Beiträge von Axel

    Die Rückleuchten eines Pkw-Anhängers (Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Nebelschlussleuchte) müssen in der richtigen Höhe angebracht werden:

    • Mindestanbauhöhe: 350 mm von der Fahrbahnoberfläche.
    • Maximale Montagehöhe: 1 500 mm von der Fahrbahnoberfläche.

    In begründeten Fällen (z. B. bei großen Fahrzeugen) kann die maximale Höhe auf 2 100 mm erhöht werden.

    Neben der Höhe ist auch der Abstand der Leuchten vom seitlichen Umriss des Fahrzeugs sehr wichtig:

    • Schlussleuchten: höchstens 400 mm vom äußersten Punkt der Anhängerbreite.
    • Hintere Fahrtrichtungsanzeiger: maximal 400 mm, Mindestabstand mindestens 600 mm.
    • Nebelschlussleuchte: auf der Fahrerseite


    Quelle: https://unitrailer.de/welche-g…zRRc8XqSv-AGEgkRc-1p06aR1

    Ich mag ja ungern mit den Vorschriften kommen.

    Rückleuchten: max. Abstand zur Außenkante des Fahrzeugs: 400 mm.
    Blinkleuchten: ebenso und mindestens 600 mm auseinander.


    Ich finde die Blinkleuchten aussen aber auch besser. :thumbup:

    Sieht wohl eher so aus, als wenn er in einer Senke steht.


    Der Reifen ist jedenfalls rund.

    Wenn man das Bild mit der Forumeigenen Funktion zweimal vergrößert und dann auf z.B. Handy oder Tablet noch aufzieht, ist sehr gut zu sehen das er eben nicht "richtig Platt" ist, nicht mal ein bisschen...

    Also so wie ich das auf dem ersten Bild sehe, müssen die Kerbnägel, oder was immer das ist raus, um die Buchse ziehen zu können.

    Das Zugrohr sollte aber trotzdem rausgehen, das ist ja ein einfaches Rohr ohne dickere Stellen, wenn man den Ersatzteilen Glauben schenken darf.


    Wenn man das Bild mal groß zieht, sieht es eher nach einer Kunststoffspreizniete aus?/

    Könnte es sein, das da schon mal jemand vorher bei war?

    Das kenne ich eigentlich auch so mit den Oldies.
    Ich habe schon mehrere Oldtimer wiederzugelassen, teils ohne Papiere.
    Eine NSL brauchte ich bei keinem nachrüsten, auch nicht beim Wohnwagen.


    Aber das ist schon ein paar Jahre her, ich dachte da hat sich mittlerweile was geändert.


    Und was mir noch nie passiert ist:

    ist doch eigentlich egal, wenn der Prüfer es so will dann muß man es machen oder nochmals die Prüfgebühren bei einem anderen Prüfer zahlen...

    Sowas hat man nur, wenn man mit Oldtimern, anderen "speziellen Fahrzeugen", oder Umbauten in irgendeiner TÜV-Batterie aufschlägt.

    Wenn man vorher seinen Prüfer fragt was geht, kostet es nix.

    Sobald ich früher gehört habe: "Da brauche ich aber noch..., oder da muss ich erstmal schauen", habe ich mich sofort umgedreht und das Areal gruẞlos verlassen. Solche Prüfer sehen mich nie wieder und mittlerweile habe ich "meine Leute".


    Letzte Woche bei der Werkstatt meines Vertrauens, ich: "Moin Herbert, könnte ich mal mit meinem GAZ 69 auf den Bremsenprüfstsand, ich möchte nur mal wissen was da so los ist?"

    Herbert: "Jo, kommst du um halb Elf, dann ist der TÜV durch und der Meister kann das machen."


    Halb Elf war der TÜV noch nicht durch, also brav gewartet. Als der (mir unbekannte) Prüfer fertig war: "Was ist mit dir, bist du der Nächste?"

    Nachdem ich meinen obigen Text wiederholt hatte: "Nee, das will ich sehen, so ein Auto habe ich nicht alle Tage, setz dich mal auf den Beifahrersitz, das machen wir gleich."


    Übrigens, das Ergebnis: Vorne links ungenügende Wirkung, da muss ich bei, hinten rechts läuft die Trommel leicht unrund, das wäre noch ok. Erstaunen hat die Handbremse hervorgerufen. Die hat eine eigene Trommel am Getriebeausgang der Kardanwelle und hat den Prüfstand zum blockieren gebracht.

    Weder der Prüfer noch die Werkstatt wollten Geld, aber logisch, es gab was in die Kaffeekasse.

    Sowas geht in einer TÜV-Batterie natürlich nicht...


    Und sorry wegen dem Roman. :o

    Da er aber seit 2016 abgemeldet war, also länger als 1 Jahr, muss diese nachgerüstet werden, da es dann als Neuzulassung gilt.

    Ich dachte das es dann eine Wiederzulassung ist, aber auch dafür gibt es wohl eine Nachrüstpflicht.
    Danke für die Info. :thumbup:


    ...aber ich finde daß es ein sicherheitsrelevantes Teil darstellt (wenn es korrekt eingesetzt wird) und es schon Sinn macht sie nachzurüsten :thumbup:

    Klar macht eine NSL Sinn, aber darum ging es gerade nicht...

    da ich natürlich übersehen hab, dass der Anhänger keine NSL hat, aber leider schon länger als 1 Jahr abgemeldet ist, muss ich diese nachrüsten.

    Na, ich glaube das stimmt so nicht.


    Eine Nebelschlussleuchte muss bei Fahrzeugen vor Baujahr 1991, bzw. EZ vor 1989 nicht nachgerüstet werden.

    Die Flachplane von meinem ist mittlerweile so ausgenudelt dass die beinahe Kontakt zur Bodenplatte hat.

    Also immer draussen gestanden und voll Wasser geregnet. Wassersäcke sind der Tot jeder Plane. Auch bei LKWs...