Da steht auch viel "krudes Zeug" bei denen im Gesetz:
Mischbereifung
Zur Erfüllung der Winterreifenpflicht ist das Mischen von Sommer- und Winterreifen bei PKW und deren Anhängern grundsätzlich verboten.
Ein solches Verbot gibt es bei Fahrzeugen über 3,5t Gesamtgewicht nicht, vorausgesetzt es werden immer achsweise Reifen gleicher Bauart verwendet.
Abgefahrene Winterreifen mit einer Profiltiefe unter 4,0mm dürfen gemeinsam mit Sommerreifen gefahren werden, wenn achsweise Reifen gleicher Ausführung montiert werden. Gilt nicht bei Winterreifenpflicht!
Ergänzung by Jay: DAS GILT FÜR ÖSTERREICH!!