Beiträge von denni


    Mein Problem:
    Leergewicht: Habe ein Zugfahrzeug, welches 2000kg "ziehen" darf... (ist ja schon ne ganze Menge!, soweit so toll also...)


    Zumindest beim Fahrzeugtransport ist das nicht viel.


    Aber Fragen:
    1. Beim Fahrzeugtransport bleibt ja dementsprechend nur noch das "Restgewicht" übrig... (Also abzüglich Leergewicht des jeweiligen Anhängers)


    Achtung hier auf das reale Leergewicht achten ,bei deinen Wünschen mit Plane, Auffahrrampen, Stützen etc sind bei Anhängern in der größe auch mal gerne 1100 Kilo "leer" unterwegs.


    2. Was muss ich ggf. für geeigneten Anhänger kostenmäßig einplanen und sind gebrauchte (preislich) ein alternative?


    Neu in gewünschter Ausstattung und den unten genannten extras (Plane, Schlingerkupplung, Bordwände etc) liegst bei 7 bis 10 kEuro. Nur der Anhänger ohne extras dürfte für 4 bis 5 kEuro erhältlich sein.


    3. Welche Anhänger gibt es zu "Bezahlbaren Preisen" (neu oder gebraucht) welche "In frage" kommen und ggf. wie gewünscht mit Plane, Antischlingerkupplung, etc. nachgerüstet werden könnnen?


    So ziemlich jeder Hochlader von einem der üblichen Hersteller (Humbaur, Böckman, Pongratz ...). Ich habe den Humbaur HT355121 und bin damit zufrieden.


    4. Wie sichert Ihr beim Fahrzeugtransport den PKW auf der Ladefläche?


    Mit Unterlegkeilen und Spanngurten an allen vier Rädern.


    Möchte den Anhänger ggf. nach Kauf mit: "Planken"; Plane, Spriegel, Schienen, Antischlingerkupplung, Standfüßen, etc "nachrüsten"....
    An einen Anhänger ist ja nicht "viel an "Technik" dran, aber überlege trotzdem einen neuen zu kaufen, da gebrauchte (Bisher jedenfalls) meist nur ein paar Hunderter weniger kosten..


    Naja bei viel Technik nicht vertuen. Die Technik, die dran ist, ist umso wichtiger.


    Da ja die STVZO nicht aussenvorgelassen werden soll, muss für die alte Klasse 3 bzw. für CE79 das Gewicht von 11250 auf 11000 herabgesetzt werden. Damit ist dann auch bei 18500 kG gesamt schluss.


    Bei beiden Führerscheinen muss der Achabstand kleiner als 1 m sein und damit resultiert aus der STVZO:



    ...
    Man (n) kann auch eins fest verbauen (wassergeschützt), dann sollte es aber eines sein was von alleine anspringt wenn man Strom (220 Volt) drauf macht. Die sind dann schon seltener und recht teuer.



    Gruß Günter


    Dir ist hoffentlich klar, dass bei 230V in der Kiste auch so ein paar Spielregeln bezüglich Erdung des Chassis etc... eingehalten werden müssen. z.B. die DIN VDE 0100 Teil 717, da das Ding urheberrechtlich geschützt ist hier der Link zum bestellen für derzeit 58,50 Euro.

    ...
    Man sollte immer bedenken das die Sicherung ... auch bei einem Unfall halten sollte, kommt irgendwie blöd rüber wenn vorne der Airbag auslöst und von hinten kommt ein Mäher angeflogen :evil2:


    Blödsinn! Eine Sicherung muss den normalen Fahrzustand (sprich Fahren, Beschleunigen, Kurven, Ausweichen, Notbremsungen etc...) abdecken. Aber keinen Unfall.

    Möchte ungern eine Diskussion über die WOB hier haben.


    Ich fasse mal kurz zusammen:


    Möglichkeiten:
    A) gnädigen TÜV Prüfer finden ders einfach einträgt
    B) einfach dran bauen und fahren (nicht legal)
    C) Gutachten erstellen lassen (teuer)


    andere Alternativen habe ich bisher noch nicht gelesen.

    Einfach Kugel an Unterfahrschutz geht nicht. Braucht schon nen Anhängebock. Ist halt ein Kastenwagen.



    Aussage vom TÜV war halt, dass er ein Papier braucht, auf dem steht, dass das Fahrzeug eine Anhängelast eingetragen bekommen kann.


    Der zog sich halt an der Tatsache hoch, dass das Fahrzeug aufgrund der Zulassung als Kats Fahrzeug eine Einzel Betriebserlaubniss hat und somit nicht in die allgemeine BE für die 507 fällt.


    Also geht nur passenden TÜV Prüfer suchen, den das nicht interessiert?

    Hallo zusammen,
    wir haben hier einen alten Arzttruppwagen von Mercedes stehen.
    Typ 507D-KA


    Fahrgestellnummer beginnt mit WDB667362....


    Tag der ersten Zulassung ist 04.09.89


    Im Fahrzeugschein ist unter O.1 und O.2 kein Eintrag.


    Eine Nachfragen bei einem Mercedes Nutzfahrzeug Service ergaben, dass für dieses Fahrzeug keine Anhängelasteintragung möglich ist.


    Hat irgendwer noch eine Idee wie man an dieses Fahrzeug eine Anhängerkupplung bekommen kann, die man im Bereich der STVO legal nutzen kann?


    P.S. Das dieses Gespann keinen spass machen wird ist klar.

    Ich habe vor kurzem mal ne Hundestaffel mit so einem ungebremsten Tandem getroffen.


    Auf die Frage warum so ein Blödsinn gekauft wird, wurde ich belehrt, dass die dinger ruhiger laufen und deswegen die zweite Achse als komfort für die Hunde notwendig sei.:(


    Ich habe dazu dann nichts weiter gesagt.

    ...
    Versteh' eh nicht, wieso so auf'm Jeep rumgehackt wird...


    Solltest du auf meinen Post abzielen, so tuts mir leid. In diesem Fall kannst du Jeep auch als Synonym für alle Geländewagen/SUVs sehen.
    In dem verlinkten Bild war einfach ein Jeep zu sehen. Aber bei diesen Anhängelasten dürften die Geländewagen alle etwa gleich gut oder gleich schlecht aussehen.
    Es war von Momenten verbiegen die Rede. Ich denke damit ist gemeint, dass die Fahrzeuge einfach ab einer gewissen Grenze total überfordert sind.

    Gerhard hat von LKW Anhängern mit Zentralachse geschrieben.


    Die haben eine Stützlast von 750kg (7500N) bis 1500kg (15000N). Stell dir einfach vor was die mit einem Jeep machen, wenn sie angekuppelt werden.


    Ansonsten hat Gerhard einen 5 Tonnen Drehschemel, den er mit einem Landcruiser bewegt (bevor fragen aufkommen die Bremse ist Druckluft).


    Nach den Beschreibungen von Gerhard über das Anfahren am Berg stell mal einen Anhänger mit 15 oder gar 20 Tonnen an einem Jeep vor.


    ...
    es sollten IMMER 4% sein, das wäre Sinnvoller
    ...


    Da sind wir uns einig.


    Ich hatte deinen Post oben so verstanden, als würde sich der Aufkleber in sich widersprechen. Das tut er nicht!


    Über technischen Sinn und Unsinn dieser Regel habe ich nur in sofern gesprochen, als das die Tandems, die auf den Kugelkopf gedrückt werden müssen eigentlich so nicht auf die Strasse dürfen.


    Das es für den hier gebauten Anhänger wahrscheinlich keine Rolle spielt hatte ich meine ich auch schon geschrieben.


    ...
    diese Aufkleber mit den 4% und 25 kg ... widerspricht sich ja sogar
    ...


    Nein der Aufkleber widerspricht sich nicht.


    Ursache für den Aufkleber ist der Absatz 3 des §44 STVZO:

    Zitat

    ...
    (3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen ...


    Bei Anhängern über 625 kg tatsächlichem Gewicht reichen 25kg Stützlast. Bei Anhängern unter 625 kg tatsächlichem Gewicht muss die Stützlast mindestens 4% seines tatsächlichem Gewichtes sein.


    Beispiel:
    Anhänger wiegt 400 kg -> Notwendige Stützlast beim Fahrbetrieb 16kg.


    Genau genommen darf man also die runterdrück Tandems nicht an das Zugfahrzeug hängen, an dem ich runter drücken muss.


    Wahrscheinlich wird es für den hier gebauten Anhänger keine rolle spielen.

    Wenn du in einem Autoclub bist, dann lass dir von denen einfach ein Reisepacket fertig machen, da stehen alle informationen für die Reiseroute die du denen angibst drin.


    Ansonsten hilft auch Google für die jeweiligen Länder an Regelungen weiter z.B. diesen Link.