Verwirrung beim Eintrag der Reifen durch den TÜV-Vorgabe bezüglich 100km/h


  • Hallo,


    der TÜV Prüfer sagte mir als ich die Bescheinigung berichtigen liese, das es richtig war das ich nochmal vorbeigekommen bin, da die Eintragung ungültig wäre wenn sie den gesetlichen Vorgaben nicht entspräche. Ergo, ich hätte im prinziep keine freigabe für 100km/h gehabt. In wie weit die Aussage von jemand der nur stumpf aus dem Fahrzeugschein abschreibt stimmt, mag ich jetzt nicht zu beurteilen. Ich will das alles richtig ist, dann kann mir auch keiner was. Insgesamt ist das wohl ein Thema zudem es 5 Meinungen von 5 Behören gibt.

  • Wie du schon selber in deinem Beitrag geschrieben hattest, sind jetzt 185/65R14 88K drauf. Mit diesen kannst du 100km/h (lt. Eintragung) fahren.
    Demnächst (nach deinen Angaben) müssen sowieso neue Reifen her (um die 100er zu nutzen). Da es, soweit wie ich recherchieren konnte, nur Li86 und weiter mit Li90 geht, brauchst du dir da keine Gedanken machen. Du kannst sogar Li93 nehmen bzw. R14C. Dann bist doch noch mehr auf der sicheren Seite.
    Gut, nun hast du ja schon alles ändern lassen. Ende vom Lied, nun brauchst du sofort neue Reifen um die 100er zu nutzen.
    Ich möchte auch fast bezweifeln, dass du deinen Anhänger mit genau 1200kg belastest und dann 100km/h damit fährst (mit den alten Reifen). Die Reifen haben immer ein wenig/mehr Reserve.

  • Richtig, mir wurde aber zugetragen das durch die falsche Eintragung eben solche an ungültig erklärt werden kann. Warum auch immer das so sein sollte.

  • Nee - nach ETRTO sinds theoretisch bei 100km/h +5% (ab Geschwindigkeitsindex N), ABER - da die Reifen eben für die 100er Zulassung für 120km/h ausgelegt sein müssen, und das nunmal bei voller Tragkraft, kann die Regelung da nicht angewendet werden!
    Weiterhin gilt das bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit... und die liegt bei den meisten modernen Anhängern ja bei 130-140km/h.

  • Ich möchte auch fast bezweifeln, dass du deinen Anhänger mit genau 1200kg belastest.... Die Reifen haben immer ein wenig/mehr Reserve.


    Ich habe auf meinem 2t Tandem sogar orig. Reifen mit 650kg drauf.
    Die Hersteller gehen wohl davon aus, das man doch eher ne Schippe Erde mehr drauf tut :biggrins:
    Aber den hab ich nicht auf 100km/h zulassen lassen, ist Käse.
    Dafür fahre ich damit zu selten Autobahn und bei 2t wäre der Kuga eh zu leicht für die 100.
    90-95 ist auch so noch bezahlbar. :pfeif:


    Der Wohnwagen hat natürlich die 100, der läuft dann mit 110-115 auch stabil hinterher, schneller muss nicht, wird fahren ja in Urlaub
    und sind nicht auf der Flucht :kapitulier:


    Bissl schneller geht immer.... nur nicht übertreiben. :super:

    Zugbulle Ford Kuga 2 - 4x4 - 2.0TDCi - 179 PS - 2016
    Hapert Amigo XXL - Tandem - 2000kg - 2016
    Wohnwagen Weinsberg FU 450 - 1350kg - 2016

    Saris Woddy - 750kg - ungebremst **verkauft**

  • @Tobi
    Die richtige Antwort auf diese Frage:

    ... mir wurde aber zugetragen das durch die falsche Eintragung eben solche an ungültig erklärt werden kann. Warum auch immer das so sein sollte.


    hattest du in deinem Post davor schon gegeben:

    ... da die Eintragung ungültig wäre wenn sie den gesetlichen Vorgaben nicht entspräche.


    Der aaS darf viel in seinem Ermessensspielraum, aber Gesetze darf er nicht außer Kraft setzen.
    Ob das hier zutreffen würde, kann ich grad nicht beurteilen. Ob es im Falle eines Falles dir negativ ausgelegt werden würde wenn du mit der alten (nichtigen?) Eintragung aber mit (nach Zulassungsbedingung) passenden Reifen unterwegs bist oder sogar etwas passiert, würde dann im Einzelfall entschieden.

  • Ich weiss es eben auch nicht, bevor da irgendwas unklares eingetragen wird was mir später zum verhängnis werden kann im Fall der Fälle hab ich es ändern lassen. Ich hatte da schonmal so ne tolle Erfahrung mit LED-Blinkern an einem BMW-Motorrad. Ich hatte recht, aber erstmal die rennerei mit den Behörden etc. So bin ich jetzt nicht angreifbar. Davon ab ist die 100km/h Geschichte für mich persönlich uninteressant. Da der Anhänger auch von meinem Vater genutzt wird, da er damit Material an seinen Wohnwagen fahren will etc ist er da scharf drauf. Ich glaub die halbe Stunde die man auf die 500km rausholen kann ist eher für ihn statt für mich interessant.

  • Ich verstehe den ganzen Aufriss trotzdem nicht. Du machst doch sowieso ´bessere´ Reifen drauf (mangels Verfügbarkeit). Da würde mich überhaupt nicht die knappe Eintragung interessieren.
    Was wäre, wenn dein PKW (bei eingetragenen H-Reifen) mit 203km/h angegeben ist und bei 217km/h (wegen meiner bergab) geblitzt wirst? Bist du dann genauso penibel und beschwerst dich beim Hersteller?

  • Nö. Mir ging es bei der ganzen Sache eben auch nur darum das es seine richtigkeit hat, wenn es 120km/h und 600kg pro Achse sein müssen, dann muss es so im Schein stehen, wie gesagt, Zum schluß wurde sogar spekuliert das die Bescheinigung ungültig ist.


    Beschwert hab ich mich auch nicht wirklich, ich hab hier nur hinterfragt und es danach ändern lassen.


    Aufriss? Hmkay.....

  • Iss ja gut, will ja nicht stänkern. :anstoss:


    Du hast es bemerkt und ändern lassen - gut so. :super:


    Hab ich so nicht aufgefasst. Ich war nur ein Tag nach dem ich beim TÜV war, auf der Polizei. Ging um eine Zeugenaussage wegen nem abgefahrenen Spiegel. Da hab ich dann die Beamten damit konfrontiert in der Hoffnung klarheit zu bekommen. Kurioserweise hab ich von 5 Beamten 6 Meinungen bekommen. Von "passt so, gibt ja die Bereifung nicht mehr" über "wenn der Grundeintrag Falsch ist, erlischt auch die Ausnahmeregelung". Ich find das mehr lustig, das eigentlich die Bedingungen klarsind, aber jeder sie für sich anders auslegt.


    Dann gibts die Behauptungen das wenn die Reifen älter wie 6 Jahre sind, das als Mangel gewertet wird. Wobei das in meinen Augen Quatsch ist, meines Wissens nach erlischt dann nur die Sonderregelung der 100km/h. Ich hab das aber so verstanden:


    ----.>> eine der Bedingungen der Ausnahmeregelung nicht erfüllt ---->> keine 100km/h mehr.
    ----->> Wenn sie wieder erfüllt sind, dann eben wieder 100km/h.


    Dann hab ich mir gedacht das ich vielleicht mal euch hier im Forum fragen sollte, ihr scheint mir da erfahrener zu sein was solche Dinge angeht. Daher resultiert auch der Beitrag.


    Nach meinem Theater wegen serien LED Blinkern am Moped bin ich einfach nur vorsichtig geworden.

  • Hallo


    das war schon richtig das des ändern lassen hast, wie gesagt, bringt nur unnötigen Ärger bei ner Kontrolle


    und das die einen es so, und die Anderen anders sehen, ist leider normal


    selbst die Grünen kennen die Gesetze nicht alle und müssen nachschaun wo was steht und wie es genau gemeint ist



    Zitat

    ----.>> eine der Bedingungen der Ausnahmeregelung nicht erfüllt ---->> keine 100km/h mehr.
    ----->> Wenn sie wieder erfüllt sind, dann eben wieder 100km/h.


    genau so ist es


    und nun allzeit gute Fahrt mit deim Anhänger


    Gruß Mani