Einer dieser "Schlaumeier" hat seinerzeit festgestellt, dass die zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer kein E Zeichen haben ....
Worauf der "richtige" TÜV Prüfer sagte, dass es sich um Arbeitsscheinwerfer handelt und diese kein E Zeichen bräuchten ....
das ist falsch, auch Arbeitsscheinwerfer brauchen ein Prüfzeichen, die einzige Beleuchtung die keins braucht ist Innenbeleuchtung und (zumindest früher wars so) zusätzliche Rückfahrscheinwerfer, (die LKW hatten schon vor 30 Jahren einfach Nebelscheinwerfer am Anhänger, wäre sonst auch nicht erlaubt gewesen)
heutzutage gibts aber zusätzliche mit e Prüfzeichen, also sind die Nebler eigentlich auch nimmer erlaubt
Bezüglich der nächsten Hauptuntersuchung sagte Er mir, dass wenn Er den Rückwärtsgang einlegt, diese Leuchten auf gar keinen Fall an gehen sollten...
is richtig, weil
ZitatSTVZO
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden
deswegen hab ich mein Rückfahrscheinwerfer letztens auch wieder unterm Anhänger an die Achse geschraubt, so wird niemand geblendet
Die nächste Hauptuntersuchung wurde wo anders durchgeführt...
Und einen Schalter habe ich bis heute nicht verbaut ;)....
wie immer, Glück gehabt, auch dort gibt es viel Unwissende oder einfach Großzügige, darauf kannst dich aber beim nächsten mal nicht berufen wenn der nächste die Plakette verweigert oder die dir nen Zettel schreiben, weil sie sich geblendet gefühlt haben
das Gesetz sagt halt was anderes