Beiträge von denni

    Der Transport der Grills usw ist ja nicht seine Haupttätigkeit. Es ist nur Mittel zur Ausübung seiner Haupttätigkeit. Und die scheint ja der Betrieb von Fressbuden oder der Verleih von Grills zu sein. Damit müsste er keinen Fahrtenschreiber brauchen. Ansonsten müsste er auch alle 5 Jahre die Seminare zur Ladungssicherung nachweisen.
    Die meisten Vorschriften gelten nur, wenn der Transport das Gewerbe ist. Ein Maschinenverleiher braucht den Fahrtenschreiber auch nicht.


    BTW: Das gibt immer Trouble mit der Rennleitung, wenn man ständig zwischen Aufzeichnungsfahrt und freier Fahrt wechselt. Denn die Karte muss drin sein, sonst zeichnet der Fahrtenschreiber Fehler o.ä. auf. Und dann der Rennleitung zu erklären welche Fahrt jetzt aufgezeichnet werden musste und welche sie nichts angeht wird dann richtig spaßig.


    Ich zitiere mal aus dem Link den ich in dem Beitrag gesetzt habe.


    Zitat

    Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, soweit der Einsatz im Umkreis von 50 Kilometern (ab 2. März 2015: 100 km) vom Fahrzeugstandort erfolgt und das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (so genannte "Handwerkerklausel").


    Unter diese Klausel müsste er fallen, tut im übrigen auch der Maschinenverleih. Da er aber auch geschrieben hat, dass bis zu 300km unterwegs ist, trifft diese Klausel mit sicherheit nicht immer.
    Im übrigen ist ein ständiger Wechsel zwischen freier und Aufzeichnungsfahrt nicht. Machste eine Aufzeichnungspflichtige fahrt, ist der ganze Tag aufzeichnungspflichtig. Also ist die Diskussion mit der Rennleitung zum Scheitern verurteilt. Die Quali ist noch auf nem anderen Papier (Hier finde ich zumindest eine Ausnahme nach der er die QUali nicht braucht).


    Im Gegensatz zum EG Kontrollgerät ist bei der QUali keine Kilometerbeschränkung drin.

    Mir fällt gerade ein, wenn du das Ding gewerblich nutzt kommt denn dein Zug über 3500 kg? Wenn ja dann musst du wahrscheinlich auch ein EG-Kontrollgerät haben. KLICK


    Ansonsten wäre ich aufgrund geringer Kilometer und keine 100km/h notwendig eher dabei einen schwereren Anhänger zu kaufen, wenn man so ein DIng hat wird es auch für die Sachen benutzt, für die es Ursprünglich nicht geplant war. Frei nach dem Motto da fehlen Getränke, nimm den ANhänger und hol ne Palette Wasser.

    Zuladung hat man nie genug, insbesondere wenn über Verladung von beladenen Europaletten nachgedacht wird. Die Dinger haben je nach Inhalt schnell mal 1000kg oder sogar mehr. Und Anhänger sind immer schwerer als vom Händler angegeben -> Wiegeschein mit liefern lassen für den leeren Anhänger.


    Breite Auffahrrampen zum Anlegen gibt es bis zu 1m breite und ausreichend Tragkraft, da muss nicht unbedingt hinten ne Klappe dran sein zum drüber fahren.


    Wieviele Grills sollen denn gleichzeitig auf den Anhänger? Brauchst im Regelfall den Platz den du als Beispiel gezeigt hast oder lieber ein bischen mehr?


    Was kommt an Kilometern, also werden die Reifen eher den Alterstod oder eher den Kilometertod sterben?


    Brauchst die 100km/h oder nicht?


    Wie sieht es in dem Kastenanhänger aus? Gibt es genug ordentliche Anschlagpunkte um die LAdung zu sichern?

    @ Mani
    Die Bremsstummel müssen doch auch durch den TÜV, wenn sie an anderen Anhängern verbaut werden. Wie geht das denn normalerweise von statten? Da muss es doch ne Möglichkeit geben an einer normalen Radaufhängung einer PKW Hinterachst (die ja abgenommen ist) sowas anzubauen, so dass es abnahmefähig wird.

    zu 1.) Dann würde ich zum einen den Drehmomentschlüssel mal zum Kalibrieren bringen, da er nach dem Knacken nicht mehr weiter gezogen werden soll und wahrscheinlich nicht mehr passt. Ausserdem würde ich die Schrauben definitiv mit dem richtigen Drehmomentschlüssel auf die 360-380 Nm bringen. Der Schlüssel ist geliehen oder in der Bucht gekauft billiger als ein verlorenes Rad am Wohnwagen.
    Da du in Heinsberg wohnst... ich habe einen passenden Drehmomentschlüssel in der Garage. Bei interesse schick mir ne PN.
    zu 2.) kann ich nix sagen

    Na, ich denke mal, u. a. genau für solche Situationen ist die Ladungssicherung gedacht. Ich finde die Zeitlupenaufnahme schon sehr erschreckend, in der der Anhänger nach vorne katapultiert wird und die Ladung quasi "in der Luft stehen bleibt".


    Nö. Ladungssicherung ist nur für den normalen Fahrbetrieb gedacht. Einen Aufprall wie diesen muss sie nicht überstehen.


    Die normale Ladungssicherung nach vorne wird auf eine Beschleunigung von 0,8m/s² ausgelegt. Im Video wirken geschätzte (Geschwindigkeit 50km/h -> 13,5 m/s Zeit bis zum Stillstand 500ms) a=v/t=27m/s².

    ...
    Die zwei Fotos unmittelbar vom Unfallort sofort nach dem Crash zeigen, dass die Bremse nicht zugegangen war. Ich stelle die Bilder mal zusätzlich rein.


    Gruß
    hangontoadream


    …… merke gerade, dass das eine Foto doch zeigt, dass die Bremse eingerastet ist. Und trotzdem solch eine Wucht, es sind vom Auskuppeln bis zur Garage 6-8 m gewesen.


    hangontoadream


    Hmmm für Angezogene Bremse steht der Anhänger aber verdammt weit von der Mauer weg.
    Ausserdem liegt das Abreisseil direkt auf dem Boden und ist auf beiden Fotos erkennbar noch am Anhänger befestigt.


    Für mich sieht das so aus wie Abrisseil vergessen beim ankoppeln, beim Unfall auf den Boden gefallen. Den Anhänger zum Foto machen ein Stück zurückgeschoben und nach dem Zurückschieben die Handbremse angezogen, damit er nicht wegrollt.


    Wäre das Abrisseil am Zugfahrzeug befestigt gewesen, wäre es noch an der befestigung und nicht auf dem Boden.
    Wäre die Handbremse zum Zeitpunkt des auftreffens auf die Wand angezogen gewesen (wie auf dem Foto), so wäre der Anhänger sicher nicht so weit zurück gerollt.


    @manni da ist doch sogar ein Gasdruckzylinder dran, der selbst bei geringer Betätigung die HAndbremse voll anknallt.

    …… merke gerade, dass das eine Foto doch zeigt, dass die Bremse eingerastet ist. Und trotzdem solch eine Wucht, es sind vom Auskuppeln bis zur Garage 6-8 m gewesen.


    hangontoadream


    Fahr mal mit dem Anhänger, wenn du ihn wieder fitt hast zum Bremsprüfstand deines geringsten Misstrauens und überprüf mal ob die Bremse richtig bremst. Wenn das Seil die Bremse doch angezogen hat, solltest bei 6-8m aus 20km/h zumindest einmal die Bremsleistung des Anhängers prüfen lassen.

    Hallo


    der fürs Grobe gefällt mir, die Wohndose wär mir zu klein


    Gruß Mani


    Naja die Wohndose war so günstig da konnte ich nicht nein sagen. Meine Eltern wollten nicht mehr mit ihm los da habe ich ihn dann übernommen. Ansonsten würde ich den auch lieber noch ein Stück länger haben wollen. Aber zu zweit ist der eigentlich schon sehr angenehm.


    ...
    Kann man das Kennzeichn nach links unter die Rückleuchten (seitlich angebaut) setzen? Also dann im Format eines Motorrads?


    Du kannst es in den Formaten 520 x 120 mm (eine Zeile) oder 340 x 240 mm (zwei Zeilen) auf die Linke Seite des Anhängers unter die Beleuchtung montieren, sofern es auf einer Höhe zwischen 0,3 und 1,2m hängt. Dies hätte auch die Antwort deines Prüfers auf die zitierte Frage sein müssen, wobei durchaus verständlich ist, wenn ein Prüfer nicht alle Regeln im Kopf hat.


    Wie gesagt, es war die Aussage eines Prüfers. Je nach Bauweise und Bestimmung kann das auch abweichen.


    Es kann nur mit einer Ausnahmegenehmigung abweichen. Diese muss dann aber auch in den Fahrzeugdokumenten vermerkt sein. Ein Prüfer macht nicht immer richtige Aussagen, lässt sich aber normalerweise in einem normalen ruhigen Gespräch und Angabe der passenden Quellen problemlos überzeugen. Normalerweise wird er die Quellen auch kurz prüfen wollen.

    in §10 FZV steht drin das die Anbringung von Kennzeichen nach der Verordnung 70/222/EG zu erfolgen hat.


    Da steht drin:


    heist für mich ein wenig vereinfacht übersetzt:
    Mitte Fahrzeug bis linksaussen. Darf nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen. Muss zwischen unterkante Kennzeich zu Strasse 30cm bis Oberkante Kennzeichn zu Strasse 1,20 m (in ausnahmefällen auch 2m) angebracht sein. Es muss in gewissen WInkeln sichtbar sein und darf nur in gewissen Neigungen angebracht werden.
    Aber da steht nix von: es darf nicht an beweglichen Teilen angebracht werden (ist im übrigen bei jedem Trailer für Motorboote sogar komplett entfernbar, meist sogar mit Beleuchtungsanlage. Lediglich die dreieckigen Rückstrahler müssen mit einem Satz am Trailer verbleiben).

    Ja in den meisten Anhänger Papieren ist es erst mal gleich.


    Es muss aber nicht gleich sein -> Technisch zulässige Gesamtmasse gibt der Hersteller vor, zulässige Gesamtmasse im Mitgliedstaat kann jeder selber festlegen (unter einhaltung von ein paar regeln).


    Rechtlich verbindlich ist aber nur die zulässige Gesamtmasse im Mitgliedstaat.


    Ein Prüfer muss es in jedem Fall begutachten und mit dem Gutachten dann zum Strassenverkehrsamt. Muss kein TÜV Prüfer sein! Darf jede Prüforganisation.


    Bei dieser Version wird das Typenschild definitiv nicht geändert!!!! Es muss das alte Typenschild erhalten bleiben.


    Durch dieses Umtragen ist der Anhänger rechtlich leichter. Er passt danach also zum Zugfahrzeug. Es ist nur einfacher das Gewicht wieder hoch setzen zu lassen (quasi die Kopie des alten Scheins).


    Beispiel:
    Ich habe einen Humbaur HT355121


    unter F.1 3500 und 7.1 3500
    unter F.2 2460 und 8.1 2460


    unter 22: 100km/h und AKS eingetragen


    100km/h Plakette vorhanden.


    damit reicht ein Kia Sorento (unter G 2059 eingetragen) zum ziehen des Anhängers mit 100km/h.
    Der Anhänger wird auch nur wie ein 2460kg Anhänger besteuert.

    Sorry hatte gehofft das es verständlich ist:
    Ablastung ohne Technische Änderung:
    Wenn das Fahrzeug nur auf dem Papier abgelastet werden soll, gibt es die Möglichkeit, in den neuen Papieren unter F.1 (Technisch zulässige Gesamtmasse in kg) bzw. 7.1 (Technisch zulässige maximale Achslast/Masse) die originalen Technischen Gesamtmassen, wie sie vom Hersteller vorgesehen sind, eintragen zu lassen, unter F.2 (Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg) und 8.1 (Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat) werden dann die abgelastetetn Werte eingetragen, unter 22 wird dann eingetragen *zu F2 und 8.1:ABlastung ohne techn. änderung*.


    Ergebniss: Besteuerung, Führerscheinrecht und 100km/h Zulassung nach den abgelasteten Werten. ACHTUNG für Überladung gelten auch die abgelasteteten Werte. Das Ablasten kann aber ohne Scherereien und Aufbewahren von alten Fahrzeugbriefen wieder Rückgängig gemacht werden.

    Dann brauchst zumindest vor der Zulassung eine [definition='1','0'][/definition] und einiges mehr. -> Erst mit TÜV bzw der Stelle reden, die die Abnahme machen soll, was sie haben wollen und was sie mitmacht.


    Die machbaren Reifengrößen und Felgen hängen dann davon ab was der Anhänger wiegen darf (Load Index) und was die Bremse kann ([definition='1','0'][/definition]).