Wohnwagen angemeldet aber seit 8 Jahren ohne TÜV - Überführung?

  • Und das ist leider falsch, siehe oben bzw. Vorseite ;)


    Aber trotzdem: Im Zweifelsfall sollte sich einfach keiner auf irgendwelche Aussagen von Dritten verlassen, sondern es selbst bei seiner eigenen Zulassungsstelle abklären und - ganz wichtig - sich auch den Namen des Sachbearbeiters notieren, der diese Aussage gemacht hat. Denn auch die Aussage der Putzfrau der Zulassungsstelle ist nichtssagend ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • jetzt habt ihr es geschafft mich völlig zu verwirren.


    Geht nun das alte Schild mit abgelaufenem TÜV auch?
    Benötige ich somit gar kein Kurzzeitkennzeichen?

  • ich hab mal die betreffende Seite rausgesucht die auch in den Bezirk des alten Mannes fällt der nie was glaubt





    für alle andern reicht ja auch der kurze Text aus dem §10 der FZV


    Zitat

    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.



    auf Deutsch JAY hat Recht aber auch nicht ganz, nur die VS Nr und ein reserviertes Kennzeichen reicht nicht, das Fahrzeug MUSS bereits bei der Zulassungsstelle registriert sein,


    auf Deutsch


    entweder es war schonmal auf einen selbst zugelassen und ist nur vorrübergehend stillgelegt gewesen, dann darf man damit heim fahren und auch wieder hinfahren


    ODER


    man fährt mit nem andern Fahrzeug hin, meldet das neue Fahrzeug an, dann werden Kennzeichen zugeteilt und erst dann darf man mit den ungestempelten Kennzeichen zum TÜV und Zulassung fahren


    aber so wie es der TE und der alte Mann aus Bergheim macht ist es NICHT ERLAUBT, auch wenn der TÜV es ihm anders gesagt hat, aber das wissen wir ja, das die auch oft keine Ahnung haben


    Gruß Mani

  • Da ja nun hoffentlich das Rechtliche geklärt sein dürfte, kommen wir mal zur Fahrt allgemein.


    Zum Einen kannst du die Räder und Bremstrommeln abnehmen und alles gangbar machen(Werkzeug, Drahtbürste, Schleifpapier, Öl, Fett, Bremsenreiniger und Putzlappen). Ein Spritzer Öl in die Bremsseile(von beiden Seiten) kann dabei auch nicht schaden. Trift auch für die Auflaufeinrichtung zu (also das große schiebbare Teil, welches an der Anhängerkupplung am Auto kommt).
    Zum Anderen könnte man auch die Bremsseile/Gestänge aushängen. So geht man nicht die Gefahr ein, dass die Räder zwischendurch blockieren(falls Erstgenanntes nicht auf die Schnelle funktioniert). Anschließend umsichtig fahren.
    Aber immer daran denken, dass hinten ´Goliath´ schiebt.
    Zu den Reifen (welche garantiert hinüber sind); Da du ja sowieso TüV erneuern möchtest, gleich die Felgen vorab abschrauben und neue Reifen montieren. Aufs Datum (DOT) achten, da meistens gleich auf 100km/h erweitert werden sollte. Dann müssen die Reifen sowieso alle 6 Jahre erneuert werden(ab Herstellung - nicht Montage).


    Habe schon mal einen 12jährigen Standwagen aus dem Dornröschenschlaf geweckt. Hatte aber alles ohne Probleme geklappt. Muss aber nicht immer zutreffen.


    PS: Zu was sind eigentlich die 4 Eckstützen unter einem WW angebracht :keinkommentar:.

  • Zum Anderen könnte man auch die Bremsseile/Gestänge aushängen. So geht man nicht die Gefahr ein, dass die Räder zwischendurch blockieren(falls Erstgenanntes nicht auf die Schnelle funktioniert). Anschließend umsichtig fahren.


    Du kannst so vorsichtig fahren, wie du willst, wenn dir irgendwas vor's Auto rennt und dich der Anhänger weiter schiebt... Viel Spaß mit der Versicheurng, wenn du bei dieser Aktion einen Unfall verursachst. Vorsätzlicht die Bremsen des Anhängers außer Funktion setzen, da kannste schon mal für die Regressvorderung sparen.

    Grüße
    Andy

  • Moin !


    Ich würde den Wohnwagen abmelden und dann mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause überführen. Vorher die Bremsanlage gangbar machen und die Reifen auswechseln. Beim Wohnwagen lastet immer ein nicht unerheblicher teil des zGG auf den Reifen, da die Stützen nur zum Stützen und nicht zum Bocken verwendet werden dürfen. Ein Reifenschaden nach so langer Standzeit ist nicht auszuschließen und ein Reifenschaden während der Fahrt bringt oft erhebliche Schäden an der Leichtbauweise des Aufbaus mit sich.


    Dann würde ich die Gasanlage (gelbes Wartungsheft dabei ?) überprüfen. Druckminderer und flex. Anschlusschlauch sollten spätestens nach 10 Jahren ab Herstellerdatum (ist aufgedruckt bzw. Eingeprägt) rausfliegen, die Heizung hat nach so langer Standzeit oft Startprobleme, ebenso der Kühlschrank ( Stichwort "Trumaspinne"). Zuguterletzt würde ich die Elektrik überprüfen, oftmals ist die bei Wohnwagen durch Autarkumbauten o.Ä. "verbastelt". Ich habe schon unzählige Möglichkeiten gesehen wie man versucht hat 12V vom Fahrzeug ohne Dauer- und Zündungsplus abzuzapfen um z.B den Kühlschrank auf 12V betreiben zu können. Bei Fahrzeugen älteren Datums mit 9-Poligem Stecker war die NSL dafür recht beliebt.


    Dann im Frühjahr würde ich ihn entspannt zum TüV bringen. Jetzt im Winter ist ein TüV-Termin für einen Wohnwagen recht Ungünstig. Entweder man Tuckert im Schnee dorthin, überzieht oder zieht irgendwann einen Termin im Hebst vor. Ich spreche da aus Erfahrung, ich habe dieses Jahr überzogen und bin im April zum TüV weil der Januar einfach nervig war.


    Happy Caravanning.


    Gruß, Markus

  • Allen ein schönes Neues Jahr!!!


    So, der Wohnwagen steht seit gestern bei uns. Bei der Überführung gab es keine Probleme.
    Altes Kennzeichen (angemeldet) haben wir abgeschraubt und ein KurzzeitKZ drangeschraubt.


    Nun bin ich mir nicht sicher was ich tun soll...


    Die VErsicherung vom Kruzzeitkz sagt, dass wenn ich den WW bei ihnen weiter versichere, spare ich mir die 70 Euro für das KZ-Kennzeichen.


    Lohnt es sich, für einen Wohnwagen ein Saisonkennzeichen machen zu lassen? Ich glaube wg. steuer und Versicherung würden insgesamt ca. 50 Euro pro Jahr zusammen kommen. DA wir evtl. dieses oder nächstes Jahr außerhalb einer Saison umziehen könnten, wäre das somit besser, oder irre ich mich eventuell?


    Es muss auf jeden Fall etwas an der Deichsel getan werden, da muss etwas geschweisst werden da der Anhänger sonst beim Rückwärts-fahren in die Auflauf-Bremse geht, irgendein Metallteil muss da ran gemacht werden, weiß nicht wie das genau heißt.


    DA der WW ja jetzt noch offiziell angemeldet ist, werde ich ihn nun abmelden müssen, aber nicht gleich auf mich anmelden, da ich ja noch keinen TÜV habe und vor der TÜV-Abnahme erstmal die Werkstatt her muss.
    Erfahre ich hierdurch einen Nachteil wenn ich ihn jetzt abmelde und in ca. 5 Monaten dann mit neuem TÜV erst wieder anmelde? Zumindest die höhere TÜV-Gebühr wird dann auf mich zukommen, sonst noch was?


    dAnke und Grüße!

  • H a l l o B r u m m B r u m m



    i c h - s c h r e i b e - e x t r a - g a n z - l a n g s a m - d a m i t- D u - e s - v e r s t e h s t


    ne das wird mir nun zu blöd, sag mal ist lesen so schwer? oder nur das verstehen was Du liest?


    Zitat

    Altes Kennzeichen (angemeldet) haben wir abgeschraubt und ein KurzzeitKZ drangeschraubt.


    ich hab dir in #12 bereits gesagt das das VERBOTEN ist, erst abmelden, dann Kurzeitkennzeichen, nicht beides


    aber Du kriegst ja die Anzeige wegen Urkundenmissbrauch


    das man an der Deichsel nicht schweißen darf brauch ich Dir dann auch nicht erklären, weil es vermutlich trotzdem machst


    das was Dir da fehlt ist ein kleiner Hebel der geschraubt ist, aber lassen wir das


    für unbelehrbare ist mir meine Zeit zu schade

  • Hi


    danke Mani, GENAU das habe ich beim lesen auch gedacht!


    @ Brumm Brumm, kleiner Tipp:


    Scroll noch mal ganz nach oben und Lese ALLE
    Antworten noch mal L A N G S A M und mit Verstand durch.


    Versuche zu verstehen was wir dir geschrieben haben.


    Sollte das nicht klappen, lass es dir von jemanden
    aus deinem Bekanntenkreis der etwas von der Materie versteht,
    erklären.


    *Kopfschüttelelnde* Grüße und ein frohes neues Jahr.


    VG
    Alex


    *Edit* *PS*


    Aber auf Seite 1 oben anfangen zu lesen
    (Wollte das jetzt noch mal extra erwähnen wegen dem
    Lesen und Verstehen)


    Sorry das wir so Reagieren, aber wozu versucht man was zu erkläre
    bzw. frage zu Beantworten, wenn dann doch gemacht wird was falsch ist!


    Irgendwie fühlt man sich dann verar sch t!

  • Meine Güte was ist euch denn über die Leber gelaufen?


    Sorry, aber ihr müsst mir nicht antworten wenn euch das zu doof ist!


    Danke dass Ihr mich als dumm hinstellt, ich bin es aber gewiss nicht.


    1.) In dem ganzen Textgedöns über meinem letzten Post stehen einige widersprüchliche Dinge und zu meiner letzten Fragestellung keine Lösungen bzw. Bestätigungen.
    2.) War ich mir bewusst, dass eine Doppelversicherung im engeren Sinne von den Paragrafenfurzern nicht erlaubt ist, aber die Gefahr selbst beim großen Zufall bei einer Kontrolle auf 35km Landstraße kontrolliert zu werden, war absolut gering, denn die hätten das ziemlich sicher sowieso nicht bemerkt! Die Abmeldung durch den Besitzer war hier mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden auf den ich hier nicht eingehen werde. Und eine Gefahr stellte ich durch mein Tun nicht dar, denn ein KZ war dran und eine Versicherung bestand auch, also haltet mal die Füße still, andere wären mit dem alten KZ ohne TÜV gefahren und ganz andere wäre es egal gewesen ob da überhaupt ein KZ bei relativ kurzer Wegstrecke dranhängt.


    @Alex: Du sollst mir bitte gar nicht mehr antworten, Dein letzter Post hat unterstes Niveau und ich finde Du bist leider ein AL !


    @DERKLONFAHRER: richte nicht über mich wenn Du nichtmal meinen Benutzernamen kopiert bekommst.
    Dass man an der Deichsel an sich nicht schweißen darf ist mir bewusst, aber das ist ein Teil an der Oberseite der Deichsel und da kann man ein Gelenk "ANSCHWEISSEN", das ist sehr wohl in Ordnung. Aber Du kannst mir einen großen Gefallen tun indem Du mir dieses Hebelteil zum Kauf anbietest oder verlinkst, bei einem 44 Jahre alten Anhänger kann ich mir vorstellen dass das ein Problem sein sollte, bleibt also nichts anderes als zu improvisieren und das fehlende Teil anzuschweißen, was mir eine Caravan-Werkstatt aller Voraussicht nach auch machen wird.


    @Rest: Wenn jemand auf meine Fragen aus dem letzten Post etwas sinnvolles beitragen möchte fände ich das gut, denn darauf wurde in der Hülle und Fülle der bisherigen Antworten nicht klärend eingegangen. Alles andere empfinde ich als Schwachsinn. Wieso gibt es sonst solche Foren-Seiten? Stammgäste können hierbei viel positives beitragen, aber dünn ist bei manchen die Grenze zur Überheblichkeit.

  • Ich muss den Text mal etwas umgestalten denn:


    @Alex: Du sollst mir bitte gar nicht mehr antworten, Dein letzter Post hat unterstes Niveau und ich finde Du bist leider ein AL !


    VON DIR LASSE ICH MIR BESTIMMT NICHTS VERBIETEN!!!


    Ob ich Antworte oder nicht musst du mir schon selbst überlassen.
    Aber als kleiner Tipp von mir:
    Kannst mich in deinem Profil aug IG stellen :tongue:


    Dass man an der Deichsel an sich nicht schweißen darf ist mir bewusst,


    Bist du dir da WIRKLICH sicher das du das weißt bzw. wirklich bewusst???


    was mir eine Caravan-Werkstatt aller Voraussicht nach auch machen wird.


    WARUM machen die das wohl nicht???


    Genau!!! Weil man es NICHT DARF!!! (was dir ja Angeblich bewusst ist)


    Aber du scheinst ja etwas besonderes zu sein da du ja der Meinung bist:



    aber das ist ein Teil an der Oberseite der Deichsel und da kann man ein Gelenk "ANSCHWEISSEN", das ist sehr wohl in Ordnung.


    JA WAS DENN JETZT???
    Du widersprichts dich ständig selber:
    Du weißt man darf es nicht aber findest in Ordnung wenn doch???


    Da wunderst du dich???



    Meine Güte was ist euch denn über die Leber gelaufen?


    Sorry, aber ihr müsst mir nicht antworten wenn euch das zu doof ist!


    Danke dass Ihr mich als dumm hinstellt, ich bin es aber gewiss nicht.


    Wenn ich deine eigene Widersprüche lese bin ich mir da nicht ganz so sicher :weglach:


    Sorry das ich als AL (Allerbester Liebhaber) doch Antworte ;)


    VG
    Alex



    Achja: bevor die frage kommt ob ich nichts besseres zu tun habe: NÖ habe ich nicht

  • Ein gesundes neues Jahr an ALLE :) !


    Da sich hoffentlich die Gemüter wieder beruhigt haben, kommen wir mal etwas sachlich zum Problem.


    Stell doch mal bitte ein Bild ein, worauf zu erkennen ist, welches Teil angeschweißt werden sollte. Ich glaube nämlich nicht so richtig daran, dass dies nötig ist. Bisher habe ich nur Haken und Hebel von alten AE´s gesehen, die direkt dort funktionierten und nicht mit Hilfe der Deichsel. Ansonsten kann man bestimmt ein entsprechendes Metallstück herstellen (lassen), welches dann an der Deichsel verschraubt werden kann. Ich meine, an den 4 Schrauben zur Befestigung der AE. Somit haben wir dies schonmal geklärt. Außerdem muss das Rückwärtsfahren auch vorher schon geklappt haben.
    Bevor du dir aber wegen dem Rückwärtsfahren Gedanken machst, prüfe erstmal ob auch die Radbremsen i.O. sind. Da der WW nicht mehr der jüngste ist, muss auch die Erstzteilversorgung geklärt werden. Einen neue oder gebrauchte Achse mit entsprechend passender AE würde ich mir bei Zeiten besorgen.


    Abmelden oder nicht?
    Offiziell bist du ja nun Besitzer und Eigentümer, was dich in Deutschland nun verpflichtet eine Umschreibung bzw. Abmeldung in einer gewissen Zeit vorzunehmen. Es sei denn, du bist nur Besitzer und meldest bei endgültiger ´Übernahme´ um.
    Saisonkennzeichen?
    Du hast recht, der WW wird so um die 50€ im Jahr liegen. Entscheide selbst, wann er denn in Bewegung gesetzt werden soll. Wegen Umzug oder auch nur mal für einen Wochenendtrip zu Kumpels/Bekannten oder so ist es immer besser, wenn man eine Möglichkeit der Übernachtung dabei hat. Ich hatte meinen großen WW auch immer angemeldet gelassen. Von den 50€/Jahr wird man auch nicht (viel) ärmer :] .
    Anschlussversicherung?
    Spreche mit der Versicherung, nur Sie können dir darin weiterhelfen.


    Bei so lange abgelaufenen TüV können die :police: auch mal schnell ein Gutachten einfordern. Was dies für Kosten verursacht incl. Bußgelder, kannst du dir selber denken. Also - nicht so oft damit umherfahren (für die gaaaaaaaaaaaaanz ´Ordentlichen´ unter uns - gar nicht so fahren :keineguteidee: ).

  • Hallo BrumBrum,


    Es wurden Dir hier im Tröt Lösungen angeboten!
    Die Du aber nicht umsetzten wolltest.


    Grundsätzlich fährt man nicht mit einen WoWa durch die Gegend der seit 8 Jahren keinen TÜV mehr hat und einfach in der Ecke stand.
    Egal wie weit man fahren will (ob 100 mtr oder wie bei Dir 50 km).


    Auch wen Du das nicht so sehen wirst aber DU hast wissendlich und bewußt Dich und andere Verkehrsteilnehmer gefährtet,
    Ein WoWa ist schon Gewichtsmäßig etwas anderes als ein Pkw-Anhänger.
    So ein alter WoWa ist nicht weit von seinen zul Gesamtgewicht weg bzw liegt meist darüber.
    Also Du hast nicht nur 200 bis 300 kg Leergewicht am Haken sondern min. 900kg die schieben
    und mit so einer Masse ohne das die Technischen Vorraussetzungen geschaffen sind am Straßenverkehr
    teilzunehmen ist für mich nicht nur fahrlässig.
    Und nein ich bin kein Polizist aber ich habe seit 1980 meine Lizenz und habe schon genug Unfälle gesehen die durch Leichtsinn und durch "Passiert schon nichts"
    verursacht wurden.

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • DAnke Andre!


    Hier ein Bild von der Deichsel, dort fehlt ein Teil (eine Art Stange sitzt normalerweise auf diesem runden "Zapfen" und zeigt in Fahrtrichtung), ich weiß nicht ob man das irgendwoher bekommt oder ob man hier was basteln muss.
    Der Vorbesitzer sagte, das Teil wird benötigt um rückwärts fahren zu können, ohne dass die Bremse des WW blockiert.

  • Hallo Brummbrum,


    kannst du mal ein Bild von der Deichsel von oben machen?
    Ich denke, dass da nur ein Hebel auf den rostigen Bolzen rechts im Bild gehört. Der wird dann von unten gegen diese schwazen Platte in der Nähe des Faltenbalgs geklappt und blockiert beim Rückwärtsfahren die Bremse. Wenn man vorwärts fährt, fällt der Hebel nach unten und gibt die Bremse frei.


    Ich habe mir erlaubt ein Bisschen in deinem Bild rum zu malen... Grün ist die Fahrposition, rot die beim Rückwärtsfahren:
    Deichsel.jpg

    Grüße
    Andy

  • Im Prinzip ist es hier schon erklärt. Gibt natürlich andere Ausführungen - je nach Hersteller.


    :guckstduhier:Hebel


    Sinn ist es den Hebel einzuklemmen. Deshalb hat er auch ein Langloch mit Feder, um beim Vorwärtsziehen wieder auszuklinken und aufläuft beim Bremsen(Automatisch, falls man es vergisst).

  • Hallo Brumbrum,


    das passt zu der Idee, die ich schon im Bild gezeigt habe.
    Steht auf der AE ein Hersteller? Evtl. lässt sich da noch was bei einem Händler im Netz finden oder zumindest ein Bild, von dem man ein Muster zur Herstellung eines Ersatzteils nehmen kann.

    Grüße
    Andy

  • Danke Andy!


    Meine letzte Antwort ist schon eine Weile her, hatte viel zu tun und Ende März steht dann der TÜV für den Wohnwagen an.
    Ich habe mal ein Bild gemacht von der Plakette die auf der Deichsel angebracht ist.
    Bei Hahn Fahrzeugbau Fellbach habe ich mal gegoogelt, die gibt es leider nicht mehr, dafür viele VW-Niederlassungen auf deren Namen.


    Gibt es sonst noch eine Möglichkeit dieses Ersatzteil irgendwo her zu bekommen?