstraße ist mir einfach zu langsam.
Fahre mit dem Gespann zum TÜV und lasse die Antischlingerkupplung in die Papiere des WW eintragen:
dann wird auch die erforderliche Leermasse des Zugfahrzeuges auf 1500 Kg geändert.
100 Km/h gilt aber nur auf der Autobahn und nicht auf Landstraßen.
Der TPV TL-EU3 ist die etwas größere Version der TPV TL-EU2,
die vom ADAC getestet wurde
O.K. , das war 2019 : aber Augen auf = der TPV TL-EU von heute sieht nicht unbedingt viel besser aus.
Ein wenig zu "stramm" eingestellt.
Der Skoda Enyaq hat je nach Ausführung ein zul. Gesamtgewicht von ca. 2600 Kg:
da ist mit FS - "B" nur ein Anhänger bis 900 Kg zGG möglich.
Außerdem geht es um die tatsächliche Masse. Sie farf den Anhänger einfach nur nicht so voll machen.
Nein !
Ein ganz klares nein:
Führerscheintechnisch sind in Deutschland immer die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen zulässigen Gesamtgewichte entscheidend.
Vielleicht ist deine Erwartungshaltung auch zu hoch,
wenn du hoffst, dass in diesem Forum alle User den Unterschied zwischen Bock und Bügel kennen sollten.
Ja, darfst du.
Du darfst den aber auch mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kg ziehen: darfst ihn halt nur so weit beladen, dass die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird.
Und dann kann der "750 Kg Anhänger" sogar noch um den Wert der zulässigen Stützlast über die 377 Kg hinaus mehr beladen werden.
Angenommen der Smart hat eine Stützlast von 35 Kg; dann werden bei ausnützen dieser Stützlast 35 Kg + zulässige Anhängelast von 377 Kg =
412 Kg tatsächliches Anhängergewicht für Smart.
Echtglas ist bei Wohnmobilen und Wohnwagen erlaubt: wenn sie die Zulassung dafür haben.
So etwas ist sogar käuflich zu erwerben.
Ist genau so wie bei den Kunststofffenstern: die brauchen auch die Zulassung.
Frage: haben 80er-Kotflügel (da waren dann ja ca. 10 cm rundum Platz) Aussicht auf Abnahme?
Ja, kann man dort nachlesen: https://www.tuev-media.de/das-tuev-buch-pkw-anhaenger
( da steht auch nichts davon drin, dass Multiplex als Lampenträger verboten sein könnte. )
Mit dem Buch (vom TÜV-Rheinland) in der Hand hat man es bei der Einzelabnahme unter Umständen auch etwas einfacher.
In Kurzform:
in der StVZO steht nur, dass das Rad im beladenen Zustand freigängig sein muss; aber über den max. Freiraum steht dort nichts.
Nach EU-Recht (die böse EU mal wieder ) darf der obere Abstand des Kotflügels den 2-fachen statischen Halbmesser des Rades/Reifens
im ausgefederten Zustand von dem Achsmittelpunkt zum Kotflügel betragen.
Bei einem Rad mit 60 cm Durchmesser dürfen dann zwischen Reifen und Kotflügel 30 cm (!) Freiraum sein.