100km/h Zulassung Leergewicht Zugfahrzeug wiegen lassen

  • Papiere.


    Man kann das offizielle LGG aber der Wirklichkeit anpassen lassen. Dazu ist ein Wiegeschein nötig, dann ein Besuch beim TÜV und auf der Zulassungsstelle.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Wie ist es, wenn in den Papieren ein von-bis-Gewicht eingetragen ist, was zählt dann?
    Und wie ist es, wenn sich das Leergewicht ändert, man z.B. die Sitze raus nimmt (bei meinem Sharan 3-stelliger kg-Bereich)?

    Grüße
    Andy

  • Das Datenblatt, das man je nach Hersteller separat beziehen kann, dort steht in der Regel das Leergewicht in Abhängigkeit von der Ausstattung drin.
    Herausgenomme Sitze ändern lediglich das tatsächliche Leergewicht, nicht das eingetragene Leergewicht.


    Gruß
    Andreas

  • hier scheint sich auch bei der Theorie und Praxis die Geister zu scheiden.....


    Ich war damals mit unserem Hänger auf der Zulassungsstelle und wollte eine 100KM/H Zulassung, es war ein altes Wohnwagenuntergestell welches vom Vorbesitzer als Hänger Umgebaut wurde, dadurch erhielt er eine Neuzulassung von 1996.


    Ich fragte auf der Zulassungsstelle nach und die sagten mir....es ist nichts weiter nötig, wir sagen generell alle Hänger ab 1996 bekommen eine 100KM/H Zulassung.
    Wie später der Tüv fällig war, wollte ich diesen bei einem Anhängerbauer machen lassen, da er eh wegen verschiedener Umbauten bei Ihm war, auf einmal hieß es, er braucht andere Reifen und es müßen diese komischen kleinen Dämpfer eingebaut werden.


    Ok, ich die Dinger einbauen lassen und meines Erachtens schaukelt er sich jetzt leichter auf....vorher lag er wie ein Brett....

  • hier scheint sich auch bei der Theorie und Praxis die Geister zu scheiden.....


    ...es ist nichts weiter nötig, wir sagen generell alle Hänger ab 1996 bekommen eine 100KM/H Zulassung.


    Reifen jünger als 6 Jahre und Stoßdämpfer brauchst du immer, egal welche EZ!

    Grüße
    Andy

  • Herausgenomme Sitze ändern lediglich das tatsächliche Leergewicht, nicht das eingetragene Leergewicht.


    Hm, die Frage ist dann doch eigentlich welches eingetragene LGG für die 100er Zulassung gilt?


    Ausm Bauch raus würde ich auf das niedrigste Tippen, also LGG ohne Sitze. Natürlich vorausgesetzt die Sitze sind zum Ausbau vorgesehen und nirgends festgeschraubt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Kann´s mir ja schon denken, aber merkwürdig ist dies trotzdem :rolleyes:.



    Davon abgesehen, kann man das Auto volltanken, Reserverad reinlegen, unter den Sitzen, (doppelten)Kofferraumboden usw. noch ordentlich mit Metall verkleiden. Ab zur geeichten Waage und alles vom Sachverständigen abnehmen lassen. Schon hat man das ´gewünschte´Leergewicht bzw. das im fahrbereiten Zustand. Ich glaube sogar, dass es alles mit Fahrer gemessen wird. Dann ist der Spielraum von Hänschen(65kg) zu Hans(150kg) noch größer. Die 100Ah Ersatzbatterie kann man ja im Auto zufällig vergessen haben. Siehe nun - es gibt immer Mittel und Wege ;).


    Ob du nun die Sitze ausbaust oder nicht, ändert nichts am eingetragenen Leergewicht. Selbst beim Toyota Aygo, der ein offizieler Viersitzer ist, steht in der Zulassung bis 8 Personen drin (dank CoC).


    In einem anderen Thread habe ich auch schon geschrieben, dass z.B. bei meinem Anhänger unter `G´ [399-1170] steht. Obwohl er noch nichtmal die 399kg leer erreicht.

  • Oh je.........:o
    Leute, Ihr macht's immer komplizierter!


    Es ist ganz einfach: Leergewicht ist das, was in den Papieren eingetragen ist. Fertig!


    Wenn jetzt "von-bis" drinnen steht, schaut im Datenblatt nach oder fahrt einfach auf ne Waage. Die Wiegung legt ihr ins Auto. Damit habt ihr Euer Möglichstes getan!


    Wer dann noch ganz penibel ist, erkundigt sich beim TÜV nach der Grundlage für ne Verwiegung (Tankfüllung usw.)
    Aber mir persönlich wäre das zuviel des Guten!
    Von wegen Änderung des Gewichts bei ausgebauten Sitzen usw......neee, lasst mal sein. Dann ändert sich ja das Leergewicht auch beim Fahren durch den Spritverbrauch, die Ausdünstungen der Insassen und die Notdurft an der Tanke..:evil2:


    Andreas

  • Hoppla, ein G zu viel. Kann um die Zeit schon mal passieren... :rolleyes:


    Und dann mal Tacheles: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html

    Zitat

    (3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (...), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (...) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.


    Ist halt die Frage ob eine ausgebauter Sitz ein "mitgeführtes Ausrüstungsteil" ist oder nicht...



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ja, somit schon mal den Gang zum TÜV gespart, merci :super:.
    Gemäß dieser Definition erfolgt dann der Eintrag in die Papiere. Und ihr müsst euch nicht noch weiter mit Hintergrundwissen herum ärgern :cool: und den ausgebauten Sitz interessiert keeeiiiin Mensch;)

  • und den ausgebauten Sitz interessiert keeeiiiin Mensch;)


    ... und ob das jemanden interessiert. In nem anderen Forum, in dem ich unterwegs bin hat einer berichtet, dass ihm die Plakette bei der HU verweigert wurde, weil er nicht alle 7 Sitze im Galaxy hatte, sonder nur Fahrer und Beifahrersitz. Begründung war, dass an den hinteren Sitzen Teile der Sicherheitsgurte verbau sind, die ja zu prüfen sind.


    Komisch nur, dass man sich das Auto ab Werk wahlweise mit 2 - 7 Sitzen bestellen konnte und immer 7 im Schein stehen.



    Ich bin mir bei der ganzen 100 km/h-Sache nicht so sicher. Mein Sharan hat eine Leermasse von 1.640 - 1.940 kg im Schein stehen.
    Mein Anhänger hat ein zGG von 2.000 kg. Folglich bräuchte ich eine Leermasse des Zugafahrzeugs von 1.818 kg.
    Mit 1.640 kg hab liege ich deutlich darunter, folglich keine 100 kh/m, mit 1.940 gäb's kein Problem.


    Jetzt mal der angenommene Fall ich gerate in eine Laserkontrolle: was gilt dann? Schicken die mich zum Wiegen? Wird die geringste Masse angenommen (--> 20 km/h zu schnell, ca. 100 € + 1 Punkt) oder die höchste, oder ein Mittel-/ Sche(r)tzwert?

    Grüße
    Andy

  • So wie du es geschrieben hast alles unwichtig, da man u.a. die 100km/h nur nutzen darf, wenn man mind. das zul. Gesamtgewicht des Anhänger als Anhängelast eingetragen hat.
    Da ich aber weiß, dass ein Sharan 2to. ziehen darf, ist es wieder nachvollziehbar.


    Wie du es auf der einen Seite machen könntest, habe ich vorab schon geschrieben. Auf der anderen Seite kannst du deinen Hersteller anschreiben und ihn um das genaue Gewicht deines Sharans bitten - fertig.
    Was ist daran so kompliziert?

  • Zitat

    Reifen jünger als 6 Jahre und Stoßdämpfer brauchst du immer, egal welche EZ!


    das Stimmt, das wurde aber bei Erteilung auf der Zulassungsstelle nicht Überprüft und Hinterfragt, sondern erst bei dem nächsten Tüv Termin, der nach zwei Jahren war.
    Gesetzt dem Fall, in diesen zwei Jahren wäre etwas passiert, kann ich jetzt schon sagen, das ich die Schuld bekommen hätte, obwohl ich nach Aussage der Zulassungsstelle richtig gehandelt habe.....
    Dann kommt wieder die Aussage, Dummheit Schützt vor Strafe nicht....
    Aber ich gehe doch als Privat Mann zu meinen Profis um die Sachen zu Erfahren......aber sollten diese keine Infos rausgeben ?

  • Also mit dem Gewicht wurde mir mehrfach ganz klar gesagt das letzten Endes die Waage den Ausschlag gibt egal was in Papieren steht und fertig. Solange das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten ist kann nix passieren. Auch nicht wenn in den Papieren steht das Teil wiegt leer 580millionen Tonnen. Und auch nicht wenn da steht es wiegtleer nur 150 Kilo. Entscheidend ist nur das tatsächliche Gewicht und das darf nicht das zgg übersteigen.

  • Als bei mir die Frage nach einer 100 Km/h Freigabe für meinen damaligen ungebremsten Stema Anhänger auftauchte, war ich bei unserer technischen Prüfstelle und habe mich schlau machen wollen. Ich hätte bei meinem Wagen den Anhänger (von 750 kg) auf 510 kg ablasten müssen.
    Man bot mir aber an, den Wagen neu zu verwiegen und ein Gutachten darüber zu erstellen. Mit dem hätte ich die Daten dann im Fzg Schein ändern lassen können. Ich weiß es nicht genau, heute hätte das Gutachten allein wohl genügt. Ich hätte es nur mitführen müssen.
    So, warum schreibe ich das? Das Wiegegutachten hinsichtlich des Leergewichts wäre erfolgt mit allem, was im Wagen ist. Also Tank voll, alles an Werkzeug, Reserverad und MIR. Gut, die Zuladung des Wagens hätte sich natürlich verringert, aber das wäre mir egal gewesen.
    Ich aber es aber damals nicht gemacht, weil ich das Gewicht des Anhängers nicht verändern wollte.


    Gruß Dieter