ok merkwürdig in sofern, dass es ja Prüfungen etc. für die Drehschemel gibt, sogar für auflaufgebremste. Aber warum soll was geprüft werden, was nicht gebaut werden darf.
Beiträge von denni
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Verzeih mir Manni. Auch Seite 1 sollte man lesen:(:
ZitatRegelung Nr. 13 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) —
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O
hinsichtlich der BremsenKlasse R ist hier nicht mit drin. Dann ist der Zentralachsanhänger allerdings merkwürdig in 5.2.2
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Kapitel 5.2.2 bezieht sich auf Anhänger der Fahrzeugklasse O
Zitat von WikipediaAlles anzeigenKlasse O
Anhänger (einschließlich Sattelanhänger).
Klasse O1:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen.Klasse O2:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 0,75 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen....
Der Drehschemel für den PKW ist also Klasse O2
und auf den trifft auch der Absatz 5.2.2.2 zu, da 5.2.2. Fahrzeuge der Klasse O lautet. 5.2.2.2 lässt Auflaufbremsen nur für Zentralachsanhänger zu -> bleiben elektrische Bremsanlagen für den Drehschemel.
Warum dann Prüfungen für Drehschemel mit AUflaufbremse? -> Es gibt noch Anhänger der Klasse R (LOF) diese können wohl weiter mit Auflaufbremse ausgerüstet werden.
Fazit:
Drehschemel ja aber Bremse muss elektrisch. -
Ähm, ihr seht schon das die Rampen gelb sind?
und was ist noch gelb auf dem Bild?
Die Perspektive passte einfach zu gut

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Hier geht es um einen mittelgroßen einachsigen Anhänger, welcher evtl. mal Schüttgut transportiert und nicht um LastKraftWagen (evtl. Muldenkipper) mit 25to. GG.
Immerhin fährt man mit solch einer Ladung keine weite Strecken oder gar im Urlaub
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Und was ändert das an Ladungssicherung bzw. der Notwendigkeit dazu? -
Im Boot stehen die Dinger damit auf ner Platte. Grundsätzlich würde ich unten drunter einfach ne Metallplatte, an der ich das ganze auch noch verzurren kann (Mettallbügel drüber, der von unten fest geschraubt wird. Die Boxen haben öffnungen für Kabel etc, sodass die heraus und rein können.
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Was ist denn mit Batterieboxen aus dem Bootszubehör?
Hier ist ein üblicher Verdächtiger mit den üblichen Ausführungen. -
Negative Stützlast?

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Da wird schon ein Budget vorgegeben und dann so ein Tip...

Naja bei seinen Vorschlägen überschreitet er ja auch schon zGG und Preis.
Plane ist keine Ladungssicherung!
Das einzige was die Plane kann ist den Sand davon abzuhalten Regenwasser zu sammeln und noch schwerer zu werden. Schüttgüter sind auch nie ganz durchgetrocknet, der Sand bleibt im Anhänger liegen und wird auch nicht vom Fahrtwind davongetragen.
Ich benötige öffters mal Kies, Splitt, Recycling o.ä.. Da ist mir noch nie aufgefallen, dass ich Ladung verliere. Meine Geschwindigkeit passe ich der Ladung an. Mit anderen Worten, über 60km/h fahre ich damit nicht. Selbst als ich letztens Fugensand (also ganz fein) geholt habe, ist selbst der mir nicht ´abhanden´ gekommen. Bei Recyling ist bei Beladung schon viel Staub im Spiel, welcher aber beim Fahren nach unten bis zur Ladefläche durchfällt und auch da liegen bleibt. Zur Kippe fahre ich grundsätzlich mit Netz. Die hier: http://www.ladungssicherung.de…cherung_spezieller_gueter
sehen das mit der Ladungssicherung ein wenig anders:ZitatWie ist geladener Boden auf dem Lkw zu sichern?
Boden (Erde, Lehm etc.) ist als ein Schüttgut zu betrachten. Nach der Richtlinie VDI 2700 ist ein geeignetes Fahrzeug mit einem dicht schließenden Aufbau erforderlich. Ein vorhandener Schüttkegel sollte abgeflacht werden und er darf nicht zum Herabfallen von Ladung führen. Ladegut, das vom Fahrtwind herabgeweht werden kann, ist z.B. durch Abdecken zu sichern. Bei schweren Einzelteilen wie z.B. großen Steinen ist durch entsprechende Beladung sicher zu stellen, dass diese nicht vom
Fahrzeug fallen.
Ladegut, das vom Fahrtwind herab geweht werden kann. Wenn dein Sand oder Staub herunter kommt ist das verlorene Ladung die kann so eine Plane auffangen. Alle Schüttsattel haben oben drauf die Plane und die meisten Fahrer versuchen es zu vermeiden von der Rennleitung ohne diese Plane über der Ladung angehalten zu werden.
Und auf das Thema Verkehrsbehinderung wegen Ladung (Geschwindigkeit < 60km/h) möchte ich nichts sagen.Abgesehen davon finde ich die Frage der Ladungssicherung bei einem Kauf eines Anhängers nicht so wirklich Offtopic. Wenn ich die Ladung die ich fahren will auf dem Anhänger nicht sichern kann ist das ... da der Anhänger für den gekauften Zweck dann nix taugt.
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Naja bei Schüttgut würde ich versuchen einen Kipper zu bekommen. Nur mit Budget und Anhängelast wird es dann eng.
Dieser wäre aber z.B. nicht weit entfernt.
Und noch geiler als Abschieben ist das Abkippen
Ansonsten sind gerade diese Schüttgüter schwerer als man denkt.
Denk an eine Plane, damit Sand etc nicht nach oben aus dem Anhänger kommen kann, die Plane wäre mir bei dem angedachten Transportgut wichtiger als die hohen Bordwände, da die hohen Bordwände eher zum Überladen verleiten.
Die hohen Bordwände kann man hinterher nach dem Hausbau, wenn es um Gartenpflege geht, immer noch nachrüsten, da sind die Gewichte dann meist nicht mehr so hoch und auch hier macht das Abkippen immer noch spass, wenn man an der Kippe nicht schaufeln muss sondern Pumpen kann. -
das Problem kenne ich. Aber zum Glück hat man einen großen Anhänger und ein großes Auto, dass im Zweifelsfall viele Probleme erschlagen.

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Verdammt irgendwas ist ja immer

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Hat die Kiste keinen Haken dran? Wenn ja nimm Kennzeichen mit und vor Ort dann Anhänger an das Autochen und deinen auf den Anhänger (der hat doch bestimmt 3500kg AHL). Problem gelöst und direkt richtig Fahrspass.
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Schau doch mal ob du nicht einen 3500kg Zentralachsanhänger bekommen kannst. Die sind normalerweise etwas leichter als der Drehschemel und dann klappt es bei deinem Zugfahrzeug auch mit den 3360kg Plus 140 Stützlast.
Desweiteren sind Anhänger meist Preiswerter beim Mieten als Zugfahrzeuge. -
Schmeiß das Geraffel mal auf die Wage und wunder dich was es wiegt.
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War nur als Beispiel gedacht, wie auch bei mutmasslich leichten Gegenständen auf der Europalette hier schnell der Anhänger voll wird.
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Bei Grills? Vermutlich palettenweise Holzkohle

1 Sack = 3kg
1Lage = 10Sack
1 Palette = 15 Lagen + 15kg Palette
-> 465 kg eine Palette etwa 1,5m hoch gestapelt.
Palettengrundmass 1,20m x 0,8m passen 2 Stück auf den Anhänger mach 930kg auf dem Anhänger. Bei dem verlinkten Anhänger hat er 910kg Nutzlast ...
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Der Transport der Grills usw ist ja nicht seine Haupttätigkeit. Es ist nur Mittel zur Ausübung seiner Haupttätigkeit. Und die scheint ja der Betrieb von Fressbuden oder der Verleih von Grills zu sein. Damit müsste er keinen Fahrtenschreiber brauchen. Ansonsten müsste er auch alle 5 Jahre die Seminare zur Ladungssicherung nachweisen.
Die meisten Vorschriften gelten nur, wenn der Transport das Gewerbe ist. Ein Maschinenverleiher braucht den Fahrtenschreiber auch nicht.BTW: Das gibt immer Trouble mit der Rennleitung, wenn man ständig zwischen Aufzeichnungsfahrt und freier Fahrt wechselt. Denn die Karte muss drin sein, sonst zeichnet der Fahrtenschreiber Fehler o.ä. auf. Und dann der Rennleitung zu erklären welche Fahrt jetzt aufgezeichnet werden musste und welche sie nichts angeht wird dann richtig spaßig.
Ich zitiere mal aus dem Link den ich in dem Beitrag gesetzt habe.
ZitatFahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, soweit der Einsatz im Umkreis von 50 Kilometern (ab 2. März 2015: 100 km) vom Fahrzeugstandort erfolgt und das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (so genannte "Handwerkerklausel").
Unter diese Klausel müsste er fallen, tut im übrigen auch der Maschinenverleih. Da er aber auch geschrieben hat, dass bis zu 300km unterwegs ist, trifft diese Klausel mit sicherheit nicht immer.
Im übrigen ist ein ständiger Wechsel zwischen freier und Aufzeichnungsfahrt nicht. Machste eine Aufzeichnungspflichtige fahrt, ist der ganze Tag aufzeichnungspflichtig. Also ist die Diskussion mit der Rennleitung zum Scheitern verurteilt. Die Quali ist noch auf nem anderen Papier (Hier finde ich zumindest eine Ausnahme nach der er die QUali nicht braucht).ZitatAlles anzeigenVom Geltungsbereich des BKrFQG ausgenommene Fahrten
Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen
...
zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (Paragraf 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG).
Im Gegensatz zum EG Kontrollgerät ist bei der QUali keine Kilometerbeschränkung drin.
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Mir fällt gerade ein, wenn du das Ding gewerblich nutzt kommt denn dein Zug über 3500 kg? Wenn ja dann musst du wahrscheinlich auch ein EG-Kontrollgerät haben. KLICK
Ansonsten wäre ich aufgrund geringer Kilometer und keine 100km/h notwendig eher dabei einen schwereren Anhänger zu kaufen, wenn man so ein DIng hat wird es auch für die Sachen benutzt, für die es Ursprünglich nicht geplant war. Frei nach dem Motto da fehlen Getränke, nimm den ANhänger und hol ne Palette Wasser.