Frage an die Experten,
will mir einen Trailer bauen. Aufgrund der echt blöden Gewichtsverteilung meines Bootes habe ich vor, 2 einzelne Knott Achsen mit jeweils 1350kg zu kaufen.
Die Achsen will in in ca. 110-120cm Abstand montieren.
Mein Bekannter sagte mir daraufhin as ich das nicht darf, so würde aus einem Tandem halt ein 2-Achs Trailer und ich bräuchte einen LKW Führerschein (welchen ich auch habe..:)). Er meinte zusätzlich das mein "normales" Auto diesen Anhänger dann nicht mehr ziehen darf!
Stimmt das...??? Klärt mich bitte auf....?!? Was ist der Nachteil bei einer Verlängerung der einzelnen Achsen????
-
-
Mein Bekannter sagte mir daraufhin as ich das nicht darf, so würde aus einem Tandem halt ein 2-Achs Trailer und ich bräuchte einen LKW Führerschein (welchen ich auch habe..:)). Er meinte zusätzlich das mein "normales" Auto diesen Anhänger dann nicht mehr ziehen darf!
Die Anzahl und der Abstand der Achsen ist nicht mehr wichtig !!!
Wie sollte es sonst Drehschemelanhänger mit 3 Achsen geben ?
Nach alten deutschem Recht durfte man eh nur Einachser fahren,
wobei ein Tandem mit einem Achsabstand von <99cm als eine Achse
zählte. -
Welchen Führerschein man für einen Anhänger benötigt, hängt meines Wissens nach noch immer vom Gesamtgewicht des Anhängers bzw. vom Gesamtgewicht des ganzen Gespanns ab. Die Stellung der Achsen ist meines Wissens nach kein Kriterium, siehe auch die von Grmpf angesprochenen Dreschemelanhänger.
Nachteil wenn die Achsen 110 - 120 cm auseinander stehen?: Bei engen Kurven enormer Abrieb! -
-
Mit dem alten FS Klasse 3 darf man nur einen normalen Tandemanhänger mit Achsabstand unter 1 m fahren, für einen Drehschemel oder einen Anh. mit Achsabstand über 1 m muss man den FS umschreiben lassen auf Klasse BE.
Die Gewichtsbeschränkung spielt eine Rolle bei den Jüngeren, die mit Ihrem B-FS nur noch sehr begrenzt Anhänger fahren dürfen.
Alles ohne Gewähr -
Zitat
Mit dem alten FS Klasse 3 darf man nur einen normalen Tandemanhänger mit Achsabstand unter 1 m fahren, für einen Drehschemel oder einen Anh. mit Achsabstand über 1 m muss man den FS umschreiben lassen auf Klasse BE.
Die Gewichtsbeschränkung spielt eine Rolle bei den Jüngeren, die mit Ihrem B-FS nur noch sehr begrenzt Anhänger fahren dürfen.
Alles ohne Gewähr
mit flinte (Gewähr) so kenn ich das auch -
Alle führerscheinrechtlichen Möglichkeiten bei Anhängern aufzuführen sprengt hier mit Sicherheit den Rahmen. Nachlesen lassen sich die Vorschriften in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Das oben beschriebene Gespann mit Achsabstand über 1 m kannst du nur mit dem alten Klasse 2 fahren, egal welches Zugfahrzeug (Pkw oder Lkw) vor dem Anhänger ist.
Bei neuen Führerscheinen ist BE bei einem Zugfahrzeug bis 3,5t, oder CE bei Zugfahrzeug über 3,5t erforderlich.
Die zulässige Anhängelast ergibt sich aus den Daten des ziehenden Fahrzeugs.
Ein zusätzlicher Hinweis zur neuen FEV zum Schmunzeln oder Fürchten:
Mit der Klasse BE, also "Pkw-Führerschein mit Anhänger" lässt sich zur Zeit noch zumindest theoretisch sogar ein 40 Tonnen Sattelzug fahren!!!! Sattelzugmaschine 3,5t ZGG mit einem riesigen Sattelanhänger. -
-
> Das oben beschriebene Gespann mit Achsabstand über 1 m kannst du nur mit dem alten Klasse 2 fahren, egal welches Zugfahrzeug (Pkw oder Lkw) vor dem Anhänger ist.<
Stimmt, und stimmt nicht
Einachser oder Tandem mit Achsabstand unter 1 m Führerschein alten Kl 3
alle mehrachsigen Anhänger, dazu zählen auch Tandem mit mehr als 1 m Achsabstand, darf man nur mit dem alten grauen 2er fahren,
ABER man kann aber auch mit dem alten grauen 3er sowas fahren, allerdings erst wenn man den grauen Lappen gegen den neuen Plastikschein eingetauscht hat, dann bekommt man nämlich auch die Klasse C1E eingetragen, diese gilt wieder wie der alte Kl3 auch für LKW bis 7,5 t mit Anhänger, und bei den neuen Klassen wird nicht mehr zwischen 1 Achser oder 2 bzw 3 Achser unterschieden:]
der rosa KL 3 den es dazwischen mal gab, gilt nur bis 3,5 t, da bekommt man nur die Klasse BE, ist für Zweiachser sinnlos da vom Gewicht her uninteressant
>Ein zusätzlicher Hinweis zur neuen FEV zum Schmunzeln oder Fürchten:
Mit der Klasse BE, also "Pkw-Führerschein mit Anhänger" lässt sich zur Zeit noch zumindest theoretisch sogar ein 40 Tonnen Sattelzug fahren!!!! Sattelzugmaschine 3,5t ZGG mit einem riesigen Sattelanhänger.<
völlig falsch, erstens nicht BE sondern wenn dann C1E und außerdem beträgt die maximale Anhängelast bei durchgehender Bremse (Druckluftbremse) das 1,5 fache vom zGG vom Zugfahrzeug also rund 5 t Anhängelast,mehr is nich
Gruß Mani
und frohe Weihnachten an alle;)
P.S. gute und ausführliche Seite für alle FS Klassen findet ihr hier
http://www.fahrlehrerverband-b…/Fuehrerscheinklassen.htm -
der rosa KL 3 den es dazwischen mal gab, gilt nur bis 3,5 t, da bekommt man nur die Klasse BE, ist für Zweiachser sinnlos da vom Gewicht her uninteressant
Äh halt. Ich habe den "rosa" Klasse 3 und darf bis 7,5to fahren.