Gesetzeslage Anhänger Parken

  • Ich finde das ja manchmal echt belustigend - ~1,5 Monate nichts schreiben, um dann mit so 'nem dummen Einzeiler (-zeller?!) daherzukommen. Da muss jemand hämisch grinsend vorm Rechner sitzen und auf Reaktionen diesbezüglich warten... :confused:

  • Warum nur wußte ich, das genau dieser Beitrag zu diesem Thema kommen wird :confused: :biggrins:?


    Ist doch auch so, alles kaufen und haben wollen und dann alles zustellen/parken.:rolleyes: Wann kommt endlich die Änderung, dass man nur mit Stellplatz zulassen darf.

  • Bei uns gibt es nur eine Baugenehmigung (Hausbau), wenn man entsprechende Stellplätze (auf dem eigenen Grundstück) nachweisen kann. Trotzdem stehen die Kisten der zugezogenen Bouletten immer auf der Straße. Kennen die nicht anders aus der Hauptstadt. Genauso kennen die Abseits von Ampeln auch keine Vorfahrtsregeln :kratz:.
    Aber davon abgesehen zahlt man für einen PKW-Anhänger auch (teilweise ordentlich) Steuern. Warum also auch nicht den öffentlichen Straßengrund nutzen?
    Ist zwar ein kleiner Widerspruch zu meinen ersten beiden Sätzen, aber es gibt immer zwei Seiten der Medaille.

  • Ich meine man sollte diese Regelung auf "Werbeanhänger" beschränken.
    Die stehen wirklich nur rum und können nicht wirklich benutzt warden.

    viele Grüsse,
    Bernd

    Rapido Club 31T seit 03/2011, Humbaur 132513 seit 03/2015 und einen grauen Stema Jubiläums FT 8.5-20-10.1B seit 29.10/2016

  • Aber davon abgesehen zahlt man für einen PKW-Anhänger auch (teilweise ordentlich) Steuern. Warum also auch nicht den öffentlichen Straßengrund nutzen?


    Da fällt mir noch eins zu ein.
    In meinem Beitrag #2 hatte ich zur Stvo §12 verlinkt. Den Spass kann man auch nur mit Anhängern bis 2to Gesamtgewicht erlauben (Abs. 3a), darüber siehts leider schlecht aus.
    Wobei - der richtige Spass würde eigentlich erst beginnen, wenn man 'nen 2,5to-Anhänger auf 2to ablastet. Dann steht aufm Typenschild immer noch die 2500kg, aber... äh ja... :tongue: :rolleyes:

  • Für TBNR 112398 muss auch der Tatzeitraum angegeben sein. Für diese Zeit sollte man Zeugen finden, die den Hänger dann bewegt haben.

    Groetjes, der Uli

  • Auch das war klar, Mani. Mein Gott, wir sind hier schon fast wie ein altes Ehepaar :duck+renn:.

  • Ihr seid so süß, ihr zwei, Nico und Mani :weglach:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Ach ja, ich nehme es mit Humor.
    Ich hab einen ganz höflichen Brief ans Amt zurück geschickt mit der Kopie der Rechnung, weil dort ja das Kennzeichen vom Anhänger notiert ist. Entsprechendes Videomaterial können die sich ja dann vom Entsorgungsbetrieb wiederholen.



    Also zum Thema parken und abstellen muss ich mal ganz frech sagen, ich finde es eine Frechheit, das ein Anhänger nicht auch länger als 2 Wochen stehen bleiben darf und das er theoretisch nicht auf einen normalen PKW Parkplatz gestellt werden darf, wenn dieser danach beschildert ist.


    Wenn du es vergessen haben solltest Humbaur, wir zahlen für unsere Hänger auch Steuern, und das nicht zu knapp.
    Für die knapp 60€ die ich für meinen Hänger bezahle könnte ich mir zwei Audi A1 dahinstellen,
    für die beiden zusammen zahlst du nach neuestem Steuersatz nämlich nur 48€.
    Mal abgesehen davon, das ein Audi A1 das drei bis 4 fache meines Hängers wiegt, die Umwelt belastet und die Straße bestimmt mehr abnutzt als meine zwei Asphalttrennscheiben.


    Von daher werde ich meine Fahrzeuge weiterhin so parken wie es der Gesetzgeber erlaubt.
    Und wenn sich irgendwelche Leute beschweren, dann sollen die sich erst mal an die Gesetze halten, bzw. vielleicht einfach mal mit den Nachbarn reden. Durch reden bei einem Glas Wein einem leckeren Bierchen bei einer leckeren Bratwurst kann man viel Ärger aus der Welt schaffen, aber dazu müssen beide Parteien bereit sein.


    Neben dem Parkstreifen kommt erst noch ein ganz gewöhnlicher Bürgersteig, dann kommen die jeweiligen Vorgärten oder Einfahrten und dann so nach ca. 5-7m kommen die Häuser. Ihre Einfahrt ist ist in der Mitte ihres Grundstücks etwa 3m breit, ein X3 ist vielleicht 2m breit, macht einen Meter Luft. Ich parke meine Fahrzeuge immer so das sie nicht direkt an der Kante der Einfahrt stehen, so 30cm lasse ich da noch Platz. Macht also locker 80cm Rangierluft. Soviel hast du in einigen Parkhäusern nicht.


    Was sie stört sind die Art der Fahrzeuge. Wenn mein kleiner BMW da steht, dann meckert sie nicht, denn da kann sie drüber gucken beim ausfahren, aber schon bei einem Minivan beschwert sie sich.
    Da muss ich mal ganz ehrlich sagen, sorry Mädel, aber extra für solche Fälle wurde der Bus entwickelt und der ist sogar noch nen bissle höher, man hat besseren Überblick und hat keinen Stress mit den angeblich ach so blöden nachbarn.


    Ich bin bestimmt nicht perfeckt, aber komischerweise komme ich mit meinen Nachbarn klar, vielleicht liegt das an den leckeren Bierchen oder Grillabenden. Ich weis es nicht. Bin mal gespannt wann das nächste Schreiben ins Haus flattert.

  • Ja, wer fahren kanb ist klar im Vorteil. Mein Nachbar hats auch nicht drauf in und aus seinem Hof zu fahren, aber der sieht es wenigstens ein und fragt immer ganz lieb ib ich gucken kann falls ich gerade im Hof bin.
    Mit Freundlichkeit kann man von mir alles haben. Mit nem Schreiben vom Amt wird mir allerdings der Krieg erklaert und das wird sicherlich seeeehr schnell haesslich.

  • Wenn du es vergessen haben solltest Humbaur, wir zahlen für unsere Hänger auch Steuern...
    .


    Ja und? Steuern zahlen berechtigt aber nicht zum Parken, ich wüsste nicht, dass da automatisch ein Parkplatz enthalten ist. Und noch einmal, solche Dinge gehören auf privaten Boden. Eigentlich müsste das Anhängerparken ohne Zugfahrzeug komplett verboten werden.


    Bei meinem Bekannten in der STraße ist ein langer Parkstreifen für ungefähr 7 Autos. Davon sind 3 schon durch 2 Anhänger belegt die nie bewegt werden. Da dort sonst kaum Parkmöglichkeiten sind, haben Besucher kaum Möglichkeiten irgendwo zu parken. Ich stelle mich dann grundsätzlich vor einen Anhänger und einige Besitzer (und auch Parker) meinen man müsse eine Wagenlänge Abstand halten :rolleyes::rolleyes::rolleyes:


    Ich glaube es geht los, soll er den Mist woanders parken.

  • Ein Anhaenger hat das selbe Recht auf der Strasse zu parken wie jedes Auto.
    Mein Vadder ist in Rente und wenn der nach Polen fliegt steht seine Karre auch zwei Wochen ohne bewegt zu werden und das jeden zweiten Monat. Verstehe nicht warum sich hier jeder ueber nen Anhaenger so aufregt.


    Ich kann Humbauers Frust zwar nachvollziehen, aber WIR MACHEN DIE REGELN NICHT.
    Wir nutzen sie nur aus.

  • Wie ich weiter oben schrieb; So ganz in Ordnung finde ich es nicht, wenn PKW´s vor dem eigenen Grundstück dauerhaft geparkt werden.
    Wenn ich aber manchmal die knappen ´Wohnsilos´ mit 1-2 Stellplätze und 10m² Rasen sehe, dann finde ich es durchaus legitim, wenn der Anhänger auf der Straße (Parkbucht) steht. Nicht jeder hat einen Anhänger.
    Mich nervt es auch in Berlin einen Parkplatz zu suchen. Entweder ich suche in der Nähe einen Supermarkt (und parke verbotswidrig dort) oder ich fahre gleich mit Motorrad. Mit dem parke ich aber auch ´Wild´. Soll heißen; Auch auf dem Bürgersteig (am Rand) oder direkt vor dem Geschäft. Dafür habe ich auch noch nie ein Knöllchen bekommen. Habe von der Fa. mal eine Zeit lang einen LKW mitgenommen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite geparkt. Zwar habe ich den Nachbar gefragt, aber er sagte "Ist doch öffentliche Straße, was soll ich dagegen haben".
    Ich denke mal, jetzt bei dem Muttchen zu fragen, bringt nicht mehr viel.
    Aber egal - wenn jetzt dauerhaft ein großer Koffer- oder Planenanhänger vor meinem Grundstück parken würde :rolleyes: , glücklich darüber wäre ich auch nicht (kann bei mir glücklicherweise nicht passieren).

  • So Leute, die sich an geparkten Fahrzeugen jeglicher Art aufregen, die findest du aber auch überall.
    Wir haben hier Parkbuchten rund ums Haus, dazu eine Tiefgarage.
    Ein Parkplatz hat jeder, entweder draußen oder drinnen.
    Dann gibts hier eine Tante, die hat sowohl als auch.
    Und wo parkt die ??


    Genau vor der Türe, da ist es bequem, da ist es nicht so weit bis zur Haustüre.
    Aber sich laut maulend beschweren, wenn einer mal kurz sich auf eine freie Parkbucht stellt, wo er nix zu suchen hat.


    Mir persönlich ist es egal, ob hier oder da mal ein Hänger steht, ich reg mich höchstens auf, wenn ein kleiner Hupser 12 Parkplätze
    braucht.

  • @ Fabbel


    Kannst du nicht lesen?
    [Blockierte Grafik: http://mein-pkw-anhaenger.de/attachment.php?attachmentid=19914&stc=1]:ironie::ichmussweg:


    Spaß beiseite!
    Bei uns im Ort stört es kaum jemanden. Hatte meinen Anhänger (Hängie) auch schon öfters länger wie 2 Wochen ungenutzt an der selben stelle stehen gehabt. Hat keinen gekratzt.


    Wie oben schon gesagt einspruch einlegen und warten der dinge die da kommen.




    Gruß Christian