Neuen 750kg Anhänger ablasten für 100 km/h-Betrieb

  • Hallo,


    ich habe mir einen neuen Humbaur Anhänger (Modell HA 752111-5 zGG 750 kg, ungebremst) bestellt und möchte diesen mit meinem PKW (Hyundai H1-Travel) auch mit 100 km/h ziehen dürfen.
    Nach der Formel Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3 = zGG Anhänger, müsste das Zugfahrzeug hierfür mindestens 2500kg Leergewicht haben. Gemäß Fz-Schein hat unser Wagen ein Leergewicht von 2250-2313 kg, also reicht es nicht ganz. Um trotzdem 100km/h fahren zu dürfen, möchte ich den Anhänger ablasten. Jetzt stellt sich mir die Frage auf welches Gewicht ich ablasten muss, da im Fz-Schein nicht ein Wert sondern ein Bereich unter G (Leergewicht) eingetragen ist. Wird da für die Berechnung der höhere oder niedrigere Wert genommen, kann das jemand beantworten?


    Des Weiteren stellt sich mir die Frage nach dem Prozedere. Muss das Ablasten bei einer "Prüforganisation" (TÜV, DEKRA, etc.) erfolgen oder trägt die Zulassungsstelle das geminderte zGG des Anhängers selbst ein? Technische Änderungen erfolgen ja nicht. Falls ich zum TÜV muss, reicht es aus, nur mit den Papieren hinzufahren. Der Hänger ist ja noch nicht zugelassen und ich möchte ungern den Anhänger zulassen, dann zum TÜV fahren nur um danach wieder zur Zulassungsstelle zu müssen, um das zGG zu ändern. Brauche ich für die 100 km/h Zulassung ein gesondertes/zweites Gutachten vom TÜV oder ist es nicht nötig?


    Schönen Gruß
    Timo

  • Fahre mit deinem H1 mal auf die Waage. Tank voll, Reserverad rein (auch wenn nur Tire-Fit dann eben ein Winterrad). Der Fahrer wird mit 75kg gerechnet. Vielleicht kommst du sogar auf 2500kg. (Mein Tiguan brachte 140kg mehr auf die Waage.)
    Wenn es nicht ausreicht, dann den Anhänger entsprechend ablasten. Entweder vorab dort anrufen oder beim Fahrzeugwiegen nachfragen. Eigentlich sollten bei einem neuen Anhänger die Papiere ausreichen.

  • So würde ich es auch machen,
    auto verwiegen und papiere anpassen.
    danach das thema Anhänger.


    und beim nächsten mal nen gebremsten Anhänger kaufen :tongue:


    grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Vielen Dank für die bisherigen Antworten, das mit der Waage werde ich mal machen, aber habe kaum Hoffnung, dass es 2500 kg werden. Wäre praktisch, aber nicht notwendig. Das Ablasten an sich ist ja kein Problem für mich, die paar Kilogramm weniger Nutzlast fallen nicht ins Gewicht. Nur meine eigentliche Frage, auf welchen Wert ich ablasten muss, weiss ich immer noch nicht. Wie oben geschrieben ist ja im Fz-Schein beim Leergewicht ein Bereich (2250-2313 kg) angegeben. An welchem Wert orientiert man sich hier? Möchte ungern auch noch das Leergwicht im Fz-Schein ändern lassen, wenn nicht notwendig.

  • Es wird der geringste wert angenommen, darum auch mein tip mit dem wiegen und Papiere anpassen.
    so kannst du auch beim ablasten vom Anhänger das maximum heraus holen.


    grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Morgen,

    Zitat

    Zitat von Coast
    Des Weiteren stellt sich mir die Frage nach dem Prozedere.

    Das ist leider nicht einheitlich. Es gibt Landkreise da kommt man auch ohne TÜV zurecht, ob das Fahrzeug die technischen Eigenschaften hat liegt dann beim Halter.

    Zitat

    Muss das Ablasten bei einer "Prüforganisation" (TÜV, DEKRA, etc.) erfolgen oder trägt die Zulassungsstelle das geminderte zGG des Anhängers selbst ein? Technische Änderungen erfolgen ja nicht.

    Es gibt 2 Arten von Ablastung. Eine "technische" bei der man ein neues Typschild am Anhänger braucht. Und eine "Abalstung ohne technische Änderung" die allein in den Papieren existiert. Hat aber die selbe Gültigkeit (Steuer, Versicherung, Ladung, Tempo 100). Da dafür kein neues Typschild angebracht werden muss ist das theoretisch auf der Zulassungsstelle möglich.

    Zitat

    Falls ich zum TÜV muss, reicht es aus, nur mit den Papieren hinzufahren.

    Nein.

    Zitat

    Brauche ich für die 100 km/h Zulassung ein gesondertes/zweites Gutachten vom TÜV oder ist es nicht nötig?

    Wie besagt: Nicht einheitlich.
    Der TÜV bestätigt mit seinem Schreiben eigentlich das der Anhänger technisch für die 100 geeignet ist. z.B. wird bei gebremsten Anhängern geschaut ob Stoßdämpfer verbaut sind. Bei ungebremsten ist die einzige Einschränkung das die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen. Bei einem neuen Anhänger wird das wohl der Fall sein.


    Kurzgefasst: Frag nicht uns, frag deine Zulassungsstelle.


    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • So, möchte mal ein kurzes Feedback geben, wie es bei mir lief.


    Ich bin mit meinem Zugfahrzeug und den Papieren des Anhängers (ohne Anhänger selbst, da noch nicht zugelassen) zur DEKRA. Nach längerem Erklären was ich eigentlich wollte und wozu, ging es los. Das Wiegen meines Hyundai H1 (inkl. meiner Person) hat eine Gewicht von 2390 kg ergeben. Um dies in die Papiere eingetragen zu bekommen, hat der Prüfer ein Gutachten (gem. § 21 StVZO - Technische Änderung) geschrieben (Kosten: 39 €). So weit so gut.


    Das Ablasten des Anhängers wurde etwas langwieriger. Ich sagte, er solle den Hänger auf 717kg ablasten (2390x0,3) Der Prüfer sagte, das gehe nicht (krummer Wert, blabla), er würde 700kg eintragen. Dies wollte ich nicht. letztendlich hat er mir dann jedoch 715kg eingetragen. Wieder Gutachten gem. § 21 StVZO (Techn. Änderung), 48,80 €. Dann sagte mir der Prüfer, dass die Zulassungsstelle beim Erstellen des Fz-Scheins die Eintragung "100 km/h bei mind 2500kg Leermasse" aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Anhängers automatisch übernehmen würde. Dies wollte ich ja gerade nicht, daher ja, der ganze Aufwand mit der Ablastung. Gem. Prüfer müsste hierzu ein Gutachten für die 100kmh Eignung erstellt werden. Dies hat er dann auch für kostengünstige 58 € erstellt.


    Scheint nicht alle Tage vorzukommen, der Prüfer war ziemlich genervt von meinem Anliegen ist dem nur widerwillig nachgekommen. Das ich ohne Anhänger selbst da war, hat das ganze fast zum Scheitern gebracht. Aber er ließ sich darauf ein. Insgesamt ca. 150 € Prüfgebühren bei der Dekra gelassen, ganz schön teuer der Spaß. Anschließend mit einem großen Stapel Papiere zur Zulassungsstelle. Dort lief alles reibungslos, im Fz. Schein ist jetzt vermerkt "geeigent für Tempo 100kmh auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gem. 9. AusnahmeVO StVZO." Die 100er Plakette klebt jetzt am Anhänger.


    Schönen Gruß
    Timo

  • Zitat

    Zitat von JAU
    Bei ungebremsten ist die einzige Einschränkung das die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen. Bei einem neuen Anhänger wird das wohl der Fall sein.

    Kleine Ergänzung, technisch für 120 tauglich sein muß er auch noch. Müßten aber heute alle Pkw-Anhänger von der Stange sein. Anhänger die nur 80 laufen sollen müssen technisch für 100 tauglich sein, sonst hinten und an den Seiten jeweils einen 80-Aufkleber haben. Warum das ganze? Weiß wohl heute keiner mehr.... :pfeif:

    Stema AN 750-13 mit Hochplane - EZ 06/2006

    Tema(red) Carplatform 4021S - EZ 04/2018

    195er Zehnzöller Ballönchen Fan :)

  • Bei uns ist der TÜV so freundlich und erstellt ein kombiniertes GA, Ablastung und 100 km/h Abnahme in einem Aufwasch und es kostet auch nur eine Gebühr.


    Die Zulassungsstelle verlangt über die Ablastung hier immer ein GA, sonst trägt sie nichts anderes ein.