Beiträge von denni

    DAS stimmt NICHT!

    Richtig

    Warum nicht???

    Weil im §29 STVZO steht:

    Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen...

    Da steht nix davon, dass du am Strassenverkehr teilgenommen haben musst. Es zählt die Möglichkeit dass du teilgenommen könntest.


    Das heist in der Praxis:

    Wenn dein Fahrzeug angemeldet ist, dann muss es fristgerecht zur HU. Kommst du dem nicht nach und die Pol bekommt Kenntniss davon, wird sie tätig werden. Das gilt selbst auf Privatgrundstücken!!!

    Daher der Ratschlag: Wohnwagen verlasten, Kennzeichen abmachen, zum TÜV fahren, direkt vor der TÜV Tür das Kennzeichen wieder dran. Sie müssten ihn dafür schon anhalten und die Papiere vom Wohnwagen kontrollieren um die fehlende HU zu bemerken, bzw. beim TÜV direkt hinter ihm stehen wenn er das Kennzeichen dran macht. Beides dürfte eher unwahrscheinlich sein und die Papiere für den Wohnwagen muss er ja für die Pol nicht bei sich haben.


    Ich glaube nicht, dass die Polizei gezielt Adressen abfährt. Wenn das Auto aber so steht, dass sie die HU Plakette sehen, dann machen sie auch was, da gibt es genug Lesestoff bei Google zu.

    Es müssen ALLE Komponenten für das höhere Gewicht ausgelegt sein.

    Sofern es den Anhänger Hersteller noch gibt wird wahrscheinlich der Prüfer eine unbedenklichkeitsbescheinigung haben wollen.

    Die Deichsel (sofern Bauartgeprüft) muss auch das höhere Gewicht können.

    Gibt dann noch so Sachen wie Bremszuordnungsberechnung die evtl. auch verlangt werden könnte.

    Am einfachsten: Such dir den Prüfer deines geringsten Misstrauens, Sprich mit allen v orhandenen Unterlagen garniert mit ein paar Fotos das ganze mit ihm durch, mach eine Liste was du erledigen/beibringen musst, dann sollte sowas kein Problem sein oder direkt als total unwirtschaftlich herausstellen.

    Hab Sienas dran gebaut, gefällt mir erstmal von der Haptik deutlich besser...

    Was meint ihr, dran lassen oder alles Mist?


    Grüße Mario

    Im Zweifel ist haben besser als brauchen.

    Physik überlisten können die Teile nicht, sprich ist der Anhänger grundsätzlich kacke beladen gehts mit dem ding auch nicht.

    Bei manchen Zugfahrzeugen sind die DInger praktisch um den Faktor 1,2 bei der 100km/h Zulassung nutzen zu können.

    Schubi so weit sind wir bei der Meinung nicht auseinander, wenn du dir meinen Post #32 durchliest.


    Preis und Leistung ist bei diesen 4T Rampen schon ok, die können mehr als der Rest vom Anhänger, andere Lösungen sind halt deutlich Teurer.


    Da das Nutzungsprofil vom TO halt ähnlich ist wie meins siehe #1 hatte ich ihm halt auch meine Lösung nahe gebracht, mit der ich seit fast 8 Jahren ordentlich fahre.

    Die 3m Schienen haben eine Auffahrtshöhe von 850 bis 1043mm. Der Fragende hat nur 56cm Ladehöhe. 85-56 sind 29cm Differenz.

    Naja bei der minimalen Auffahrthöhe geht es ja "nur" um den Winkel am unteren Ende der Rampe (mal liegt halt der vorder und mal der hintere Teil der Schräge auf). Ein 25mm starkes Stück Holz pro Rampe löst das Problem zuverlässig und hinten am Anhänger sollten eh Stützen vorhanden sein fürs verladen.


    Ansonsten kann man nur drauf hinweisen: Es gibt Anhänger für den Fahrzeugtransport... (Fitzel, Algema ....) Diese sind auch optimal fürs verladen ausgerüstet. Ein einfacher Hochlader wird IMMER mit kompromissen einher gehen.


    Die Rampenbreite war im übrigen bei mir nie ein Problem.

    Ich nutze die hier klick mich für meinen Humbaur mit 195/50R13.

    Für den Fahrzeugtransport ist es sicher nicht das Optimum bei etwa 66cm Ladehöhe. Da wird es mit normalen PKW schon manchmal ein Spiel mit ordentlich drauf kommen (meist ein wenig das Gelände beobachten und unebenheiten gekonnt ausnutzen). Da ich das nicht soooo häufig tue ist das für mich kein Problem.

    Bagger habe ich da auch schon drüber gescheucht und wenn man sie zusammenlegt kann man da auch mal mit der Schubkarre relativ bequem hoch.

    Was die Stabilität der dinger angeht habe ich da gar keine Bedenken, die überleben mich. SInd aber auch nicht ganz leicht, wobei alleine noch gut zu händeln.


    Im Zweifel gibt es die hier nochmal als 3m lang.

    bei alten Rolls Royce sind die Dinger werkseitig ordentlich mit Fett einbalsamiert und dann in eine Lederhülle eingenäht.

    Bei den alten Lastern nehmen viele das Rausgequollene Fett aus den Schmierstellen und entsorgen das großzügig verteilt auf die Blattfedern.

    Es gibt Leute die nehmen spezielle Fette (Seilfett, Mike Sanders etc....)

    Es gibt auch genau so viele Meinungen das man es gar nicht schmieren darf wegen der Dämpfung, die durch die Reibung entsteht.


    Ganz offen: Dein Anhänger ist von 1979 wenn ich das gerade richtig gesehen habe. Die Feder hat also bis zur Überholung etwas über 40 Jahre durchgehalten, davon 20 Jahre noch vor der Wende, wo die Strassen anerkannt schlechter waren. Was willst du mehr?

    Kontrollier mal ob die Nummernschildbeleuchtung richtig aufgeteilt ist. Normalerweise muss eine Seite am linken Rücklicht hängen und die andere am Rechten. Oft werden die der einfachheit beide an ein Rücklicht angeklemmt. Dann fehlt auf der einen Seite die Last der Leuchte.

    Langsam... Ich glaube nicht, dass dort 300kg Stützlast gebaut werden sollten.

    Denn die Fragen sagen was anderes:


    Kann ich den Anhänger einfach verlängern?

    Wie kann ich den schwerpunkt berechnen?

    Kann ich den Anhänger einfach verlängern?

    Kann ich danach einfach die Achsen versetzten, wegen dem neuen Schwerpunkt?

    Wenn ich den Rahmen verlängert habe, muss ich ja wieder zum TÜV. Aber ich habe ja in diesem Moment der Veränderung keine gültigen Papiere mehr. Wie funktioniert das dann?


    Ohne die Fragen im einzelnen zu beantworten. Hast du schon mal mit einem Kameraden vom TÜV über dein Vorhaben gesprochen? Es gibt beim TÜV auch leute die Spass und Kenne von Ihrem Job haben. Da kann man sowas relativ einfach machen. Die sagen dir auch vorher was sie haben wollen, wenn z.B. Rahmen verlängert werden. Hier im Forum gibt es ein paar Trööts wo leute komplette Anhänger selbst gebaut haben z.B. von Gerhard2 der hat mal Bauberichte über 2 Drehschemel veröffentlicht. in den Trööts sind viele Berechnungen drin.

    Die Suchfunktion dürfte dir noch so manches anderes liefern.

    Naja wenn man aber einen Anwenderfehler durch eine einfache Änderung (Kröpfen des Halters) der Konstruktion vermeiden kann, so ist das vom Hersteller auch nicht perfekt gelöst. Hat halt auch was mit Bedienkomfort zu tun.

    Anwendungsfälle würden mit spontan einfallen:

    - man möchte hinten einen breiteren Schüttkegel haben

    - dem Ladegut ein einfacheres Rutschen ermöglichen möchte (besser erreichbar für Schaufel etc...).

    Namentlich Durchmesser der Zugstange, Position und Durchmesser der Befestigungslöcher werden benötigt. Genau so das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

    Evtl könnte es noch Sinnvoll sein Störkonturen und Typ der Anhängerkupplung am Auto zu kennen (hier hat z.B. Alko Probleme mit einigen Angeschraubten Kupplungsköpfen).

    Naja was kann er ab.

    Bereich STVO STVZO -> Das was in den Papieren steht. Evtl mal unten im Text suchen da gibt es oft noch 10 oder 8 Prozent angaben. Von BMW habe ich auch Einschränkungen für die Anhängerart gesehen.


    Ausserhalb STVO STVZO -> Irgendwann fährt es halt nicht mehr vorwärts. Da hilft nur ausprobieren. Auch 90 PS in einem Mazda 626 (Anhängelast 1200kg bei 12% und 1600kg bei 8%) können fast 3 Tonnen bewegen...


    Bedenke auch immer so Themen wie Versicherung und ggfs Gewährleistung. Da können Hersteller von KfZ bzw Versicherungsgesellschaften auch schnell mal Leistungen verweigern oder auch zurückfordern.

    Für Geschwindigkeit.

    Ein PKW darf z.B. auf Landstrassen immer 100 und auf Autobahnen auch beliebig schnell ob leichter oder schwerer als 3,5 Tonnen. Ausschlaggebend ist die Zulassung als PKW.

    Bei der 9. ausn VO ist das ebenfalls so. Ist die Zugmaschine ein PKW, dann darf sie auch schwerer als 3,5 Tonnen sein.

    Der Excursion ist schwerer als 3,5 Tonne zgm