Der Kabeleingang hat in den Schalter eine Verschraubung !
Wenn die Dichtung ord3ntlich eingelegt ist , von dem ich ausgehe ist es auch Dicht
Der Kabeleingang hat in den Schalter eine Verschraubung !
Wenn die Dichtung ord3ntlich eingelegt ist , von dem ich ausgehe ist es auch Dicht
Dicht sollten die Dosen sein....
Ich hätte nicht nur aus optischen Gründen größere/stärkere Rückfahrscheinwerfer genommen...
Aber besser als keine Leuchten - oder ...
Dicht sollten die Dosen sein....
Ich hätte nicht nur aus optischen Gründen größere/stärkere Rückfahrscheinwerfer genommen...
Aber besser als keine Leuchten - oder ...
Das stimmt allerdings.. optisch könnten sie größer sein
Der Kabeleingang hat in den Schalter eine Verschraubung !
Wenn die Dichtung ord3ntlich eingelegt ist , von dem ich ausgehe ist es auch Dicht
Das weiß ich.
Bei uns in der Firma werden Kabel an Nutzfahrzeugen wenn möglich immer von unten in die Kabeldosen eingeführt.
Das kostet nix, bringt aber zusätzlichen Schutz, grade wenn man mal mehrere Kabel durch eine Durchführung zieht.
... wobei mehrere Kabel durch eine Durchführung immer schlecht ist... meistens Undicht
Dicht sollten die Dosen sein....
Ich hätte nicht nur aus optischen Gründen größere/stärkere Rückfahrscheinwerfer genommen...
Aber besser als keine Leuchten - oder ...
@Eduard Fan
Wie schon vorher mal hier diskutiert, wollte ich das auch ganz gerne.
Das Problem ist allerdings die geringe Absicherung und der Querschnitt.
Das Ganze umzubauen macht wenig sinn, da der Anhänger mit bis zu 5 verschiedenen Fahrzeugen gezogen wird.
Eine seperate Batterie müsste dann her, die nur im STand dann sicher geladen werden kann und wenn ich dann rückwärtsfahre, dann ist die Batterie wahrscheinlich leer, da sie jemand vergessen hat zu laden.
Daher komme ich zu 2x 12W Scheinwerfer und nicht vorher angedacht 2x 48W.
Lg
Alles anzeigenGrüße
Ich würde es ohne Umschalter machen...
Mir fällt spontan nicht ein wo man die originalen Kerzen für gebrauchen kann
Außer eventuell um den TÜV zu besänftigen!
Ein Tipp noch:
Bei der nächsten Umschalter Box die du einbaust das Kabel etwas länger lassen und von unten in die Dose führen. Dann läuft das Wasser nicht entlang des Kabels in die Dose.
Guetn Abend.
Da das Gehäuse und die Verschraubung eine Schutzart von IP67 bieten, sehe ich da keine Probleme.
Somit wäre auch eine Einfürung von oben problemlos denkbar.
Im Regelfall, bei Elektroinstallationen und Installationen von Schaltanlagen führe ich optimalerweise immer von unten ein, wenn die Umstände es zulassen.
Aufgrund der besseren Leitungsverlegung und ggf. zu erwartenden Beschädigungen habe ich in diesem Falle darauf verzichtet.
PS: sie Tabelle zur Erläuterung der Schutzarten:
Das weiß ich.
Bei uns in der Firma werden Kabel an Nutzfahrzeugen wenn möglich immer von unten in die Kabeldosen eingeführt.
Das kostet nix, bringt aber zusätzlichen Schutz, grade wenn man mal mehrere Kabel durch eine Durchführung zieht.
@Platte 132
PS:
Mehrere Leitungen durch eine Einführung geht garnicht!!!
Somit ist die Schutzart nicht mehr gewehrleistet.
Sollte das bei uns ein Gessele bei einer Installation machen, würde ich Ihn Fragen, ob er "Friseur" gelernt hat und er macht es nochmal, und dann richtig!
Hallo
Wenn Fragen oder Anregungern sind... immer gerne!
na dann will ich doch mal
wahlweise der "Standard-Rückfahrscheinwerfer" von Aspöck, oder die LED-Scheinwerfer beim Einlegen des Rückwärtsgangs zugeschaltet werden.
das geht garnicht, Scheinwerfer oder Lampen die da sind, müssen auch funktionieren, wahlweise ist nicht, außer in ganz bestimmten Fällen, der hier aber nicht vorliegt, den Schalter hättest dir also sparen können
Mehrere Leitungen durch eine Einführung geht garnicht!!!
klar geht das, man muß halt die richtige Dichtung dafür haben, schau dir die ganzen Kabelsätze an, da gehen auch immer zwei Kabel durch eine Durchführung und das ist trotzdem dicht
auch hier gilt, geht nicht gibts nicht, es geht wenn man es richtig macht
Zitat:
das geht garnicht, Scheinwerfer oder Lampen die da sind, müssen auch funktionieren, wahlweise ist nicht, außer in ganz bestimmten Fällen, der hier aber nicht vorliegt, den Schalter hättest dir also sparen können
Wo steht das denn?
Kann ich das irgendwo nachlesen?
Meines Wissens nach ist der Rückfahrscheinwerfer bei PKW-Anhängern optinal und nicht vorgeschrieben.
Daztu kommt, dass ich ja auch nur umschalten kann, somit ist entweder der "orginal-Rückfahrscheinwerfer oder die neuen LED-Scheinwerfer an.
Komplette Abschaltung ist somit nicht möglich.
PS:
das mit der Einführung bei meheren Leitungen und Dichtungen mag es ja im KFZ-Bereich geben.
Allerdings habe ich es so interpretoert, dass wenn man mal was "nachscieben" muss, kann man es besser von unten; also dass es so nicht ganz drauf ankommt...
...ist immer ein bisschen schwieriger im schriftverkehr als in einem persönlichen Gespräch zu vermitteln oder zu verstehen was gemeint ist...
lg
Meines Wissens nach ist der Rückfahrscheinwerfer bei PKW-Anhängern optinal und nicht vorgeschrieben.
trotzdem muß er funktionieren
Daztu kommt, dass ich ja auch nur umschalten kann, somit ist entweder der "orginal-Rückfahrscheinwerfer oder die neuen LED-Scheinwerfer an.
es gibt kein ODER
gugst du STVZO
trotzdem muß er funktionieren
es gibt kein ODER
gugst du STVZO
Muß er nicht .
Sonst wäre ja jeder verpflichtet, der seine alten Rückleuchten durch Neue ersetzt auch den Kabelbaum zu erneuern.
Dann hätte mein Hänger nie TÜV kriegen dürfen, bevor ich den neuen Kabelbaum eingebaut habe. Hat er aber.
machmal denke ich ich rede mit ner Wand
nur weil dein TÜVtler es nicht genau nimmt ist es noch lang nicht rechtens
ZitatDie lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein
so stehts in der STVZO
und wenn jetzt noch einer so nen Müll behauptet wird er gelöscht
lest die Gesetzes Texte und behauptet nicht immer irgendwas was nicht stimmt
So ist es, und das macht leider auch vieles schwieriger in D, ist aber nun mal so.
Sonst könnte ich auch meine Scheinwerferabdeckungen nutzen
Aber leider nein.
Gruß benni
Alles anzeigenmachmal denke ich ich rede mit ner Wand
nur weil dein TÜVtler es nicht genau nimmt ist es noch lang nicht rechtens
so stehts in der STVZO
und wenn jetzt noch einer so nen Müll behauptet wird er gelöscht
lest die Gesetzes Texte und behauptet nicht immer irgendwas was nicht stimmt
1.Was soll der agressive Ton ??
2.Wenn alle Gesetzestexte eindeutig wären, bräuchte man keine Anwälte die diese anders auslegen.
3.habe ich keinen eigenen TÜVtler, sondern wurde mal von Dekra, TüV und zuletzt von GTÜ gemacht, erst danach habe ich vor wenigen Monaten auf 13polig umgebaut.
4.wo steht die Ausnahme mit Adapter zu fahren
Also da muß man mich schon anders überzeugen (vor allem vernünftig), als Paragraphen zu zitieren, welche nicht eindeutig sind. Da hängen sicher noch zig Ausnahmeregelungen hinten dran.
So war es bei LKW Elektrik auch mit 2 versch. Steckern für Pflicht und Soderbeleuchtung.
PS: natürlich kannst du mich und meinen Müll auch löschen
Zitat2.Wenn alle Gesetzestexte eindeutig wären, bräuchte man keine Anwälte die diese anders auslegen.
Ist immer eine Frage der Formulierung,
Aber zur genauen Definition gibt es immer Kommentare zu den Gesetzen, und damit arbeiten Anwälte und Gerichte.
Aber auch hier wird von verschiedenen Seiten verschieden kommentiert.
ZitatAlso da muß man mich schon anders überzeugen (vor allem vernünftig), als Paragraphen zu zitieren, welche nicht eindeutig sind. Da hängen sicher noch zig Ausnahmeregelungen hinten dran.
Die Gesetzte zur Beleuchtung von Fahrzeugen ist glücklicherweise sehr präzise, wenn auch nicht immer zu 100% sinnvoll umgesetzt.
Und nun beruhigen sich alle wieder und lesen mal in Ruhe was der andere schreibt und versuchen dieses auch zu verstehen.
Gruß benni
Also.... wo ich seinerzeit meinen Ladekran beim TÜV hab eintragen lassen, waren ja 3-4 junge angehende TÜV Prüfer mit vor Ort und haben sich meinen Anhänger ganz genau angeschaut. (Ich hatte dies bereits in dem Ladekran Thread erwähnt)...
Einer dieser "Schlaumeier" hat seinerzeit festgestellt, dass die zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer kein E Zeichen haben ....
Worauf der "richtige" TÜV Prüfer sagte, dass es sich um Arbeitsscheinwerfer handelt und diese kein E Zeichen bräuchten ....
Bezüglich der nächsten Hauptuntersuchung sagte Er mir, dass wenn Er den Rückwärtsgang einlegt, diese Leuchten auf gar keinen Fall an gehen sollten...
Wie ich das mache, sei mein Problem...
Schalter und Co. wäre Ihm alles recht...
Das waren meine Erfahrungen...
Die nächste Hauptuntersuchung wurde wo anders durchgeführt...
Und einen Schalter habe ich bis heute nicht verbaut ;)....
War aber auch egal... TÜV gab es trotzdem ...
Alles anzeigenAlso.... wo ich seinerzeit meinen Ladekran beim TÜV hab eintragen lassen, waren ja 3-4 junge angehende TÜV Prüfer mit vor Ort und haben sich meinen Anhänger ganz genau angeschaut. (Ich hatte dies bereits in dem Ladekran Thread erwähnt)...
Einer dieser "Schlaumeier" hat seinerzeit festgestellt, dass die zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer kein E Zeichen haben ....
Worauf der "richtige" TÜV Prüfer sagte, dass es sich um Arbeitsscheinwerfer handelt und diese kein E Zeichen bräuchten ....
Bezüglich der nächsten Hauptuntersuchung sagte Er mir, dass wenn Er den Rückwärtsgang einlegt, diese Leuchten auf gar keinen Fall an gehen sollten...
Wie ich das mache, sei mein Problem...
Schalter und Co. wäre Ihm alles recht...
Das waren meine Erfahrungen...
Die nächste Hauptuntersuchung wurde wo anders durchgeführt...
Und einen Schalter habe ich bis heute nicht verbaut ;)....
War aber auch egal... TÜV gab es trotzdem ...
Wollte ich auch grade schreiben!
Ich würde das einfach als Arbeitsscheinwerfer deklarieren.
Dazu einen hat Mann dann einen Umschalter der nur zum Rangieren auf Privatem Gelände gedacht ist.
Fertig.
Ich würde das einfach als Arbeitsscheinwerfer deklarieren.
Dazu einen hat Mann dann einen Umschalter der nur zum Rangieren auf Privatem Gelände gedacht ist.
ist aber auch nicht rechtlich erlaubt
die originalen im Rücklicht müssen IMMER funktionieren, ob du die andern dann dazu schaltest als zusätzliche oder nur als Arbeitsleuchten ist egal, solange die Orignalen funktionieren
eine ODER Schaltung ist nicht erlaubt, weil du ja das Umschalten nach verlassen des Privatgrund vergessen kannst
das ist wie bei der Nebelschlusleuchte, die muß bei Anhängerbetrieb aus gehen und muß beim Abstecken selbsständig wieder umschalten, ein manueller Schalter ist nicht erlaubt
in D muß leider immer alles Narrensicher und geregelt sein
Da hat Mani Recht...
Zuschalten ist ok, aber nicht umschalten....
Umschalten macht doch sowieso keinen Sinn....
Es sei denn die zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer sind zu stark und Canbus und Co. streiken ...
Aber da würde ich die Zusätzlichen tauschen, bevor ich hier mit Wechselschaltung arbeite...