und die Regelmäßigkeit nicht vergessen. Also beim Kumpel vorm Haus mal 24 Stunden ist auch kein Problem.
Beiträge von denni
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Hier welche von meiner Reparatur, den Bericht aus dem Wohnwgenforum dazu hatte ich mal verlinkt, derzeit ist das Forum leider in der Wartung:
Ansonsten hat Mani auch mal Bilder veröffentlicht.
Aso das ganze waren etwa 600Euro und etwa 40 Stunden Arbeit.
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Da es mich aber nicht weiter gebracht hat
Hmm Warum nicht?
Zitat(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2.in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3.in Kurgebieten und
4.in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.Eine Unterscheidung zwischen an und abgekuppelt gibt es nicht. Ergo ist das egal sobald der Anhänger mehr als 2 Tonnen hat.
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Dann eben hier lesen.
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Ursprüngliche Frage war ja, wie viel der Trecker ziehen könnte wenn ich den CE hätte?
Alles was unter F.1 im Fahrzeugschein steht darf er ziehen und du darfst es mit CE fahren. Was er ziehen kann musst du ausprobieren
ist aber im Geltungsbereich der STVZO nicht ganz so toll.
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Steht was auf dem Nabendeckel? Ansonsten Lager ausmessen und nach Maß bestellen.
Man kann z.B. hier (klick mich) welche bestellen.
Ansonsten hilft das hier noch Antworten zu bekommen
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1990! COC?
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Naja bei den LKW ist aber in der Regel weder die Größe noch die Nutzlast ein Problem, die haben meist eine Ladefläche 6 bis 8m und 5 Tonnen Zuladung.
Der Wohnwagen von oben ist sicher nicht groß bei 1000kg ist der Aufbau vielleicht 4,x m lang und vermutlich 2,1m breit.
Für einen Tieflader ist eine Ladeflächenlänge von 4,x Metern und Breite von 2,x m aber schon relativ ordentlich.
Hinzu kommt der Wohnwagen ist ohne Fahrgestell total instabil -> Fahrgestell bleibt drunter, damit er Ladung werden kann, und so eine Achse wiegt nicht die Welt (70kg vielleicht?).
Ergo kommen etwa 800kg auf den Tieflader der schon als Tandem etwa 600kg bis 700kg haben dürfte. Dann haste ein Leergewicht von 1400kg. Jetzt kommt dann die Frage auf was dein Zugfahrzeug ziehen darf/kann? Weil die Marktüblichen etwa 1600kg bei vielen Fahrzeugen bringen dann genau 100 bis 200kg Zuladung.
Und da das alles nur geschätzte GEwichte sind:
Wenn du das anfängst wieg vorher bitte erst mal alles nach. Sonst hast hinterher mit Zitronen gehandelt. 1990 gab es noch Wohnwagen die komplett leer schwerer als ihre zulässige Gesamtmasse waren und somit überhaupt nicht zu ihren Papieren passten. WIr wissen alle, dass Anhängerpapiere fast immer bei Leergewichten lügen.
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In Frankreich ist es tatsächlich so. Ohne 100er Zulassung darfst Du 130 fahren, mit eben nur die 100.
Eine einfache Möglichkeiten das zu Umgehen ist einen zweiten Aufkleber mit 130 hinten anbringen.
Zweitens frag mal bei deiner Versicherung nach ob du das darfst... Da könnte evtl. eine Rückforderung kommen sofern etwas passiert.
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Federn kann man auf Abmessungen und Einsatzzweck zum Beispiel bei Gutekunst fertigen lassen.
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Bei Stahlfelgen kann man sich überlegen in die Stahlfelgen einzuhängen, nicht schön aber funktioniert.
Bei Alufelgen evtl die Gurte durch die Speichen ziehen, aufpassen das die Speichen auch stabil genug sind.
In beiden fällen 2 Gurte pro Rad und an allen vier Rädern sichern. Beachten, das die Gurte sich nicht lockern, wenn die Räder sich verdrehen sollten.
Mit 2 Spanngurten kann man auch die Variante Radsicherungsgurte Link improvisieren, indem man mit dem einen Gurt die Verbindung baut, da ist dann nur sehr viel Band über. Das ist sogar eine relativ schöne Variante.
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Schau dir an wie die ganzen Fensterbauer etc fahren. Ein ähnliches Gestell wie die es nutzen aus Holzlatten zusammenschrauben, die Tür Transportiere, Gestell wieder zerlegen und Holz weiter verwenden.
Glasplatten werden eigentlich immer stehend gefahren und nicht liegend.
Decken braucht man da nicht so wirklich viele. Spitze gegenstände sollte man meiden.
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Ich würde mich bei den (Leer-)Gewichten eher auf eine Waage als auf die Einträge im Fahrzeugschein verlassen. Ansonsten aber richtig.
Regel 1 beim Fahrzeugen: Gewichte sind nur dann das Papier wert, wenn sie nachgewogen wurden.
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Ja du darfst den Anhänger fahren. Sofern das reale Gewicht des Anhängers die Anhängelast des Autos nicht überschreitet.
Die Führerscheinrechtliche Prüfung ist davon unbenommen, da sieht es nämlich anders aus.
Beim Touran musst dann halt schauen das Gesamte Gespann darf halt nicht mehr als das Zuggesamtgewicht wiegen. Wo das Gewicht nun liegt ist egal, sofern keine anderen Maximalgrenzen (Achlasten, Stützlasten etc...) überschritten werden.
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Naja in diesem Fall war halt der Anhänger schon da und das Zugfahrzeug kam neu.
Autos mit 750kg ungebremst sind nicht soooo häufig und da verstehe ich das schon wenn man mal versucht die Grenzen ein wenig auszuloten.
Ich halte generell aber auch nichts von ungebremsten Anhängern.
Bei gebremsten sind die 1000 auch ein bischen wenig... [Schalk im Nacken an] Kann man direkt auf 1300 ... oh 1500 ist ja nicht wirklich viel schwerer und teurer... Ahhh die 1800 sind mitlerweile ja auch da...
Naja nehmen wir direkt den 3500er ups bei dem Zugfahrzeug dafür habe ich dann auch kein Problem mehr mit 750kg ungebremst.
Oh ich habe ja noch ein Auto mit Eintrag 11000 unter O1 und 1500 unter O2... Ach mist da sind wir jetzt im falschen Forum
[Schalk im Nacken aus]
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Jaein. Du musst schauen was real auf der Kupplung liegt. Wenn nur 25kg Stützlast hast, dann darfst auch nur 25 drauf addieren.
Die reale Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugeschlagen.
Maximal darf die Stützlast aber den geringeren Wert von Anhänger und Autom betragen.
Der geringere Wert dürfte in deinem Fall der Anhänger sein, da die 750kg Hopser in der Regel nur 50kg Stützlast haben.
Bei richtiger Beladung darf der Mazda also einen Anhänger mit 650kg anhängen, wobei 50kg davon auf die reale Stützlast entfallen müssen.
Vorsicht diese Regelung kann evtl. im Ausland anders sein!
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Auflaufeinrichtung dürfte eine 120SR sein.