Ich blicke nicht mehr durch... Leergewicht, zul Gesamtgewicht Umrechenfaktor ASK..

  • Hallo Leute,


    wir wollen einen Eigenbau Hänger zulassen.
    Achse und sonstige Bauteile sind für mind. 1800kg ausgelegt.
    Es wird eine 100km/h zulassung angestrebt.


    Wir haben zwei Fahrzeuge die in Frage kommen den Hänger zu ziehen.


    Fahrzeug 1:
    leergewicht: 1575
    zul. Gesamtgewicht: 2115/ 2150 (im Anhängerbetrieb)
    zul. Anhängelast: 1800
    Stützlast: 75kg


    Fahrzeug 2:
    leergewicht: 1535
    zul. Gesamtgewicht: 2060
    zul. Anhängelast: 1500
    Stützlast: weiss ich gerade nicht, schätze aber auch 75kg


    Option 1:
    - Fahrzeug 1, Hänger mit 1800kg zugelassen = 1800kg+1575kg=3375kg heisst das ich kann mit Führerschein B nur 125kg inkl. Fahrer zuladen?
    In dem Fall benötige ich auch die ASK um das zu geringe Fahrzeugleergewicht auszugleichen? 1575*1,1= zu wenig 1575*1,2= genug.


    Option 2:
    -Fahrzeug 2, Hänger mit 1500kg zugelassen = 1535+1500=3035kg -> genug raum für Zuladung.
    Keine ASK nötig? 1535*1,1= ausreichend


    Jetzt habe ich ein paar Fragen.


    1.: Wie ist das mit dem B Führerschein, wenn ich das richtig verstanden habe darf ich Fahrzeug+Hänger < 3500kg fahren solange mit ASK leermasse*1,2<Anhängelast ist. Stimmt das?


    2.: Wenn ich den Hänger als "Arbeitsgerät" zulasse (fest installierter Grill auf dem Hänger) mit leergewicht=zul gesamtmasse von 1800kg, der Hänger aber nur ~1500+ab und zu etwas mehr Holz oder sonsitges mit drauf wiegt, interessiert das irgendjemand? also auch im positiven sinne, dass ich bei Option 1 dann doch 425kg+- zuladen darf?
    Oder wird bei einer Kontrolle nur das Fahrzeug gewogen und die 1800kg pauschal drauf gerechnet?


    Die weiteren Fragen bauen auf die oberen auf, also lasse ich diese erst mal weg. :)


    Ich hoffe jemand von euch hat hier den Überblick und hat auch ein bisschen Lust mir dabei zu helfen...


    Vielen Dank schonmal!


    Grüße
    Pfon


    PS: Natürlich wird auch eine möglichst große zul. Gesamtmasse angestrebt. Nur wenn ich das richtig verstanden habe kann ich den Hänger als Arbeitsgerät nur mit Leermasse=Gesamtmasse zulassen...

  • 1.: Wie ist das mit dem B Führerschein, wenn ich das richtig verstanden habe darf ich Fahrzeug+Hänger < 3500kg fahren solange mit ASK leermasse*1,2<Anhängelast ist. Stimmt das?

    Nein.
    Für die Führerscheinsache zäht die Zulässige Gesamtmasse des Gespannes: ZGM (Auto) + ZMG (Anhänger) darf bei "B" maximal 3.500kg betragen.
    Gehe zur nächsten Fahrschule und kaufe ein "E" dazu.


    Gruss georg123

  • Erstmal gut, dass du hier vorher fragst, bevor du später mit unerlaubten Gespannen durch die Gegend fährst (-> Straftat; Fahren ohne Führerschein!) :super:


    Zu deiner Sache - und mal einfacher gesagt: Von deinen Fahrzeugen her - also vom technischen Aspekt - hast du relativ wenig Probleme.


    Die Probleme beziehen sich so gut wie ausschließlich auf deinen Führerschein!


    Georg hats schon richtig gesagt - mit FS "B" darfst du max. Gespanne mit einem ZUGGESAMTGEWICHT (!) von 3500kg fahren - Auto PLUS Anhänger zusammen.


    Von deinem schwersten Auto ausgehend, welches bei Anhängerbetrieb 2150kg wiegen darf - bleiben dir also nur noch 1350kg zulässiges Gesamtgewicht (!) beim Anhänger!


    edit: Was noch ginge, die Autos beide auf 2000kg zGG abzulasten - dann dürftest du noch den Anhänger mit 1500kg zGG dranhängen. Aber die Autos haben halt weniger Zuladung. Ist halt 'ne Kostensache. Da kannst du auch bald FS "BE" nachmachen.

  • Hallo und willkommen im Forum


    das könnte wieder ein lustiger Thread werden, eigentlich haben wir diese ganzen Fragen schon 100 mal beantwortet


    Du vermischt da außerdem schon wieder Zulassungsrecht und Fahrerlaubnisrecht


    sowie Leergewichte und zul bzw tatsächliche Gesamtgewichte



    zu 1:
    mit dem B darfst Du Fahrzeuge/Gespanne bis insgesamt 3,5t zul. Gesamtgewicht fahren/ziehen


    wie sich die Gewichte zusammen setzen ist schnurz, solange andere Beschränkungen nicht überschritten werden


    also ein Auto mit 800 kg darf niemals ein Anhänger mit 2700 kg ziehen (Verhältnis max 1:1)


    das unterste Gewicht was zulässig wäre, wenn das Zugauto ein echter Geländewagen ist (Verhältnis 1:1,5)


    wären 1400 zgg Auto + 2100 zgg Anhänger = 3500 mit B


    bei normalen Autos ist es minimal 1750 zgg für Auto und 1750 zgg fürn Anhänger,


    Bzw, alles was das Auto schwerer ist muß der Anhänger leichter sein, umgekehrt geht nicht



    so nun kommt die 100er Regel


    da zählt das Leergewicht vom Zugfahrzeug und das zul Gesamtgewicht vom Anhänger


    Verhältnis 0,3 0,8 1,1 oder 1,2 je nach Anhänger und Kupplungsart, das Ausrechnen kannst ja nun selber


    aber wie gesagt, mit den richtigen Gewichten rechnen, Leergewicht Auto und Zgg Anhänger, nicht so wie du oben



    und dann zu deim Grillanhänger


    es ist egal ob der leer 1500 oder 1800 kg inkl Grill hat, mehr als die 1800 darf er halt nicht haben, wenn die in den Papieren stehen


    ob da jetzt das Partyzelt mit drauf legst oder a paar Scheit Holz ist egal, bei 1800 ist Schluß


    deine Option 1 und 2 kannst eh gleich vergessen, weil da hast wieder mit den falschen Gewichten gerechnet


    Zitat

    Option 1:
    - Fahrzeug 1, Hänger mit 1800kg zugelassen = 1800kg+1575kg=3375kg heisst das ich kann mit Führerschein B nur 125kg inkl. Fahrer zuladen?


    Anhänger 1800 Fahrzeug 1 hat 2150 = 3950 also entweder brauchst BE oder nen Fahrer der den alten 3er hat, aber DU nicht


    dein Fahrzeug 2 erst recht nicht, mit 1800 kg ist der Anhänger um 300 zu schwer


    und selbst bei 1500 zgg + Auto 2060 zgg bist bei 3560, also 60 kg zu schwer fürn B


    und 100 fahren wird mit beiden nichts, da mußt gewaltig Abspecken am Anhänger



    so genug erklärt


    es steht alles hier im Forum schon x mal und im Gesetz genauso


    ich empfehle immer diese Seite zu FS Fragen


    und hier die 100er Regel



    Gruß Mani

  • Hallo zusammen!


    Danke für die ausführlichen Antworten.


    Grundsätzlich hab ich jetzt glaube ich durchgeblickt, aber mit den 100km/h bin ich noch nicht ganz durch.


    Du schreibst mit 100km/h wird das mit beiden Autos nichts, aber in dem Link den du gepostet hast steht so wie ich das dachte dass bei der Regelung die leermasse zählt. Also mit entsprechender Kupplung leermasse x 1,2


    Dann hätte ich zumindest das mit den 100kmh richtig wenn ich den Führerschein dazu mache.


    Und bei meinen Gewichten würde ich auch mit dem B96 fahren dürfen, richtig? Zul. Gesamtmasse für das komplette Gespann unter 4250kg.


    Danke nochmal.


    Grüße
    Pfon

  • Hallo


    1575 leer x 1,2= 1890 zgg das passt, da eh nur 1800 anhängen darfst geht das


    und 1800 + 2150 = 3950, das würde mitm B96 gehen, den Du aber auch nicht hast


    und bevor den Schmarrn machst, mach gleich den E


    dein nächstes Auto ist 60kg schwerer und schon hast wieder das gleiche Problem


    ich hatte so im Kopf nur mit Faktor 1:1 gerechnet, aber klar mit Faktor 1,2 schauts natürlich besser aus


    trotzdem hast halt das Problem das der B nicht reicht, von B 96 war ja keine Rede anfangs


    Gruß Mani

  • Ja. B reicht nicht, das habe ich eingesehen.


    Dann werde ich mich mal an die Fahrschule wenden und den B96 oder BE machen.


    Danke nochmal für die ausführliche Antwort!

  • morgen Pfon,
    warum willst eigentlich die 100 Zulassung haben, fährst du überwiegend Autobahn oder Autobahn ähnlich ausgebaute Straßen?
    Nur da darfst 100 mit einen Anhänger fahren. Auf Landstraßen ist immer nur 80 erlaubt.
    Also wenn Du nicht ständig AB fährst dann würde ich mir die 100 Geschichte schenken.


    Gruss Gerald

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • Dass ich nicht über die angängelast kommen darf ist mir klar.


    Entweder wird der Hänger auf 1500 angelastet oder eben nur mit Fahrzeug 1 bewegt.


    100kmh ist mir wichtig, da auf jeden Fall viel Autobahn gefahren wird.

  • Du darfst einen Anhänger mit zGG 1800kg auch an Fahrzeug 2 bewegen.


    Aber:

    • Tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers darf die Anhängelast nicht überschreiten.
    • Du darfst nur 80 fahren, auch wenn das tatsächliche Gesamtgewicht unter 1500kg liegt



    mfg JAU

    No Shift - No Service


  • Wirklich? Das wäre ja Klasse.


    Aber wieso darf ich nur 80 fahren? Ich dachte für die 100km/h zählt nur das Leergewicht und das würde ja noch passen...


    Ich suche jetzt schon seit Tagen nach genauen Richtlinien. Weiss denn jemand wo ich im Netz was ausführliches finde? Oder muss ich mir eine StVO besorgen und diese wälzen?


    Grüße

  • Ja, den Link habe ich oben schon bekommen.


    Ich denke mein Problem ist, dass ich den Hänger eigentlich als Arbeitsmaschine mit leergewicht = zul. gesamtgewicht zulassen wollte.


    Das wollten wir machen, da der Hänger jetzt schon zugelassen werden soll, aber der Grill noch nicht fertig ist, daher das eigentliche Leergewicht noch nicht bekannt ist.


    Vielleicht ist es am Ende Sinnvoll ihr nochmal umzumelden wenn das Leergewicht bekannt ist, dann könnte ich ihn wohl mit beiden Fahrzeugen ziehen wenn das tatsächliche Gewicht unter 1500kg ist.


    Meint ihr wenn ich beim TÜV frage, wissen die auch über die Zulassung von Anhängern bescheid? Denn auf der Zulassungsstelle möchte ich nicht fragen, da ist ja immer die Hölle los und die Mitarbeiter nicht gerade gesprächig.


    edit: sooo... ich habe noch eine Regelung gefunden die mir fremd war. Jetzt habe ich soweit alles verstanden.


    -100km/h -> leergewicht x1,2 bei entsprechender bauart etc.
    -> zGM darf Anhängelast nicht überschreiten (bei Fahrzeug 2 der Fall)


    Ich denke , dass wir den Hänger dann auf 1500 ablasten und den entsprechenden Führerschein machen. Dann kommen wir hin.Danke nochmal für die rasche Hilfe!

  • Zitat

    Du darfst einen Anhänger mit zGG 1800kg auch an Fahrzeug 2 bewegen.


    Aber:


    • Tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers darf die Anhängelast nicht überschreiten.
    • Du darfst nur 80 fahren, auch wenn das tatsächliche Gesamtgewicht unter 1500kg liegt


    wie kommst auf die Idee?


    auch mit Fahrzeug 2 liegt er über 3500 kg, und das tatsächliche Gewicht spielt beim B ja leider keine Rolle mehr


    mitm 3er würde es gehen, aber nicht mit B, da zählt das ZGG nicht das tatsächliche Gewicht


    Fahrzeugtechnisch würde es gehen, aber Führerscheintechnisch nicht



    das ist das was ich ganz oben schon sagte, heut zu Tage muß man immer beides beachten


    was darf und kann das Auto und was darf der Führerschein


    beim B heißt es ja immer zulässige GM nicht tatsächliche GM


    Gruß Mani

  • so und zu Dir nochmal


    Zitat

    Ich suche jetzt schon seit Tagen nach genauen Richtlinien. Weiss denn jemand wo ich im Netz was ausführliches finde


    die Links zum FS und 100er Regel hast du doch schon lang, das sind die gesetzlichen Texte, genauer und ausführlicher bekommst es eh nur hier mit Rechenbespielen


    Zitat

    Ich denke mein Problem ist, dass ich den Hänger eigentlich als Arbeitsmaschine mit leergewicht = zul. gesamtgewicht zulassen wollte.


    Warum, das bringt doch nichts, außer das dir ein paar Euro Steuer sparst


    KFZ Steuer geht nach Nutzlast, wenn also nur zb 100 kg Nutzlast hast zahlst halt weniger als für 1000 kg, aber du verbaust dir damit auch alles andere


    mal den Grill abnehmen und ne Palette Zement beim Baumarkt holen ist genau genommen dann Steuerhinterziehung und wird richtig teuer wenn se dich erwischen
    Also besser ganz normal zulassen und gut is



    Zitat

    Vielleicht ist es am Ende Sinnvoll ihr nochmal umzumelden wenn das Leergewicht bekannt ist, dann könnte ich ihn wohl mit beiden Fahrzeugen ziehen wenn das tatsächliche Gewicht unter 1500kg ist.


    das Leergewicht ist egal, wenn mußt das Gesamtgewicht bei 1500 liegen um ihn mit FZG 2 ziehen zu können, ob der Leer 500, 1000 oder 1499,9 kg wiegt is egal
    nur 1501 darf er nicht wiegen



    Zitat

    Meint ihr wenn ich beim TÜV frage, wissen die auch über die Zulassung von Anhängern bescheid?


    in der Regel schon, aber auch da gibts TÜVtler die keine Ahnung haben, das erleben wir hier oft genug das Leute kommen,


    "der TÜV hat gesagt" und das war völliger Blödsinn, besser bleibst bei uns oder liest im Internet in den echten Gesetzen nach, auch in Autoforen wird viel Mist geschrieben, was Anhänger angeht bist hier meist bestens aufgehoben



    Gruß Mani

  • Warum, das bringt doch nichts, außer das dir ein paar Euro Steuer sparst


    KFZ Steuer geht nach Nutzlast, wenn also nur zb 100 kg Nutzlast hast zahlst halt weniger als für 1000 kg, aber du verbaust dir damit auch alles andere


    mal den Grill abnehmen und ne Palette Zement beim Baumarkt holen ist genau genommen dann Steuerhinterziehung und wird richtig teuer wenn se dich erwischen
    Also besser ganz normal zulassen und gut is


    Nee Mani, Steuer geht nach zGG bei Anhängern. Von daher sehe ich erstmal kein Problem.
    Die Versicherung wird einzig noch interessant, meine aber, dass die Versicherer mittlerweile auch nachm zGG gehen, nicht mehr Nutzlast.
    Dann wärs kein Problem.
    Von der Sinnhaftigkeit mal abgesehen...

  • KFZ Steuer geht nach zul. GG, die Nutzlast ist schnurz.


    Versicherung geht manchmal nach Nutzlast, aber nicht bei allen, da gibt es inzwischen ganz unterschiedliche Merkmale.

  • wie kommst auf die Idee?


    auch mit Fahrzeug 2 liegt er über 3500 kg,


    Die Führerscheingeschichte hab ich außen vor gelassen weil er den 1500er am Fahrzeug 1 ja mit Klasse B schon nimmer fahren darf. Wenn er aber den BE hat darf er den 1800er auch am Fahrzeug 2 bewegen. Nur die 100 sind in der Konfiguration dann nicht mehr zulässig.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hallo zusammen,


    ich hänge mich mit meiner Frage mal hier dran um nicht noch einen neuen Fred zu dem Thema aufzumachen.


    Nächste Jahr steht die Anschaffung eines neuen PKW an. Dieser wird eine Beschränkung des zulässigen Zuggesamtgewichtes im Fahrzeugschein haben - und hier wird es für mich führerscheintechnisch interessant. Ich habe:
    - FS-Klasse = B
    - Anhänger ZGG = 1200KG
    - Auto ZGG = 2340KG
    - Beschränkung des ZugGG ~ 3400kg (finde den genauen Wert gerade nicht - aber knapp < 3500kg)


    Damit wäre ich nach Addition der beiden ZGG 40kg über FS-Klasse B, mit der Einschränkung des ZugGG durch den Hersteller aber wiederum nicht. Nach den Vorschriften hier ist ja die FS-Klasse B auf die "[FONT=&amp]zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt[/FONT]".
    Macht der Hersteller das Fahrzeug damit FS-Klasse B tauglich oder muß ich doch BE machen?


    VG, Frank