Anhänger 100km/h

  • Für mich bräuchten die ungebremsten gar keine Möglichkeit für die 100km/h.


    Aber dafür muss man auch mal ehrlich bewerten, wer schonmal 1t, 2t(...) an der kupplung hatte, und warum auch immer unerwartet ruckartig bremsen musste, der weiß selbst bei einem gebremsten kann es einem kurz "anders" werden.

    Da verstehe ich dich jetzt nicht. :confused:


    Ungebremster Anhänger mit 100km/h: Damit der Anhänger den Zugwagen nicht bzw. weniger schieben kann, muss dieser ja ABS haben. Ob dies nun bei 80km/h unproblematischer als wie mit 100km/h ist, muss man in der Praxis beweisen.

    Nun fahre ich einen ungebremsten Motorradanhänger und habe am Ende zw. 300kg und 400kg an der Kupplung. Warum soll ich mit dem keine 100km/h fahren dürfen?

    Bei der 0,3er Regelung geht man davon aus, dass ein Zugwagen mit einem bestimmten Gewicht die Bremsen diesen sicher zum Stehen bekommen. Deshalb machen dann die ca. 1/3 Mehrgewicht nichts aus - zumindest wird es so ausgelegt.


    Gebremster Anhänger mit 100km/h: Meinen Kipper könnte ich jetzt auf 2400kg ablasten und mit dem derzeitigen Zugwagen 100km/h fahren. Was wäre nun sicherer? Davon abgesehen würde ich bei knapp 2,5to. nicht unbedingt mit 100km/h über die Autobahn rasen wollen. Bei dem Gewicht reicht es schon aus, mit 50km/h mal richtig in die Eisen zu gehen. Da denkst du teilweise, die AHK wird abgerissen.



    Diese Regelungen gehören ordentlich überarbeitet. Da können wir hier lange diskutieren - bringt aber nichts in diesem Staat. :S

  • Und schon sind wir beim Faktor 0,3 für ungebremste Anhänger.


    Und damit sich die "blöden Fiesta-Fahrer" nicht damit befassen müssen, wie weit sie einen 750Kg-Anhänger für die 100ér Regel beladen dürfen, hat der Gesetzgeber die 0,3ér Regel halt für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers vorgeschrieben.

    Gleichzeitig wird dem "blöden Fiesta-Fahrer" das Wissen und Recht zugesprochen, dass er auch einen 1,5to zGG-Anhänger anhängen darf und den aber nur meinetwegen bis 850kg tatsächliches Gewicht lädt (jetzt mal als Bsp. - k.A. was so'n alter Fiesta ziehen darf).

    Macht für mich keinen wirklichen Unterschied.

    Wenn die :police: Zweifel an irgendwelchen Gewichten o.ä. haben, begleiten die einen eh zur nächsten Waage. (z.B. hätte ich mich ja direkt rausgezogen mitm Corsa :D)


    Schade, daß Du trotz den vielen Zeit das Problem nicht verstanden hast. Es geht nämlich nicht um den Faktor. Macht aber nichts...

    Wenn ICH das richtig verstehe... gehts schon um den Faktor... aber darum, dass der sich auf das tatsächliche Gewicht beziehen sollte, und nicht auf das zGG?!


    Wie jemand schon meinte... würde man die Spinnerei von der 100er-Zulassung allgemein auf Anhänger und deren Gewichte übertragen, dürfte ich mitm Corsa nur noch Anhänger mit max 1000kg zGG anhängen. Ist sinnlos.

    So darf ich auch 'nen Anhänger mit 3000kg zGG anhängen, den ich aber nur bis 1000kg tatsächliches Gewicht belade. Macht Sinn.

  • Wenn ICH das richtig verstehe... gehts schon um den Faktor... aber darum, dass der sich auf das tatsächliche Gewicht beziehen sollte, und nicht auf das zGG?!


    Nö, es geht nur darum, daß ich einmal 500kg an den Fiesta anhängen darf, und einmal 250kg (Zahlen beispielhaft gewählt). Warum das so ist oder gar ein Faktor spielt da erstmal keine Rolle.


    Was dann unlogisch ist: im ersten Fall darf der Anhänger 750kg in den Papiern stehen haben, im zweiten Fall nur 250kg. In beiden Fällen bin ich jedoch selbst verantwortlich, die 500 bzw. 250kg tatsächliche Anhängelast nicht zu überschreiten.


    Aber ist je letztendlich egal. Die Rechtslage ist halt so (dämlich).


    Für mich gibt es nun 2 Möglichkeiten:

    - Der Anhänger bekommt Tempo 100 und wird auf das leichteste Fahrzeug abgelastet, hätte dann rd 350kg zulässiges Gesamtgewicht. Fahre ich nun mit meinem PKW auf Landstraßen, und würde die für mein Fahrzeug erlaubten 750kg nutzen, wäre der Anhänger um mehr als 100% überladen. Macht mindestens 235.- und ein Punkt.

    - Der Anhänger bleibt bei 750kg/80km/h und ich fahre einfach 100 (nach Tacho). Dann bin ich nach allen Abzügen (Tachovoreilung und "Rabatt") bei 15km/h zuviel und 25.-. Dabei berücksichtige ich je nach Zugfahrzeug individuell den Faktor 0,3, was mir zwar rechtlich nichts bringt, aber moralisch.


    Da fällt die Entscheidung nicht schwer, ehrlich gesagt. ;)

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Wie jemand schon meinte... würde man die Spinnerei von der 100er-Zulassung allgemein auf Anhänger und deren Gewichte übertragen, dürfte ich mitm Corsa nur noch Anhänger mit max 1000kg zGG anhängen. Ist sinnlos.

    So darf ich auch 'nen Anhänger mit 3000kg zGG anhängen, den ich aber nur bis 1000kg tatsächliches Gewicht belade. Macht Sinn.


    Genau, und deswegen werde ich beim Ministerium auch nicht weiter nachbohren. Nicht daß die noch auf die Idee kommen, das entsprechend der 100er-Regelung auch bei Tempo 80 so dämlich umzusetzen :rolleyes:


    Normalerweise gehört das einfach in die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs. Statt bisher die Anhängelasten gebremst/ungebremst gibt es dann gebremst/ungebremst-80 und gebremst/ungebremst-100. Für gebremste Anhänger dann einmal die Bestätigung in die Papiere, daß er grundsätzlich für 100 geeignet ist. Fertig. Für die Einhaltung der Anhängelast bin ich so oder so selbst verantwortlich.

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Die Stoßdämpfer waren damals eine Art Lex Westfalia, nur diese hatten die Dämpfer schon lange serienmäßig und sie waren zu der Zeit ein bedeutender deutscher Hersteller.


    100 km/h ungebremst ist eine Art Verarschung, weil es in der Praxis so gut wie nie legal funktioniert, außer hinter einem Wohnmobil.


    Ein gebremster Doppelachser bremst wenigstens mit im Gegensatz zu einem ungebremsten - der Bremsweg ist trotzdem länger als ohne Anhänger, weil die Autobremsen deutlich besser verzögern.


    Über Sinn und Unsinn der Regelung zu diskutieren bringt nichts - wenigstens wurde erreicht, dass sie dauerhaft gilt, anfangs wurde die alle paar Jahre verlängert und ganz am Anfang musste man jedes Zugfahrzeug extra mit abnehmen lassen - das war echt übel.

  • Ganz am Anfang musste man jedes Zugfahrzeug extra mit abnehmen lassen - das war echt übel.

    Vielleicht ein Stückchen sicherer. Aber total Kostenaufwendig und wie Du schon sagt..... Übel!

  • Hallo zusammen... Ich bin neu hier und absoluter Anhänger-Newbie. Habe mir den Beitrag hier nun komplett durchgelesen, bin aber dennoch verwirrt... Sorry.


    Ich bekomme in Kürze einen Stema Retro, den ich zum Transport für Gartenabfälle oder kleinere Einkäufe aus dem Bau- oder Gartenmarkt und für Holzpellets nutzen möchte.

    Zusätzlich soll er für den Holland-Urlaub genutzt werden, indem 2 Bikes auf den Deckel kommen und das Gepäck in den Hänger.


    Ich habe nun mal die 3 in Frage kommenden Zugfahrzeug im Anhang dargestellt.


    Verstehe ich das so richtig, dass ich mit der dort angegebenen max. Zuladung die 100 km/h fahren darf? (max. Zuladung=Gesamtmasse des Anhängers - 170 kg Leergewicht)


    Wäre mir schon wichtig zu wissen, da ich auf dem Weg in den Urlaub gern 100 km/h auf den deutschen Autobahnen fahren möchte. In den Niederlanden dann nach meiner Recherche 90 km/h.


    Grüße,

    Andreas

  • Nein. Es kommt drauf an was im Schein steht.

    Ich geh mal von nem gesgewicht von 750 Kilo aus


    Das heißt wenn du 100 fahren willst muss er das in der Tabelle angegebene Gesammtgewicht eingetragen haben.


    Also ablasten

    Fuhrpark:

    - EDUARD 3118 2to. 10 Zoll :belehr:

    - ehemalsTPV-Prokolice EU2:super:

    - Audi A6 3.0TDI

    - VW Passat 1.8T

    - Yamaha R1 RN09

  • Okay... Heißt im Umkehrschluss: ohne Ablastung fahre ich in jedem Fall mit den 3 genannten Zugfahrzeugen immer max. 80 km/h, auch bei leerem Hänger.


    Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

  • Muss nicht sein, es würde auch ohne Stoßdämpfer eine 100km/h Regelung geben. Dann aber Faktor 0,3 (wie ungebremst). Macht allerdings wenig sinn.

    Ein Anhänger der mitbremst macht schon Sinn, vor allem bei mind. 100km/h. Aber ich denke du meinst diese zusätzliche Regelung für auflaufgebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer. Das ist typisch für Deutschland, aber auch irgendwie nachvollziehbar.