...Achsschenkel krumm
...drei Achsen neu
...Die Schäden am Rahmen
Hat der jemals nicht überladen? Oder wie richtet man einen Anhänger so zu?
...Achsschenkel krumm
...drei Achsen neu
...Die Schäden am Rahmen
Hat der jemals nicht überladen? Oder wie richtet man einen Anhänger so zu?
Die 20 kg Säcke haben sich losgerüttelt. Hier hätte man wohl besser ein Netz genommen oder sie nicht gestapelt.. also 2 nebeneinander und dann festzurren und dann die verbleibenden 2 mit einem weiteren Gurt woanders... oder einzeln auf den Zaunpfählen und dann niederzurren...
Einfach ein Brett etwa so breit und lang wie der Sack auf den Obersten Sack legen, dann gehts auch so mit Niederzurren.
Also mein Humbaur 355121 (5,06m x 2,16m 3,5T) gewogen mit Plane/Spriegel, Bracken und Einer Kiste Gurte und ARM -> 1080 kg
Nur mit Bracken -> 850 kg
... da die Versicherung das Verhalten als grob fahrlässig eingestuft wurde (oder so ähnlich, weiß ich nicht mehr genau) und deswegen nicht bezahlen wollten.
Blödsinn!!! Deswegen darf die Haftpflicht nicht die Leistung verweigern. Verweigern dürfte die Kasko, dann wäre aber dein Schwager der Verursacher.
Klick mich als mögliche Lösung. Warum das Rad neu erfinden.
Naja wenn du was machen willst kannst eigentlich nur zur Pol gehen.
Theoretisch reicht wenn du der Pol was sagst... aber wenn es aktenkundig werden soll, damit sicher etwas passiert, bleibt nur eine Anzeige.
Naja wenn du es bei der Pol meldest, müssen die sich mindestens die Sache mit dem TÜV mal anschauen.
Ordnungsamt und Zulassungsstelle müssen auch tätig werden, werden aber mindestens im Fall der Zulassungsstelle das ganze auch an die Pol weiter reichen.
Was die Angaben in der Anzeige angeht, so wird es keinen der drei Interessieren. Das müssen die beiden Parteien untereinander machen.
Nö Fahrzeugschein = ZLB 1 ergo passt das (siehe §50 FZV).
Steht ja im Zweifel sogar mehr drin.
...Übrigens ohne das Vorhandensein der Betriebserlaubnis und du kommst in eine Kontrolle und kannst das Ding nicht später vorlegen in der Frist, bist du nicht nur wegen dem Führen eines Fahrzeuges mit falschen Kennzeichen dran, ggfs führen eines Fahrzeuges ohne entsprechenden Versicherungsschutz , sondern auch wegen Steuerbetrug, nur mit der Betriebserlaubnis steht dir die Steuerfreiheit zu, sonst nicht.... da hat die Zulassungsbescheinigung II keinen Einfluss drauf.
...
Wo steht denn, dass man eine ABE Vorlegen können muss? Er hat eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 die reicht. Nach §11 (6) FZV muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitführen und vorzeigen, aber wo steht, dass ABE, COC oder STVZO§21 Gutachten mitgeführt werden muss? Die Steuerbefreiung ergibt sich aus der KraftStg, die Versicherungspflicht aus dem PflVG und nicht aus der ABE.
Hier mal ein kleiner link zu dem Thema Recht und Unrecht.
Die "ABE" muss man nur mitführen, wenn KEINE Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt wurde:
(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Naja bei einem Anfangsverdacht dürfen die das. Wenn er halt von ausserhalb sehen kann, dass auf deinem Kennzeichen eine veraltete TÜV Plakette (an Farbe und schwarzem Balken erkennbar) ist, dann dürfte das durchaus ausreichend sein um das weiter zu verfolgen sprich deinen Grund und Boden zu betreten.
...Und mit dem Privatgelände ist schon möglich. Der springende Punkt ist dabei ob es zum Verkehrsraum gezählt wird oder nicht. Ist das Gelände Zugangsbeschränkt (z.B. durch Zaun) kann dir die Polizei meines Erachtens nix.
...
Die Polizei bzw. das Ordnungsamt werden ohne einen anfangsverdacht nicht tätig werden (daher Kennzeichen ab).
Aber wenn ich ihnen das Kennzeichen mit der abgelaufenen Plakette unter die Nase halte, dann machen sie was.
Im schlimmsten Fall sind das dann halt Punkte.
Da gehen die auch in Offenstehende Garagen oder auf Grundstücke.
Hier unter diesem Link gehts zum Beispiel um Privatgeländer
...
Gegeben dem Fall, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage dazu war, muss ich um eine Strafe zu umgehen mein Fahrzeug abmelden, verlastet zur Prüfung bringen und anschließend wieder zulassen!
Und Werkstätten und/oder Abschleppunternehmen, die angemeldete, HU abgelaufene Fahrzeuge abholen und in der Werkstatt einer Prüfung unterziehen machen sich dann also auch strafbar wenn sie angehalten werden.
...
Habe nicht geschrieben, dass du es abmelden sollst und auch nicht, dass sich Werkstätten oder Abschlepper strafbar machen.
Mach nur das Kennzeichen ab und nehm es mit, damit man nicht direkt sieht, dass die HU abgelaufen ist!!!
Strafbar macht sich kein Abschlepper oder Transporteur sondern der Halter bzw. ggfs noch der Fahrer!!!
DAS stimmt NICHT!
Richtig
Warum nicht???
Weil im §29 STVZO steht:
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen...
Da steht nix davon, dass du am Strassenverkehr teilgenommen haben musst. Es zählt die Möglichkeit dass du teilgenommen könntest.
Das heist in der Praxis:
Wenn dein Fahrzeug angemeldet ist, dann muss es fristgerecht zur HU. Kommst du dem nicht nach und die Pol bekommt Kenntniss davon, wird sie tätig werden. Das gilt selbst auf Privatgrundstücken!!!
Daher der Ratschlag: Wohnwagen verlasten, Kennzeichen abmachen, zum TÜV fahren, direkt vor der TÜV Tür das Kennzeichen wieder dran. Sie müssten ihn dafür schon anhalten und die Papiere vom Wohnwagen kontrollieren um die fehlende HU zu bemerken, bzw. beim TÜV direkt hinter ihm stehen wenn er das Kennzeichen dran macht. Beides dürfte eher unwahrscheinlich sein und die Papiere für den Wohnwagen muss er ja für die Pol nicht bei sich haben.
Ich glaube nicht, dass die Polizei gezielt Adressen abfährt. Wenn das Auto aber so steht, dass sie die HU Plakette sehen, dann machen sie auch was, da gibt es genug Lesestoff bei Google zu.
Im Zweifel auf dem Weg dahin den Wohnwagen verlasten und das Kennzeichen bis vor der TÜV Tür in der Tasche haben. Die Pol wird nur aktiv, wenn sie den abgelaufenen TÜV sieht. Sieht sie ihn nicht ist es kein Problem. Ist der Wohnwagen verlastet braucht er kein eigenes Kennzeichen montiert haben.
Es müssen ALLE Komponenten für das höhere Gewicht ausgelegt sein.
Sofern es den Anhänger Hersteller noch gibt wird wahrscheinlich der Prüfer eine unbedenklichkeitsbescheinigung haben wollen.
Die Deichsel (sofern Bauartgeprüft) muss auch das höhere Gewicht können.
Gibt dann noch so Sachen wie Bremszuordnungsberechnung die evtl. auch verlangt werden könnte.
Am einfachsten: Such dir den Prüfer deines geringsten Misstrauens, Sprich mit allen v orhandenen Unterlagen garniert mit ein paar Fotos das ganze mit ihm durch, mach eine Liste was du erledigen/beibringen musst, dann sollte sowas kein Problem sein oder direkt als total unwirtschaftlich herausstellen.
Hab Sienas dran gebaut, gefällt mir erstmal von der Haptik deutlich besser...
Was meint ihr, dran lassen oder alles Mist?
Grüße Mario
Im Zweifel ist haben besser als brauchen.
Physik überlisten können die Teile nicht, sprich ist der Anhänger grundsätzlich kacke beladen gehts mit dem ding auch nicht.
Bei manchen Zugfahrzeugen sind die DInger praktisch um den Faktor 1,2 bei der 100km/h Zulassung nutzen zu können.
https://www.tuvsud.com/de-de/s…enz/mainzer-strasse-54-56 kann man bei google finden.
Schubi so weit sind wir bei der Meinung nicht auseinander, wenn du dir meinen Post #32 durchliest.
Preis und Leistung ist bei diesen 4T Rampen schon ok, die können mehr als der Rest vom Anhänger, andere Lösungen sind halt deutlich Teurer.
Da das Nutzungsprofil vom TO halt ähnlich ist wie meins siehe #1 hatte ich ihm halt auch meine Lösung nahe gebracht, mit der ich seit fast 8 Jahren ordentlich fahre.
Die 3m Schienen haben eine Auffahrtshöhe von 850 bis 1043mm. Der Fragende hat nur 56cm Ladehöhe. 85-56 sind 29cm Differenz.
Naja bei der minimalen Auffahrthöhe geht es ja "nur" um den Winkel am unteren Ende der Rampe (mal liegt halt der vorder und mal der hintere Teil der Schräge auf). Ein 25mm starkes Stück Holz pro Rampe löst das Problem zuverlässig und hinten am Anhänger sollten eh Stützen vorhanden sein fürs verladen.
Ansonsten kann man nur drauf hinweisen: Es gibt Anhänger für den Fahrzeugtransport... (Fitzel, Algema ....) Diese sind auch optimal fürs verladen ausgerüstet. Ein einfacher Hochlader wird IMMER mit kompromissen einher gehen.
Die Rampenbreite war im übrigen bei mir nie ein Problem.