Hallo!
Ich bin der Roland 46 Jahre alt und hoffe hier bin ich richtig.
Leider kann mir keiner eine genaue Auskunft geben!!??
Meine Frage:
Ich habe einen schönen alten Westi Anhänger.
Weiß jemand ob an einen Hänger von 1938 Stopplichter verbaut werden müssen?
original wurden die Hänger kpl ohne Lichtanlage ausgeliefert,wurden aber gegen einen aufpreis damit ausgerüstet.
Ich möchte den Westi aber wenigstens mit mit Licht und Blinker versehen.
Ich freue mich auf eure Antworten!!!
Danke
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Westfalia Anhänger Vorkrieg Frage zur Elektrik
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Hi und willkommen !
Ich kann für Oldtimer Autos sprechen, haben einen Ford Baujahr 1930... Es gibt zwar Ausnahmen was Teile der Lichtanlage (keine Nebelschlussleuchte, Winker statt Blinker usw.) aber ein gewisses Minimum ist ein Muss bei der Abnahme, dazu zählen auf jeden Fall Rückleuchten, Blinker, Bremsleuchten und Kennzeichenbeleuchtung. Es kann je nach Bauart und Baujahr auch weitere Ausnahmen gelten, was z.B. die Anzahl der Leuchten angeht. Am Besten klärst Du das mit dem TÜV im Vorfeld ab, dann gibts keine Missverständnisse.
Wenn Ich das richtig erkenne hast Du 2 Kammer Leuchten verbaut, vermute mal Rückleuchte und Blinker ? In dem Fall könntest Du die Birnenfassung der Rückleuchte ändern und eine 2 Faden Lampe verbauen, dann behälst Du die Original Optik der Leuchtengehäuse.Ansonsten bleibt zu sagen das Du da wohl ein echtes Schätchen hast, mich würde interessieren welches Zugfahrzeug davor hängt
Gruß Jan
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Danke:)
Aber sooo einfach ist das bei mir nicht.
Ich habe ein relativ seltenes Auto(sind nur noch 47 Stück insgesamt bekannt);der Stoewer ist auch aus Bj 38,an welches ich keine Stopplichter verbauen bräuchte.Bei Autos und bei Motorrädern ist das klar geregelt bis zu einem bestimmtem BJ (ich glaube die magische Grenze ist Bj 48??) dann brauch mann das nicht.
Bei Hängern soll es sowas nicht geben?(wurde mir erzählt) Find da aber auch niemanden der mir mal genau Auskunft geben kann.Ich weiß nicht ob der TüV-Mann keine Böcke hatte??!!
Ist blöd für mich.Möchte nicht unbedingt am Auto ohne und am Hänger mit Stopplicht fahren??!!
MfG -
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Das dürfte definitiv der älteste Anhänger hier sein, herzlich willkommen!
Leider bin ich da auch überfragt.
Es ist klar, dass sich die Vorschriften je nach Baujahr bzw. erstem In-Verkehr-Bringen unterscheiden, aber wie das genau geregelt ist weiß ich auch nicht.
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Welche Ausnahmeregelung besagt das Du keine Bremsleuchten am Auto brauchst ? Es muss ja in irgendeinem § geschrieben sein das vor Baujahr XXXX keine Bremsleuchten Pflicht sind
Ich habe leider nur Regelungen über die Bauartprüfung gefunden, nicht aber über das Vorhandensein von Bremsleuchten
Gruß Jan
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Hallo Jan!
welcher § das genau ist,welche Nr oder wie der heißt, weiß ich nicht.Das kannst du aber direckt beim TüV erfragen.Da gibt es echt Regelungen für!!!
Das Auto Motorrad oder aber auch ein Hänger??(bei dem weiß ich es eben nicht zu 100%) sollten dem entsprechend noch recht original sein,dann darfst du ohne Bremslicht fahren!!!
Ist natürlich nicht jedermanns Sache.
Mit einer DKW die ich hatte(1927) durfte ich sogar kpl ohne Lichtanlage am Strassenverkehr teilnehmen.Die hatte nür eine Karbidanlage und die darfst du nicht mehr betreiben!!!
Wird so behandelt als wenn du ohne licht fährst.Mann bekommt in diesem Falle einen Zusatz in die Zulassungsbescheinigung
"bei absehender/eintertender Dunkelheit sollte die Heimfahrt angetreten werden oder das Fahrzeug ist stehen zu lassen"
Dafür brauchst du dann aber eine 07 ner Nr mit nem richtigem Oldtimergutachten
An keiner meiner BMW bis Bj 48 hatte ich zB eine Bremsleuchte.Mein letztes Gespann habe ich im Frühjahr letzten Jahres zugelassen(auch ohne Bremslicht)
MfG -
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Hallo nochmal!
Ich kann mir garnicht vorstellen das das hier der älteste Hänger sein soll???
IST DOCH EIN HÄNGERFORUM
Ich habe den Hänger aus einer bauchentscheidung raus gekauft,und das einfach nur weil er das selbe Bj hat wie mein Stoewer.
Ich habe mir als ich den Hänger gesehen habe nichts dabei gedacht!!!
Mittlerweile ist mir bei meinen Recherchen aufgefallen,das ich da wohl etwas besonderes habe.
Aber was da bis jetzt schon an Geld und vielmehr noch an Arbetsstunden drinsteckt,das wird mir kaum einer glauben!!!
MfG -
Hi,
Dann lass mal vom TÜV den § raussuchen und Ihn Dir vorlegen, oftmals fangen die Absätze mit den Worten an : "Kraftfahrzeuge und deren Anhänger..." Wenn Du Glück hast passt das schon und der Rpüfer ist zufrieden...
Eine andere Idee:
Bau den Anhänger optisch unsichtbar auf Bremslicht um und gehe den ganz normalen Weg der Zulassung. Wenn Du Ihn an Deinen Stoewer hängst funktionieren die Bremslichter halt nicht, weil das Auto eben auch keine hat. Das hätte den gleichen Effekt wie ein altes Auto ohne Nebelschlussleuchte, das einen neuen Anhänger mit NSL zieht. Die Lampe ist zwar verbaut und funktionsfähig, wird aber vom Auto nicht angesteuert, da es selbst keine NSL hat. Das gleiche gilt auch für Rückfahrscheinwerfer. Hoffe Du verstehst wie Ich das meine.Gruß Jan
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Schau mal untere :http://www.adac.de/infotestrat…lassung/vorschriften-pkw/
Wenn ich das richtig deute brauchst du keine Bremslichter, wenn die damals nicht montiert waren.
Schau doch mal in einem Oldtimerforum vorbei und frag dort nach einem TÜV-Mann der Ahnung von Oldtimern hat.
Gruß
Bernd -
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Schau mal untere :http://www.adac.de/infotestrat…lassung/vorschriften-pkw/
Wenn ich das richtig deute brauchst du keine Bremslichter, wenn die damals nicht montiert waren.
Schau doch mal in einem Oldtimerforum vorbei und frag dort nach einem TÜV-Mann der Ahnung von Oldtimern hat.
Gruß
BerndDachte ich auch zuerst, diese Regelung bezieht sich aber auf die BAG (BauArtGenehmigung), gemeint ist das ab diesem Baujahr Prüfzeichen auf den Leuchten Pflicht sind, vorher wars egal ob mit oder ohne Prüfzeichen
Gruß Jan
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Hallo
also irgenwie liegen da gewaltige Irrtümer vor
Motorräder müssen erst seit 1988 Bremslicht haben, das stimmt
bei Autos durften sie vor 1981 auch gelb sein und davor reichte auch eins in der Mitte
bei zwei gelben Bremsleuchten hatten die Blinker Vorrang
aber Kraftfahrzeuge mußten schon immer Bremsleuchten haben
die erste offizielle Nachkriegsversion wurde 1952 gültig aber auf basis der Reichszulassungsverordnung von 1937
und in dieser steht
ZitatStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung — StVZO)
Vom 13. November 1937. (Reichsgesetzbl. I S. 1215
§ 53 Schlußzeichen und Bremslicht(2) Kraftfahrzeuge müssen ein oder zwei Bremslichter führen, die nach rückwärts eine Verminderung der Geschwindigkeit oder ein bevorstehendes Anhalten anzeigen; das gilt nicht für solche Zugmaschinen in land und forstwirtschaftlichen Betrieben und Arbeitsmaschinen (§ 18 Abs. 2), die eine Geschwindigkeit von 20 Kilometer je Stunde nicht überschreiten können, für Krafträder und Krankenfahrstühle. Bremslichter müssen gelbrot sein, bei Tage deutlich aufleuchten und sich bei Dunkelheit vom Schlußlicht gut abheben. Bei Verwendung von zwei Bremslichtern müssen diese unmittelbar bei den Schlußlichtern, ein einzelnes Bremslicht muß bei dem linken Schlußlicht oder in der Mitte zwischen den Schlußlichtern angebracht werden.
Quelle http://www.blocksignal.de/index.php?w=s7zlustig ist die Masseinheit für Rückstrahler
Zitatdie Lichtstärke mindestens 0,5 Millihefnerkerzen betragen
kann das jemand umrechnen in IKEA Teelichter?
also ich hab außer bei Motorrädern und LOF nichts gefunden das Autos und Ihre Anhänger keine Bremslichter brauchen, wenn sogar 1937 die schon Pflicht waren, und die erste Nachkriegs STVZO auf der von 1937 basiert und dann immer mehr verschärft wurde, dann kann es nur ein Gerücht sein das Autos das nicht brauchen
Google spuckt jedenfalls NICHTS dazu aus, auch keine Ausnahme, im Gegenteil, auch in allen Oldtimerforen wird geschrieben das sie Pflicht sind
beim Ford T wirds die noch nicht gegeben haben, aber irgendwann kurz danach wurde es eingeführt
das einzige was ich finden konnte, das die vor 1956 keine Bauartgenehmigung brauchten, man konnte also irgendwas was leuchtet anbauen, solange es Heller als das Licht war
Gruß Mani
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Das hat Mani aber wirklich schön ausgegraben, Respekt!
Und zur Klarstellung steht in der StvZO von 1937 unter dem gleichen § unter Ziffer 3, dass die Vorschrift auch für Anhänger gilt, wenn für das Zugfahrzeug Bremslichter vorgeschrieben sind, Quelle wie oben.
Zitat wird gesternt, googelt selbst.
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Hallo !
Also heute habe ich den Bescheid(SMS vom Tüv ) bekommen:
EZ vor 01.01.1988 und bbH ZugFz<25km/H keine Bremsleuchten vorgeschrieben
Was das genau heißt weiß ich nicht??
MfG -
Das heisst, das alle Fahrzeuge vor 1988 keine Bremslichter brauchen, wenn die Höchstgeschwindigkeit unter 25 Km/h liegt. Dürfte bei Dir nicht der Fall sein, oder wie schnell ist der Stoewer ?
Gruß Jan
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ne das ist natürlich nicht der Fall
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Wenn ich mit sämtliche § so durchschaue stelle ich mir die Frage warum Dein Stoewer eine Ausnahme ist und keine Bremlichter braucht. Hast Du eine entsprechende Eintragung im Fahrzeugschein ?
Gruß Jan
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Hallo
das der Stoewer keine Bremslichter hat liegt vermutlich daran der er so nen Unwissenden Prüfer gefunden hat der eben auch keine Ahnung hat
ZitatEZ vor 01.01.1988 und bbH ZugFz<25km/H keine Bremsleuchten vorgeschrieben
Was das genau heißt weiß ich nicht??das heißt
bauartbedingteHöchstgeschwindigkeit eines ZugFz (Traktor Zugmaschine) < (unter)25km/H
wie ich oben geschrieben habe gilt das auch für Motorräder, die Zugmaschinen hab ich nur nicht erwähnt weil ein Auto eben keine Zugmaschine ist
und unter 25 km/h ist ja eh uninteressant für die meisten, man will ja normal fahren, nicht schleichen
Gruß Mani
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Hallo an Alle!
Mein Stoewer ist leider noch nicht ganz fertig.
Ich habe für ihn auch noch keinen TüV.Ich bin bislang davon ausgegangen,das sich die gesetzliche Regelung beim Auto genauso verhält wie bei Motorrädern und ich auch keine Bremslichter brauche.
Ich möchte mich in aller Form für die Umstände und Falschinfos von meiner Seite her entschuldigen, bedanke mich aber auch für die ganzen Infos die ihr mir hier gegeben und rausgesucht habt!!!!
Werde mir dann wohl mal Gedanken machen müssen wegen eines Umbau`s meiner Rücklichter am Hänger.
Tut mir Leid
Anbei mal ein Foto meines Autos.n bisl weiter ist er schon,habe aber leider gerade kein aktuelles zur Hand.
MfG
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Noch ein kleiner Hinweis zum nicht brauchen von Bremslichtern. Z.B. bei Motorrädern ist BJ 1988 richtig. Die brauchen keine Bremslichter. Der Knackpunkt ist aber, würde das Motorrad ab Werk mit Bremslicht ausgeliefert, darf dieses nicht stillgelegt oder durch eine Rückleuchte ohne Bremslicht ersetzt werden.
Zum Anhänger: gibt es denn noch die Papiere dazu, um ihn zuzulassen? Wenn nicht, bräuchte es doch eine Neuabnahme, und da würden dann die Regeln von 2015 gelten, oder?
Viele Grüße
Clemens -
Hallo!
Was heißt denn die Regeln von 2015??
Habe keine Papiere mehr.Ist nur das originale Typenschild mit passender Nr in der Deichsel.
Was müsste ich denn da notfalls noch beachten?
habe heute meine erste kurze Ausfahrt gemacht
MfG
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