In erster Linie immer der Hersteller von dem betreffenden Teil.
Wenn du der Hersteller bist dann stehst du halt selber gerade (ist beim selbstgebauten Anhänger so).
Wenn du irgendwas an deinem Auto oder Anhänger schweißt oder schlimmer an fremden Fahrzeugen, musst du immer für die Arbeiten gerade stehen.
Um deine Frage also zu beantworten: derjenige der Schweißt. Wie lange er dafür haften muss ist dann wieder eine andere Frage.
Im Rahmen der §21 Vollabnahme wird dann ggfs ein Nachweis Fällig. Dieser kann dann unterschiedlich erfolgen z.B. Rechnerisch (hier gibts doch irgendwo den Bautrööt von Gerds Drehschemeln, da kommt das doch auch drin vor. Die Deichsel zumindest bei PFFFTi ist doch auch ein Eigenbau und nicht Bauartgeprüft Link ab #114 lesen).
Wenn im Rahmen einer §29 Untersuchung dann Zweifel an der Sicherheit kommen wird sich ein Prüfer halt weigern die Plakette zu kleben und Nachweise Verlangen.
Eine Haftung eines Prüfers herbei zu führen dürfte schon relativ schwer werden.