Beiträge von rower

    Fahre mit dem Gespann zum TÜV und lasse die Antischlingerkupplung in die Papiere des WW eintragen:

    dann wird auch die erforderliche Leermasse des Zugfahrzeuges auf 1500 Kg geändert.


    100 Km/h gilt aber nur auf der Autobahn und nicht auf Landstraßen.

    Der TPV TL-EU3 ist die etwas größere Version der TPV TL-EU2,

    die vom ADAC getestet wurde

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    O.K. , das war 2019 : aber Augen auf = der TPV TL-EU von heute sieht nicht unbedingt viel besser aus.

    Außerdem geht es um die tatsächliche Masse. Sie farf den Anhänger einfach nur nicht so voll machen.

    Nein !

    Ein ganz klares nein:

    Führerscheintechnisch sind in Deutschland immer die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen zulässigen Gesamtgewichte entscheidend.

    Vielleicht ist deine Erwartungshaltung auch zu hoch,

    wenn du hoffst, dass in diesem Forum alle User den Unterschied zwischen Bock und Bügel kennen sollten.

    Ja, darfst du.


    Du darfst den aber auch mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kg ziehen: darfst ihn halt nur so weit beladen, dass die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird.


    Und dann kann der "750 Kg Anhänger" sogar noch um den Wert der zulässigen Stützlast über die 377 Kg hinaus mehr beladen werden.

    Angenommen der Smart hat eine Stützlast von 35 Kg; dann werden bei ausnützen dieser Stützlast 35 Kg + zulässige Anhängelast von 377 Kg =

    412 Kg tatsächliches Anhängergewicht für Smart.

    Echtglas ist bei Wohnmobilen und Wohnwagen erlaubt: wenn sie die Zulassung dafür haben.

    So etwas ist sogar käuflich zu erwerben.


    Ist genau so wie bei den Kunststofffenstern: die brauchen auch die Zulassung.

    Frage: haben 80er-Kotflügel (da waren dann ja ca. 10 cm rundum Platz) Aussicht auf Abnahme?

    Ja, kann man dort nachlesen: https://www.tuev-media.de/das-tuev-buch-pkw-anhaenger


    ( da steht auch nichts davon drin, dass Multiplex als Lampenträger verboten sein könnte. )


    Mit dem Buch (vom TÜV-Rheinland) in der Hand hat man es bei der Einzelabnahme unter Umständen auch etwas einfacher.




    In Kurzform:

    in der StVZO steht nur, dass das Rad im beladenen Zustand freigängig sein muss; aber über den max. Freiraum steht dort nichts.


    Nach EU-Recht (die böse EU mal wieder :P ) darf der obere Abstand des Kotflügels den 2-fachen statischen Halbmesser des Rades/Reifens

    im ausgefederten Zustand von dem Achsmittelpunkt zum Kotflügel betragen.

    Bei einem Rad mit 60 cm Durchmesser dürfen dann zwischen Reifen und Kotflügel 30 cm (!) Freiraum sein.

    Wenn die Anhänger ALKO-Bremsen haben:

    hat der 750Kg-Anhänger die kleine Bremse 1637 mit 160 mm Durchmesser ( 500 Kg Bremslast je Rad )

    und der 1200Kg-Anhänger die größere Bremse 2051 mit 200 mm Durchmesser ( 750 Kg Bremslast je Rad ).


    Mit Knott-Bremsen sieht es bezüglich der Dimensionierung der Bremsen sehr ähnlich aus.

    Alle DDR Lastenanhänger waren von vornherein auf 120 zugelassen, auch wenn man damit nur 80 fahren durfte.

    Ich entschuldige mich dafür, dass ich das nicht wusste:

    dass die Anhänger in der DDR für 120Km/h zugelassen waren und im Osten selbstverständlich auch für "120" ausgelegt waren,

    obwohl nur "80" gefahren werden durfte.


    Da waren wir hier im Westen damals noch nicht so weit: hier wurde erst 1990 eine Eignung der Anhänger für 100 Km/h vorgeschrieben.

    Der Anhänger ist über 40 Jahre alt.

    Wenn da noch die ersten Lager drin sind, ist das Fett mindestens nicht mehr so richtig optimal.

    Damit dann 900 Km mit 100 Km/h, für die der Anhänger nicht gebaut wurde, in einem Rutsch in den Urlaub fahren:

    kann man machen, wenn man es für Quatsch hält, deshalb die Lager zu erneuern.


    Klar kann man die "paar Kröten" für neue Lager sparen : das kann ein spannender Urlaub werden.


    Aber wie heißt das so schön: no risk ... no fun.

    Um "normal" ohne Zusatzkennzeichnung mit 80 Km/h fahren zu dürfen, müssen die Anhänger für 100 Km/h gebaut sein:

    weil der Gesetzgeber zu wissen meint, dass sich nicht alle an die "80" halten und der Anhänger das aushalten muss.


    Um 100 Km/h fahren zu dürfen, muss der Anhänger für 120 Km/h gebaut sein.


    In beiden Fällen geht es vor allem um die Bauteile wie die Achsen, Bremsen und Radlager.