DAS stimmt NICHT!
Richtig
Warum nicht???
Weil im §29 STVZO steht:
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen...
Da steht nix davon, dass du am Strassenverkehr teilgenommen haben musst. Es zählt die Möglichkeit dass du teilgenommen könntest.
Das heist in der Praxis:
Wenn dein Fahrzeug angemeldet ist, dann muss es fristgerecht zur HU. Kommst du dem nicht nach und die Pol bekommt Kenntniss davon, wird sie tätig werden. Das gilt selbst auf Privatgrundstücken!!!
Daher der Ratschlag: Wohnwagen verlasten, Kennzeichen abmachen, zum TÜV fahren, direkt vor der TÜV Tür das Kennzeichen wieder dran. Sie müssten ihn dafür schon anhalten und die Papiere vom Wohnwagen kontrollieren um die fehlende HU zu bemerken, bzw. beim TÜV direkt hinter ihm stehen wenn er das Kennzeichen dran macht. Beides dürfte eher unwahrscheinlich sein und die Papiere für den Wohnwagen muss er ja für die Pol nicht bei sich haben.
Ich glaube nicht, dass die Polizei gezielt Adressen abfährt. Wenn das Auto aber so steht, dass sie die HU Plakette sehen, dann machen sie auch was, da gibt es genug Lesestoff bei Google zu.