Beiträge von denni

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    Die zwei Fotos unmittelbar vom Unfallort sofort nach dem Crash zeigen, dass die Bremse nicht zugegangen war. Ich stelle die Bilder mal zusätzlich rein.


    Gruß
    hangontoadream


    …… merke gerade, dass das eine Foto doch zeigt, dass die Bremse eingerastet ist. Und trotzdem solch eine Wucht, es sind vom Auskuppeln bis zur Garage 6-8 m gewesen.


    hangontoadream


    Hmmm für Angezogene Bremse steht der Anhänger aber verdammt weit von der Mauer weg.
    Ausserdem liegt das Abreisseil direkt auf dem Boden und ist auf beiden Fotos erkennbar noch am Anhänger befestigt.


    Für mich sieht das so aus wie Abrisseil vergessen beim ankoppeln, beim Unfall auf den Boden gefallen. Den Anhänger zum Foto machen ein Stück zurückgeschoben und nach dem Zurückschieben die Handbremse angezogen, damit er nicht wegrollt.


    Wäre das Abrisseil am Zugfahrzeug befestigt gewesen, wäre es noch an der befestigung und nicht auf dem Boden.
    Wäre die Handbremse zum Zeitpunkt des auftreffens auf die Wand angezogen gewesen (wie auf dem Foto), so wäre der Anhänger sicher nicht so weit zurück gerollt.


    @manni da ist doch sogar ein Gasdruckzylinder dran, der selbst bei geringer Betätigung die HAndbremse voll anknallt.

    …… merke gerade, dass das eine Foto doch zeigt, dass die Bremse eingerastet ist. Und trotzdem solch eine Wucht, es sind vom Auskuppeln bis zur Garage 6-8 m gewesen.


    hangontoadream


    Fahr mal mit dem Anhänger, wenn du ihn wieder fitt hast zum Bremsprüfstand deines geringsten Misstrauens und überprüf mal ob die Bremse richtig bremst. Wenn das Seil die Bremse doch angezogen hat, solltest bei 6-8m aus 20km/h zumindest einmal die Bremsleistung des Anhängers prüfen lassen.

    Hallo


    der fürs Grobe gefällt mir, die Wohndose wär mir zu klein


    Gruß Mani


    Naja die Wohndose war so günstig da konnte ich nicht nein sagen. Meine Eltern wollten nicht mehr mit ihm los da habe ich ihn dann übernommen. Ansonsten würde ich den auch lieber noch ein Stück länger haben wollen. Aber zu zweit ist der eigentlich schon sehr angenehm.


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    Kann man das Kennzeichn nach links unter die Rückleuchten (seitlich angebaut) setzen? Also dann im Format eines Motorrads?


    Du kannst es in den Formaten 520 x 120 mm (eine Zeile) oder 340 x 240 mm (zwei Zeilen) auf die Linke Seite des Anhängers unter die Beleuchtung montieren, sofern es auf einer Höhe zwischen 0,3 und 1,2m hängt. Dies hätte auch die Antwort deines Prüfers auf die zitierte Frage sein müssen, wobei durchaus verständlich ist, wenn ein Prüfer nicht alle Regeln im Kopf hat.


    Wie gesagt, es war die Aussage eines Prüfers. Je nach Bauweise und Bestimmung kann das auch abweichen.


    Es kann nur mit einer Ausnahmegenehmigung abweichen. Diese muss dann aber auch in den Fahrzeugdokumenten vermerkt sein. Ein Prüfer macht nicht immer richtige Aussagen, lässt sich aber normalerweise in einem normalen ruhigen Gespräch und Angabe der passenden Quellen problemlos überzeugen. Normalerweise wird er die Quellen auch kurz prüfen wollen.

    in §10 FZV steht drin das die Anbringung von Kennzeichen nach der Verordnung 70/222/EG zu erfolgen hat.


    Da steht drin:


    heist für mich ein wenig vereinfacht übersetzt:
    Mitte Fahrzeug bis linksaussen. Darf nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen. Muss zwischen unterkante Kennzeich zu Strasse 30cm bis Oberkante Kennzeichn zu Strasse 1,20 m (in ausnahmefällen auch 2m) angebracht sein. Es muss in gewissen WInkeln sichtbar sein und darf nur in gewissen Neigungen angebracht werden.
    Aber da steht nix von: es darf nicht an beweglichen Teilen angebracht werden (ist im übrigen bei jedem Trailer für Motorboote sogar komplett entfernbar, meist sogar mit Beleuchtungsanlage. Lediglich die dreieckigen Rückstrahler müssen mit einem Satz am Trailer verbleiben).

    Ja in den meisten Anhänger Papieren ist es erst mal gleich.


    Es muss aber nicht gleich sein -> Technisch zulässige Gesamtmasse gibt der Hersteller vor, zulässige Gesamtmasse im Mitgliedstaat kann jeder selber festlegen (unter einhaltung von ein paar regeln).


    Rechtlich verbindlich ist aber nur die zulässige Gesamtmasse im Mitgliedstaat.


    Ein Prüfer muss es in jedem Fall begutachten und mit dem Gutachten dann zum Strassenverkehrsamt. Muss kein TÜV Prüfer sein! Darf jede Prüforganisation.


    Bei dieser Version wird das Typenschild definitiv nicht geändert!!!! Es muss das alte Typenschild erhalten bleiben.


    Durch dieses Umtragen ist der Anhänger rechtlich leichter. Er passt danach also zum Zugfahrzeug. Es ist nur einfacher das Gewicht wieder hoch setzen zu lassen (quasi die Kopie des alten Scheins).


    Beispiel:
    Ich habe einen Humbaur HT355121


    unter F.1 3500 und 7.1 3500
    unter F.2 2460 und 8.1 2460


    unter 22: 100km/h und AKS eingetragen


    100km/h Plakette vorhanden.


    damit reicht ein Kia Sorento (unter G 2059 eingetragen) zum ziehen des Anhängers mit 100km/h.
    Der Anhänger wird auch nur wie ein 2460kg Anhänger besteuert.

    Sorry hatte gehofft das es verständlich ist:
    Ablastung ohne Technische Änderung:
    Wenn das Fahrzeug nur auf dem Papier abgelastet werden soll, gibt es die Möglichkeit, in den neuen Papieren unter F.1 (Technisch zulässige Gesamtmasse in kg) bzw. 7.1 (Technisch zulässige maximale Achslast/Masse) die originalen Technischen Gesamtmassen, wie sie vom Hersteller vorgesehen sind, eintragen zu lassen, unter F.2 (Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg) und 8.1 (Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat) werden dann die abgelastetetn Werte eingetragen, unter 22 wird dann eingetragen *zu F2 und 8.1:ABlastung ohne techn. änderung*.


    Ergebniss: Besteuerung, Führerscheinrecht und 100km/h Zulassung nach den abgelasteten Werten. ACHTUNG für Überladung gelten auch die abgelasteteten Werte. Das Ablasten kann aber ohne Scherereien und Aufbewahren von alten Fahrzeugbriefen wieder Rückgängig gemacht werden.

    Dann brauchst zumindest vor der Zulassung eine [definition='1','0'][/definition] und einiges mehr. -> Erst mit TÜV bzw der Stelle reden, die die Abnahme machen soll, was sie haben wollen und was sie mitmacht.


    Die machbaren Reifengrößen und Felgen hängen dann davon ab was der Anhänger wiegen darf (Load Index) und was die Bremse kann ([definition='1','0'][/definition]).

    Schmeiß dem TÜV mal ablastung ohne Technische Änderung an den Kopf. Da gibts nen netten Trick mit Technisch zulässige Gesamtmasse und zulässige Gesamtmasse im Mitgliedstaat. Dann brauchst auch den alten Brief bzw Schein nicht kopieren. Steht alles im neuen drin.

    Bedingung für die 100km/h bei ungebremsten ANhängern ist:


    zGM Anhänger / 0,3 <= Leermasse PKW


    also Angenommener Fall


    zGM Anhänger = 600


    Leermasse (Mazda 626) = 1190


    Leermasse (Kia Sorento 1) = 2070


    600/0.3 = 2000


    damit darfst den Anhänger mit einem Kia Sorento 1 2000<2070 mit 100 fahren aber mit einem Mazda 626 2000>1190 nicht.


    Unabhängig vom dürfen kannst auf jeden Fall mit dem ANhänger zum TÜV und die 100km/h Eignung bestätigen lassen und dann die 100km/h Plakette am Strassenverkehrsamt abholen.


    Nur ob es ausnutzbar sein wird, hängt halt vom Zugfahrzeug ab. Ansonsten hat Jay ja schon gesagt das man an den Parametern zGM Anhänger und Leergewicht PKW drehen kann. Leergewicht PKW kann man Nachwiegen lassen und zGM Anhänger kann man herunter setzen lassen (Achtung dann weniger Nutzlast). Da man eh beim TÜV ist kann man die Änderung der zGM am Anhänger direkt mit machen lassen.

    Gibt auch welche wo durch die Rückwärtsbewegung des Rades ein Hydraulischer Zylinder betätigt wird. Dieser nimmt dann die Bremsflüssigkeit auf und die Bremsbacken lösen. Dreht das Rad wieder vorwärts, dann wird der Zylinder über einen Mitnehmer wieder in die Grrundstellung gefahren und es kann wieder gebremst werden.