aber verhindern-behindern schon gar nicht!!!
Nochmal zum mitschreiben:
Rechtsfahrgebot zieht in dem skizzierten Fall nicht weil Abstandsregel verletzt werden würde.
Zügig links überholen ist auch nicht weil Tempolimit.
Ergo: Keine Behinderung - das ist einfach nur dichter Verkehr (in einer Baustelle).
mfg JAU