Hallo,
ich habe mir einen neuen Humbaur Anhänger (Modell HA 752111-5 zGG 750 kg, ungebremst) bestellt und möchte diesen mit meinem PKW (Hyundai H1-Travel) auch mit 100 km/h ziehen dürfen.
Nach der Formel Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3 = zGG Anhänger, müsste das Zugfahrzeug hierfür mindestens 2500kg Leergewicht haben. Gemäß Fz-Schein hat unser Wagen ein Leergewicht von 2250-2313 kg, also reicht es nicht ganz. Um trotzdem 100km/h fahren zu dürfen, möchte ich den Anhänger ablasten. Jetzt stellt sich mir die Frage auf welches Gewicht ich ablasten muss, da im Fz-Schein nicht ein Wert sondern ein Bereich unter G (Leergewicht) eingetragen ist. Wird da für die Berechnung der höhere oder niedrigere Wert genommen, kann das jemand beantworten?
Des Weiteren stellt sich mir die Frage nach dem Prozedere. Muss das Ablasten bei einer "Prüforganisation" (TÜV, DEKRA, etc.) erfolgen oder trägt die Zulassungsstelle das geminderte zGG des Anhängers selbst ein? Technische Änderungen erfolgen ja nicht. Falls ich zum TÜV muss, reicht es aus, nur mit den Papieren hinzufahren. Der Hänger ist ja noch nicht zugelassen und ich möchte ungern den Anhänger zulassen, dann zum TÜV fahren nur um danach wieder zur Zulassungsstelle zu müssen, um das zGG zu ändern. Brauche ich für die 100 km/h Zulassung ein gesondertes/zweites Gutachten vom TÜV oder ist es nicht nötig?
Schönen Gruß
Timo