Überlegung Wiederaufbauprojekt 800/750kg Anhänger

  • Hallo,
    ich bin ganz neu hier im Forum und habe direkt ein paar Fragen, aber erst die Randdaten vorweg:
    Ich bin 21 Jahre, habe die Fahrerlaubnis Klasse "B". Mein "Zugfahrzeug" ist ein Ford Focus 1.6 mit 1150kg Leermasse und ~600kg ungebremster, bzw ~1200kg gebremster Anhängelast.
    Da ich Hobbymäßig viel Veranstaltungstechnik mache, muss ich häufiger mal mein Material durch die gegend Karren, bislang musste ich mir dafür immer einen 750kg Hochplanen-Anhänger von bekannten leihen, doch evtl habe ich nun etwas eigenes in Aussicht, daher hier einige fragen vorweg:


    Ich könnte einen alten (Bj 79) 800kg Anhänger nach dem Prinzip "Gib mir nen Fuffi und nimm ihn mit" von Verwanden bekommen. Dieser Hänger steht schon "etwas" länger (muss wohl zw. 4 und 5 Jahren sein), ist Abgemeldet und hat seit Okt. 2010 keinen TÜV mehr. Ich müsste ihn von Freiburg nach Koblenz abholen (~350 km).


    Folgende Punkte beschäftigen mich aktuell:
    --> Was kostet mich die Überführung nach Koblenz, geht das mit einer Kurzzeitzulassung? Hat jemand Erfahrungswerte was sowas kostet und was die (kurzzeit) Versicherung dazu kostet? Sprit soll hier nicht das Thema sein...
    --> Darf ich den Hänger überhaupt fahren??? Ich hatte irgendwie 750kg als Obergrenze mit FS kl. B im Kopf, finde aber im Internet nur "Die Kombination darf 3.500kg nicht übschreiten", stimmt das so?
    --> Ich müsste den Boden innen komplett neu machen, der ist durch und setzt schon Moos an... Darf ich den einfach rausreißen und eine neue Siebdruckplatte einbauen? Wäre bei 2,05m x 1,08m nicht soooo teuer, oder?
    --> Was sagt der TÜV dazu, dass der Hänger nun 4 Jahre HU-los war? Geht das mit einer normalen HU wieder, oder muss da eine Vollabnahme her? Wenn ja, hat jmnd Erfahrungen was sowas bei einem solchen Anhänger kostet?
    --> Wenn Vollabnahme, brauche ich dann auch die Nebelschlussleuchte? Seit '91 sind die ja anscheinend Pflicht und waren bei diesem Hänger bislang kein Thema, da er älter war, aber bekomme ich den nun ohne angemeldet bzw über den TÜV?
    --> Sollte ich eine Nebelschlussleuchte benötigen, muss ich den Hänger dann von 7 auf 13 Pol umrüsten? Mein Auto hat leider nur den 7-Pol Anschluss...
    --> 800kg ZgM ungebremst gibt es ja anscheinend auch nicht mehr, müsste ich ihn dann "zwangsablasten"? Falls Ja, hat auch da jemand eine Preisl. Erfahrung parat? Oder ist das in der kompl. Neuabnahme mit drin?
    --> Habe ich (mit neuen Reifen) eine Chance für den Anhänger die 100km/h-Zulassung zu bekommen? Kostet das Extra?


    Hier einige Bilder von dem *hust* Guten Stück *hust*, ich weis, der Zustand ist echt nicht der Beste, hier und da müsste evtl sogar geschweißt werden, das ganze ding müsste abgeschliffen und entrostet, und dann wieder mit Rostschutz ect. gestrichen werden, aber das dürfte eigentlich kein Problem für mich in Eigenleistung sein. Auch die Elektrik traue ich mir durchaus selber zu.


    Hänger_1.jpg Hänger_2.jpgHänger_5.jpg Hänger_4.jpg Hänger_6.jpg Hänger_7.jpg


    Ihr merkt vielleicht schon, dass ich sehr oft nach Preisen frage. Ich versuche aktuell noch abzuschätzen, ob es sich für mich überhaupt lohnt das Projekt zu starten, oder ob ich mir besser noch ein bisschen Geld zur Seite lege und dann einfach einen billigen Baumarkt-Anhänger kaufe. Ich habe noch nicht wirklich Erfahrungen mit solchen Projekten, habe ich etwas wichtiges Vergessen? Wie sind eure Einschätzungen?


    Vielen Dank schoneinmal für alle Antworten!
    Grüße, Lukas

  • Servus,


    und Wilkommen im Club! :anstoss:



    Zitat

    Da ich Hobbymäßig viel Veranstaltungstechnik mache, muss ich häufiger mal mein Material durch die gegend Karren


    Das schreit eigentlich nach einem geschlossenen Kasten. Oder zumindest Plane.
    Nach dem was ich weiß bist du bei "machen lassen" schnell mal nen Hunni los. Ohne die Spriegel drunter...


    Zitat

    "Gib mir nen Fuffi und nimm ihn mit"


    Fuffi wäre zuviel.


    Zitat

    Was kostet mich die Überführung nach Koblenz, geht das mit einer Kurzzeitzulassung?


    Ja geht.
    Versicherung wird ev. angerechnet wenn du den Hänger dann zugelassen hast, aber die Zulassung und die Kennzeichen kosten in jedem Fall. Wenn du die Möglichkeit hast einen kleinen Autotransportanhänger oder nen breiten Hochlader zu leihen/mieten kommst du vielleicht billiger davon wenn du den Hänger auflädst.


    Zitat

    Darf ich den Hänger überhaupt fahren??? [...] "Die Kombination darf 3.500kg nicht übschreiten", stimmt das so?


    Ja und Ja.


    Zitat

    Darf ich den einfach rausreißen und eine neue Siebdruckplatte einbauen?


    Ja.


    Zitat

    Wäre bei 2,05m x 1,08m nicht soooo teuer, oder?


    30-40€/m². Gibt da aber auch unterschiedliche Qualitäten!


    Zitat

    Was sagt der TÜV dazu, dass der Hänger nun 4 Jahre HU-los war?


    Vollgutachten gemäß § 21 StVZO bei >7 Jahren Stillsetzung.


    Zitat

    Wenn Vollabnahme, brauche ich dann auch die Nebelschlussleuchte?


    Wenn Vollannahme nötig ist dann muss der Hänger die aktuellen Anforderungen erfüllen.
    Da würde dir neben der NSL auch ein paar Reflektoren fehlen.


    Zitat

    Sollte ich eine Nebelschlussleuchte benötigen, muss ich den Hänger dann von 7 auf 13 Pol umrüsten?


    Nein, 7pol. reicht.


    Zitat

    800kg ZgM ungebremst gibt es ja anscheinend auch nicht mehr, müsste ich ihn dann "zwangsablasten"?


    Nein.


    Zitat

    Habe ich (mit neuen Reifen) eine Chance für den Anhänger die 100km/h-Zulassung zu bekommen?


    Bekommen wahrscheinlich ja, aber ob du dann auch 100 fahren darfst steht auf einem anderen Blatt.
    Was bei dem alten Hänger ev. zum Problem werden könnte: Die Maximalgeschwindigkeit der Achse, die waren damals nur bis 80kmh vorgesehen. Als ich für ne alte Achse angefragt hatte war das dem Ing. aber egal.


    Zitat

    Mein "Zugfahrzeug" ist ein Ford Focus 1.6 mit 1150kg Leermasse und ~600kg ungebremster, bzw ~1200kg gebremster Anhängelast.


    zGG des Hängers muss kleiner sein als die AHL des PKW. 800>600: Nein.
    zGG des ungebremsten Hängers muss kleiner sein als das 0,3 fache Leergewicht des PKW. 800>1150kg*0,3: Nein.


    Du müsstest den Hänger auf 375kg ablasten. Das Leergewicht des Hängers schätze ich auf 130kg, blieben also nur bissl über 200kg Zuladung.



    Zitat

    Kostet das Extra?


    Ja.
    In manchen Kreisen wird die 100 aber auch ohne TÜV-Schrieb direkt ab Zulassungstelle ausgestellt.


    Zitat

    hier und da müsste evtl sogar geschweißt werden


    Aber nicht an Zugrohr oder Achse!


    Zitat

    Wie sind eure Einschätzungen?


    Machbar, wenns dir den Aufwand wert ist.
    Achse und Rohr sieht gut aus.
    Reifen? Mal umhören ob dir was passendes, gebrauchtes zuläuft.
    Wanne, naja. Wenn von der Kante zum Holzboden nur an ein paar Stellen was weggefault sind stecken "nur" Stunden drin.
    Elektrik gehört wassergeschützter vertütelt. Wenn aber die Rückleuchten noch gut sind genügen neue Kennzeichenleuchten, paar Meter Kabel und vermutlich ein neuer Stecker.



    Ungebremste Hänger herrrichten oder selbst bauen wird schnell unrentabel. Gute, gebrauchte Baumarkthänger liegen bei 300-400€. Ich schätze da kommst du drüber...



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hallo,
    vielen Dank für die Schnelle Antwort!


    Ich melde mich wenns was neues gibt, werde wohl die Tage mal mit Zulassungsstelle und TÜV telefonieren...


    Grüße,
    Lukas

  • Hi Lukas,



    --> Darf ich den Hänger überhaupt fahren??? Ich hatte irgendwie 750kg als Obergrenze mit FS kl. B im Kopf, finde aber im Internet nur "Die Kombination darf 3.500kg nicht übschreiten", stimmt das so?


    Seit dem 19.01.2013 ist das ohne große Rechnerei möglich, solange die Summe der zGG von Anhänger und Zugfahrzeug unter 3,5 t liegt.


    Bei deinem Ford ist das OK, an einem 3,5 t Sprinter z.B. darfst du den 800 kg Anhänger nicht fahren. Da müsstest du ihn ablasen lassen...

    Grüße
    Andy

  • Bezüglich einer Vollabnahme vorher bei der Zulassungsstelle anfragen wie die das handhaben.
    Hier bei uns reicht, sofern alte Papiere vorliegen, eine normale Hauptuntersuchung.