Beiträge von book5

    Hänger ist reserviert
    Hallo Jonas!
    wo und wie hast du ein Foto her?
    Trenne mich nur schwer von ihm!!!!aber dafür bekomme ich was anderes schönes(hoffe ich),
    auch wenn es viel Arbeit und Geld kostet.Der platz wird aber langsam knapp:mad:
    MfG

    Hallo.
    gebe meinen 1938 Westfalia Stuttgart ab.
    Original Typenschild mit passender nr in der Deichsel
    original Zugauge,eingegossen ist "Knöbels Patent"
    "DRP" usw
    Das Originale!!!!! Westfalia Ei mit der prägung ist auch montiert
    Von diesem Bj sind noch zwei bekannt,
    einer in Oberöstereich und unserer
    Gutachten existiert auch ,über 9600 €
    mir reichen aber 4000€VHB
    Gebe ihn ab,weil ich mir ein zweites vorkriegsauto von stoewer gekauft habe.
    Leider weiß ich nicht wie man Fotos hochlädt:mad:
    bei Fragen anrufen
    habe keine Lust auf nervige Schreiberei
    Fotos kann ich aber per E-mail verschicken
    039754 525462

    Sooo früh schon,ich staune.
    cool danke für die Antwort Mani:)
    Im Netz habe ich nur eines(Typenschild) von `57 gefunden.
    Da mein erworbener Westi noch ein originales Typenschild hat,gehe ich mal von aus das das auch stimmt.
    Danke

    Guten Morgen Leute!
    Ich habe mal eine Frage zu auflaufgebremsten Hängern.
    Ab welchem Bj sind bei Westfalia die ersten Auflaufbremsen bekannt??
    Kann da vielleicht jemand helfen!?
    gab es sowas schon 1954??
    Danke Roland

    Hallo an Alle!
    Mein Stoewer ist leider noch nicht ganz fertig.
    Ich habe für ihn auch noch keinen TüV.Ich bin bislang davon ausgegangen,das sich die gesetzliche Regelung beim Auto genauso verhält wie bei Motorrädern und ich auch keine Bremslichter brauche.
    Ich möchte mich in aller Form für die Umstände und Falschinfos von meiner Seite her entschuldigen, bedanke mich aber auch für die ganzen Infos die ihr mir hier gegeben und rausgesucht habt!!!!
    Werde mir dann wohl mal Gedanken machen müssen wegen eines Umbau`s meiner Rücklichter:confused: am Hänger.
    Tut mir Leid
    Anbei mal ein Foto meines Autos.n bisl weiter ist er schon,habe aber leider gerade kein aktuelles zur Hand.
    MfG
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/21555018yb.jpg]

    Hallo nochmal!
    Ich kann mir garnicht vorstellen das das hier der älteste Hänger sein soll???
    IST DOCH EIN HÄNGERFORUM
    Ich habe den Hänger aus einer bauchentscheidung raus gekauft,und das einfach nur weil er das selbe Bj hat wie mein Stoewer.
    Ich habe mir als ich den Hänger gesehen habe nichts dabei gedacht!!!
    Mittlerweile ist mir bei meinen Recherchen aufgefallen,das ich da wohl etwas besonderes habe.
    Aber was da bis jetzt schon an Geld und vielmehr noch an Arbetsstunden drinsteckt,das wird mir kaum einer glauben!!!
    MfG

    Hallo Jan!
    welcher § das genau ist,welche Nr oder wie der heißt, weiß ich nicht.Das kannst du aber direckt beim TüV erfragen.Da gibt es echt Regelungen für!!!
    Das Auto Motorrad oder aber auch ein Hänger??(bei dem weiß ich es eben nicht zu 100%) sollten dem entsprechend noch recht original sein,dann darfst du ohne Bremslicht fahren!!!
    Ist natürlich nicht jedermanns Sache.
    Mit einer DKW die ich hatte(1927) durfte ich sogar kpl ohne Lichtanlage am Strassenverkehr teilnehmen.Die hatte nür eine Karbidanlage und die darfst du nicht mehr betreiben!!!
    Wird so behandelt als wenn du ohne licht fährst.Mann bekommt in diesem Falle einen Zusatz in die Zulassungsbescheinigung
    "bei absehender/eintertender Dunkelheit sollte die Heimfahrt angetreten werden oder das Fahrzeug ist stehen zu lassen"
    Dafür brauchst du dann aber eine 07 ner Nr mit nem richtigem Oldtimergutachten
    An keiner meiner BMW bis Bj 48 hatte ich zB eine Bremsleuchte.Mein letztes Gespann habe ich im Frühjahr letzten Jahres zugelassen(auch ohne Bremslicht)
    MfG

    Danke:)
    Aber sooo einfach ist das bei mir nicht.
    Ich habe ein relativ seltenes Auto(sind nur noch 47 Stück insgesamt bekannt);der Stoewer ist auch aus Bj 38,an welches ich keine Stopplichter verbauen bräuchte.Bei Autos und bei Motorrädern ist das klar geregelt bis zu einem bestimmtem BJ (ich glaube die magische Grenze ist Bj 48??) dann brauch mann das nicht.
    Bei Hängern soll es sowas nicht geben?(wurde mir erzählt) Find da aber auch niemanden der mir mal genau Auskunft geben kann.Ich weiß nicht ob der TüV-Mann keine Böcke hatte??!!
    Ist blöd für mich.Möchte nicht unbedingt am Auto ohne und am Hänger mit Stopplicht fahren??!!
    MfG

    Hallo!
    Ich bin der Roland 46 Jahre alt und hoffe hier bin ich richtig.
    Leider kann mir keiner eine genaue Auskunft geben!!??
    Meine Frage:
    Ich habe einen schönen alten Westi Anhänger.
    Weiß jemand ob an einen Hänger von 1938 Stopplichter verbaut werden müssen?
    original wurden die Hänger kpl ohne Lichtanlage ausgeliefert,wurden aber gegen einen aufpreis damit ausgerüstet.
    Ich möchte den Westi aber wenigstens mit mit Licht und Blinker versehen.
    Ich freue mich auf eure Antworten!!!
    Danke
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/21532065qd.jpg]