Gibt es jemand hier im Forum, wer Hechblitzer oder eine Rundumleuchte montiert hat ?
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denke die sind eintragungspflichtig
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Macht für Privatgebrauch auch eigentlich keinen Sinn, außer man ist ein Spielfritze und findet sowas geil....
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Frag mal Gerhard2 oder derglonntaler. Wenn jemand irre is, dann die zwei
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Kann man sich ja in der Heckklappe einlassen und bei geöffneter Klappe ... - so wie bei einer Ladebordwand.
Ich hatte früher mal eine orange Rundumleuchte mit Magneten dabei und sogar einmal eingesetzt. Keine Probleme. -
die Frage ist ganz einfach
ZitatMit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
das bedeutet, es ist nicht erlaubt im privaten Bereich, außer Du besorgst dir ne Genehmigung zb wegen Überbreite, Überlänge wirst nicht bekommen, da heißt es dann nimm nen längeren Anhänger, aber wenn nen Würfel mit 3,5m Kantenlänge transportieren willst, bekommst die auch für nen PKW Anhänger, weil ein LKW bräuchte sie auch
dann gibts noch ne Regelung
Zitat(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen zu warnen
das sind dann aber etwas lichtschwächere Rundumleuchten, die dürfen nur ne 35W Lampe haben, während die normalen ne 55W Lampe haben
oder in der Xenonausführung eben ne entsprechend schwächere BlitzröhreGruß "der Irre"
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Wg. Regelung Nr. (3) hätte ich am MSX auch manchmal gerne 'ne Rundumleuchte gehabt. Bzw. war auch geplant! Mit ~2m hohem "Mast" (ab Boden dann also ~2,5m), wahlweise vorne links oder rechts in die "Eckrungen" einzusetzen.
Denn wo ich z.T. in engen Ortschaften + auf der Hauptstraße + im Kurvenbereich Fahrzeuge abgeladen hatte... war schon nicht so schön. Hatte natürlich Warnblinker an und Standlicht... aber hinten waren die kompletten Leuchten schonmal von den Rampen bedeckt... gabs nur noch die Positionsleuchte seitlich... -
Also für sowas kann ich guten Gewissens diese Magnet-Rundumleuten empfehlen (gibt's auch immer mal wieder bei den Discountern). Grad bei dir Jonas, einfach aufs Dach oder auf den Kofferraumdeckel vom zu (ab)ladenden Fahrzeug drauf und gut ist. Kannst sogar auch als Bodenmarkierung verwenden, hab ich auch schon gesehen.
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Wo kein Kläger, da kein Richter....
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Wg. Regelung Nr. (3) hätte ich am MSX auch manchmal gerne 'ne Rundumleuchte gehabt. Bzw. war auch geplant! Mit ~2m hohem "Mast" (ab Boden dann also ~2,5m), wahlweise vorne links oder rechts in die "Eckrungen" einzusetzen.
Denn wo ich z.T. in engen Ortschaften + auf der Hauptstraße + im Kurvenbereich Fahrzeuge abgeladen hatte... war schon nicht so schön. Hatte natürlich Warnblinker an und Standlicht... aber hinten waren die kompletten Leuchten schonmal von den Rampen bedeckt... gabs nur noch die Positionsleuchte seitlich...schau mal im Marktbereich nach.....
Da findest Du eine flexible LED Leuchte die richtig Power hat!
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ich hab bei Sonnenschein noch keine LED gesehen die da gegen ne normale Lampe ankommt
mir ist deshalb ne altmodische mit Spiegel zehnmal lieber, die siehst auch bei praller Sonne
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Grundsätzlich ja. Aber die Blink-/ Blitzfrequenz macht es aus. Macht den Unterschied.
Im hellen sieht man für gewöhnlich den Anhänger, aber im Dunkeln?!
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ich hab mir deine schon angeschaut, aber wenn will ich eine mit Magnetfuß oder zum aufschrauben, keine die auf so nen Stangenhalter gehört