Zeigt her eure Arbeitsscheinwerfer

  • Einer dieser "Schlaumeier" hat seinerzeit festgestellt, dass die zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer kein E Zeichen haben X/ ....


    Worauf der "richtige" TÜV Prüfer sagte, dass es sich um Arbeitsscheinwerfer handelt und diese kein E Zeichen bräuchten ;) ....

    das ist falsch, auch Arbeitsscheinwerfer brauchen ein Prüfzeichen, die einzige Beleuchtung die keins braucht ist Innenbeleuchtung und (zumindest früher wars so) zusätzliche Rückfahrscheinwerfer, (die LKW hatten schon vor 30 Jahren einfach Nebelscheinwerfer am Anhänger, wäre sonst auch nicht erlaubt gewesen)

    heutzutage gibts aber zusätzliche mit e Prüfzeichen, also sind die Nebler eigentlich auch nimmer erlaubt

    Bezüglich der nächsten Hauptuntersuchung sagte Er mir, dass wenn Er den Rückwärtsgang einlegt, diese Leuchten auf gar keinen Fall an gehen sollten...

    is richtig, weil


    Zitat

    STVZO
    Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden

    deswegen hab ich mein Rückfahrscheinwerfer letztens auch wieder unterm Anhänger an die Achse geschraubt, so wird niemand geblendet

    Die nächste Hauptuntersuchung wurde wo anders durchgeführt...


    Und einen Schalter habe ich bis heute nicht verbaut ;)....

    wie immer, Glück gehabt, auch dort gibt es viel Unwissende oder einfach Großzügige, darauf kannst dich aber beim nächsten mal nicht berufen wenn der nächste die Plakette verweigert oder die :police: dir nen Zettel schreiben, weil sie sich geblendet gefühlt haben


    das Gesetz sagt halt was anderes

  • das ist wie bei der Nebelschlusleuchte, die muß bei Anhängerbetrieb aus gehen und muß beim Abstecken selbsständig wieder umschalten, ein manueller Schalter ist nicht erlaubt

    Sorry Mani, aber das ist nicht richtig. Das Thema hatten wir schon mehrfach.

    Als ich seinerzeit meinen C4 hatte, leuchtete an diesem die Nebelschlussleuchte auch bei angehängtem Anhänger bzw. Fahrradträger. Ich hatte seinerzeit sie Werkstatt verrückt gemacht, bis letztendlich rauskann, das bei Citroen die Nebelschlussleuchten bei eingestecktem Stecker nicht deaktiviert werden. Und das war legal.


    Dazu noch der Hinweis: Das war in 2006. Das Auto wurde seinerzeit von mir neu gekauft (EZ 05/2006).


    Ich suche gerne den thread raus, dafür muß ich aber an den großen Rechner, ist mir am Handy zu nervig.

  • richtig, laut STVZO darf sie ausgehen muß es aber nicht, nur wenn sie ausgeht muß sie allein wieder angehen


    so isses korrekt


    zufrieden?



    kann mich an dein Thread noch erinnern, da gings dann auch um Fahrradträger, weil da müssen sie ausgehen

    und das Auto kann aber nicht unterscheiden ob Anhänger oder Fahrradträger

  • Bei diesem Bild (bei dieser LED Leuchte) handelt es sich um einen Flooter...

  • Hast du da mehr Infos zu?

    Klar....


    Was möchtest Du wissen?


    Der Floodbereich ist stufenlos einstellbar zw. 60 und ca. 110 Grad...


    Spannung nur bis ca. 16 V... (reicht aber)


    Gruß Jens

  • Die LED Leuchte auf dem Bild hat 48 Watt...

    6500 Kelvin....

    Und kostet :/...

    Und Link X(..

    Gerne per PN...


    Als Ersatz für die Rückfahrscheinwerfer beim Kipper werden jetzt 27 Watt LED Leuchten mit einstellbarem Fokus verbaut....


    So wie vorher beschrieben mit einstellbarem Fokus/Leuchtwinkel ....


    Muss dann eben nur mal geschaut/probiert/eingestellt werden....

  • Hallo


    nachdem ich ja letztens an der Werkzeugkiste die neuen Lampen angebaut habe war heute der Kleine dran


    hatte ihn auf der Messe dabei, weil ich wie jedes Jahr ein Auto für nen Spezl mitgenommen hatte, deshalb hab ich mir gedacht, wenn nix los is, kann ich gleich bisschen basteln, hat zwar nicht so gut geklappt wie ich dachte, immer wenn ich ihn hoch gehoben hatte klingelte wieder das Telefon, irgend ein Kunde drohte mit Auftrag ^^

    aber mit dem 4 Anlauf hab ichs dann geschafft fertig zu werden, sogar für Bilder hats gereicht


    da ich da ja schonmal ein Scheinwerfer hatte, war das Kabel schon vorhanden, mußte also nur ein neues Loch bohren und das Kabel anschließen


    also schnell mal mit dem beleuchtetem Hochhubwagenheber drunter und los gehts


    ZR1_autoscaled.jpg


    in dieser Höhe lässt es sich bequem arbeiten


    hier nochmal näher


    ZR2.jpg


    ja und die Lichtausbeute ist auch gut


    vorher


    ZR3.jpg


    und nachher


    ZR4.jpg


    beide Fotos mit der gleichen manuellen Cam Einstellung gemacht


    daheim beim einparken war es gut zu erkennen das es deutlich heller ist, weil ich dort einen hellen Betonboden habe und nicht nur schwarzen Teer


    Gruß Mani

  • Die kleinere LED Leuchte ist eine "Kombileuchte"....

    Rücklicht, Bremslicht und Blinker....


    Hier mal im Einsatz....


    Externer Inhalt m.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Das Rücklicht ist nicht angeschlossen...


    Es gibt die kleine Leuchte auch als Rückfahrleuchte und als Nebelschlussleuchte .

  • Ah, ok!

    Als Arbeitsleuchte dann nicht geeignet...

    Der andere Strahler ist natürlich auch drehbar, und flexibler was das ausleuchten betrifft...

    Danke!