Wohnwagen angemeldet aber seit 8 Jahren ohne TÜV - Überführung?

  • Hallo zusammen,


    haben einen Wohnwagen ergattert, den wir nun abholen wollen.
    Problem ist, dass der Wohnwagen zwar angemeldet ist, also ein Kennzeichen hat, der Besitzer den Wohnwagen jedoch nur hinterm Haus stehen hatte und seit 8 Jahren der TÜV abgelaufen ist.


    Wie vorgehen?
    Was kommt beim TÜV auf mich zu wenn ich den Wohnwagen nach so langer Zeit vorführe?

  • Hauptuntersuchung wird 20% teurer, weil länger als 2 Monate drüber. Nur auf der Straße solltet ihr euch nicht von der Rennleitung erwischen lassen, da gibt´s Punkte.

  • Hi,


    wenn du ihn grade gekauft hast und er in einem technischen Zustand ist, dass er die Prüfung besteht, dann mach einen Termin bei der nächst gelegenen (!) Prüfstelle und fahr da hin.
    Mir wurde das vor ner Woche so erklärt, als ich ein Auto mit 12 Monaten überzogener HU vorfahren wollte und angeblich kann dir dann keiner was, wenn du auf dem Weg dort hin aufgehalten wirst und einen Termin hast.


    Wenn du ihn weiter bewegen musst: abmelden und mit Überführungskennzeichen zum TÜV, dann sparst dir auch die 20% Aufschlag, weil der gilt nur bei angemeldeten Fahrzeugen.

    Grüße
    Andy

  • Hallo Brumbrum....


    "Ergattert", das hört sich so an wie ganz billig erstanden oder gar geschenkt bekommen??
    Ich gehe davon aus, du möchtest zwei Fahrten machen: erstmal zu dir nach Hause, dann alles durchchecken, abschmieren, Reifen prüfen, Bremsen einstellen, Elektrik...und dann noch eine Fahrt zur HU-Prüfstelle.
    Wie weit hast Du denn zu fahren? Hat die HU-Plakette eine Farbe, die jetzt gerade wieder aktuell ist? Naja, Du kannst Dir jetzt sicher denken, wie ich das machen würde....Soll aber keinesfalls eine Empfehlung sein.


    Bei der Prüfstelle passiert dir deshalb nichts,in der Regel nicht mal eine Bemerkung deshalb. Gerade bei Anhängern kommt das öfter vor, z.B. auf dem Dauercampingplatz oder in der Scheune jahrelang gestanden.


    Aber: lässt dich der jetzige Halter so vom Hof fahren? Falls Du doch kontrolliert werden solltest, kriegt ja erstmal der Halter Bußgeld und Punkte.


    Gruss Musher

  • Hallo Leute,


    vielen Dank für die vielen Antworten!


    @Muscher: Der WW ist eine Art Tausch.


    Heute habe ich den WW angesehen, ist soweit in Ordnung, jedoch sitzt die Bremse fest und die Reifen haben nur noch halb Luft.


    Ich habe ca. 50km zu fahren um den WW zu mir nach Hause zu bringen.
    Gerne würde ich wissen auf was ich zu achten habe.
    Der Besitzer meinte er würde mal Rostlöser auf die Bremsen auftragen und einwirken lassen.


    Kann mit so einer Bremse unterwegs was schief gehen wenn die seit 8 Jahren nicht mehr gebremst hat?


    Die Reifen haben wahrschenlich auch einen Standschaden wenn sie so lange auf einem Fleck standen, optisch sehen sie noch sehr gut aus, nichts porös o.ä., kann ich dennoch die 50km damit zurück legen?


    Ich danke Euch vielmals!!


    brumbrum

  • Wenns gut läuft funktioniert die Bremse und du kommst sicher an.
    Wenns nicht ganz so gut läuft ist die Bremse fest und du kommst ohne Bremse unsicher an.
    Wenns gar nicht läuft dann weil die Bremse blockiert und du schon garnicht vom Hof kommst.
    Wenns sch**** läuft spricht die Bremse unterwegs an, bleibt geschlossen und du stehst in der Pampa und kommst nicht mehr weiter...



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Moin,


    die sicherste variante,


    abmelden und auf dem Trailer nachhause schaffen.


    Technik checken,reparieren....ab zum TÜV.



    Grüße. Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Hallo Brumbrum,


    bei der Bremse würde ich mal kräftig mit nem großen Hammer gegen die Felge zimmern, vorausgesetzt es ist keine Alufelge! Meistens löst sich die Mechanik in der Trommel dann wieder.
    Mit Rostlöser wäre ich allerdings vorsichtig. Ich weiß ja nicht, welche Teile er versuchen will gangbar zu machen, aber in der Trommel hat sowas nichts zu suchen. Das ist auch nur ein Öl und mit öligen Bremsen bremst sich's nicht gut!
    Dass du dir die Bremse dann in der Werkstatt genau ansehen musst ist ja klar.


    Die Reifen würde ich aufpumpen und gründlich auf Risse untersuchen.
    Standschaden heißt bei Reifen ja, dass sie eine platte Stelle haben, die auch durch das Aufpumpen nicht wieder rund wird. Es kann also sein, dass die Reifen "schlagen" also unrund laufen und/oder Geräusche machen.


    Dann vorsichtig mal anfahren und einen kurzen Bremstest. Wenn sich alles gut anfühlt, würde ich es probieren die 50 km zu fahren. Allerdings nicht mit Vollgas und Autobahn wäre tabu.
    Wie gesagt, so würde ich es machen...

    Grüße
    Andy

  • Hallo


    50km was? Autobahn, Landstr oder Stadt?


    das Ding mal rückwärts schieben, wenn dann die Bremse aufmacht, ne Probefahrt auf leeren Straßen machen


    alle paar km mal schaun ob die Bremstrommel warm wird, kann man durch die Löcher der Felgen spüren


    auch mal die Nabenkappe prüfen ob die Lager nicht warm werden


    da der Wohnwagen ja nur gestanden ist, könnte es sein das noch alles geht, und momentan nur die Beläge angeklebt sind


    ich würde dann aber nicht Autobahn fahren, lieber langsamer und sicher auf der Landstr/Stadt


    auf jeden Fall dann zu Hause mal alles prüfen, bzw in Werkstatt prüfen lassen, wenn es selbst nicht machen kannst


    Gruß Mani

  • Danke für Eure Tipps!!


    Ich warte nun erst mal ab, was der Besitzer sagt wenn er mich in der kommenden Woche anruft, ich hoffe mal sehr das Problem mit der Bremse ist wirklich nur ein "festkleben", das behoben werden kann.


    Den WW werde ich mit Kurzzeitkennzeichen abholen und mit Kurzkennzeichen auch den TÜV machen (danke AndyT), aber wie macht man das dann mit der TÜV-Plakette, kommt die aufs K-Kennzeichen und bei der Ummeldung dann auf das Richtige Kennzeichen?
    Denn wir wollen das so machen, dass ich beim derzeit angemeldeten Wohnwagen (ja, stand 8 Jahre angemeldet in der Scheune) das angebrachte Kennzeichen entferne und das Kurzzeit-Kennzeichen anbringe, danach muss ich ihn aber noch ab- und auf mein neues Kennzeichen anmelden...!? Ich weiß, ist ein komischer Plan, aber dem derzeitigen Besitzer möchte ich die Abmeldung nicht aufhalsen, ist ihm alles zuviel.


    Lohnt es sich, einen Wohnwagen mit Saisonkennzeichen anzumelden wg. Steuervergünstigung (Haftpflicht-Versicherung fällt ja kaum in die Waage)?

  • Wenn du den angemeldeten WW zum TÜV fährst, musst du das gültige Kennzeichen mitnehmen. Darauf kommt dann auch die neue Plakette. Wenn du den Wagen vorher abmeldest und nur mit KZK hinfährst, bekommst du keine Plakette, die bringt dann die Zulassungsstelle bei der Neuanmeldung an.

  • HHHAAALLLLTTTTT STOOPPPPP


    Zitat

    Denn wir wollen das so machen, dass ich beim derzeit angemeldeten Wohnwagen (ja, stand 8 Jahre angemeldet in der Scheune) das angebrachte Kennzeichen entferne und das Kurzzeit-Kennzeichen anbringe, danach muss ich ihn aber noch ab- und auf mein neues Kennzeichen anmelden.


    also entweder du fährst mit dem Kennzeichen des alten Besitzers nach Hause und auch eventuell zum TÜV, oder Du meldest ihn ab und fährst dann mit Kurzzeitkennzeichen, aber NIEMALS beides


    das gibt mächtig Ärger, wenn se dich mit dem zugelassenem WW erwischen und gleichzeitig ein Kurzzeitkennzeichen dran hängt, also entweder oder, aber niemals beides gleichzeitig, sonst hast ne Anzeige am Hals wegen Urkundenfälschung und VS Betrug


    du kannst nur mit dem alten Kennzeichen fahren, oder abmelden und mit Kurzzeitkennzeichen, auf Dich zulassen geht erst, wenn er TÜV hat, weil ohne gültige HU keine Zulassung


    Gruß Mani

  • Genau das. Aber ist ja auch nicht schlimm: Du musst ja eh auf die Zulassungsstelle, um dein Kurzzeitkennzeichen (gibt es neuerdings für 1, 3 oder 5 Tage!) zu holen. Da kannst du auch gleich den Wohnwagen abmelden - auch als nicht-Halter!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Mahlzeit


    Wenn er den Wohnwagen ERST zu sich zieht,
    dann abmeldet (Plaketten entfernt sind)
    kann er nach der Instandsetzung die Kennzeichen
    OHNE Plakette montieren und auf dem direkten
    Weg zum TÜV fahren und benötigt kein Kurzkennzeichen!


    Ein befreundeter Polizist hat mir das so erklärt.
    Wichtig ist das ein Kennzeichen montiert ist.


    Der hat mir auch gesagt:
    "Reserviere dir ein Kennzeichen für den kleinen
    Motorradanhänger. Geh zum Schildermachen lass dir eins
    mit der Reservierten Nr. machen. Montieren und dann kannst
    du auf den direkten Weg zum TÜV fahren.
    Wenn du eine TÜV Station wählst als die nächst gelegene lässt
    du dir dort ein Termin geben."


    Genau das sagte auch der TÜV Prüfer als ich den Espace Anhänger abnehmen
    lassen habe. Die TÜV hin und Rückfahrt ist durch das ziehende Fahrzeug
    gesichert bzw. versichert.


    Kennzeichen ist bereits auf dem kleinen 400kg Anhänger
    montiert und zum TÜV geh es im neuen Jahr.


    VG
    Alex

  • Eingeschränkt richtig: Nur das reservierte oder auch das alte Kennzeichen bringt garnichts - man braucht auch die entsprechende eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte) dazu!

    MfG,
    Jay


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  • Hallo Jay


    nicht für die TÜV fahrt, sondern fürs Anmelden hinterher.


    WEIL wenn der Anhänger ein Todesurteil bekommt
    bring die Nr. auch nichts.
    Abgesehen davon, ist diese Nr. ja eh kostenlos
    und wenn es nicht zur Anmeldung kommt, auch egal.


    In sofern kann man sich diese Nr. ja zur Sicherheit geben lassen.


    VG
    Alex

  • Nein, auf jeden Fall und immer Alex, glaub es mir! Nur mit einer eVb-Nummer hast du vorläufige Deckung über die Haftpflichtversicherung.


    Fahren ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland schlimmer als Vergewaltigung!

    MfG,
    Jay


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  • Wobei die Versicherung ab einem bestimmten Tag laufen muss, ab Tag der Zulassung reicht nicht aus mW..


    Und es setzt voraus, dass die Zulassungsstelle bereits ein Kennzeichen zugeteilt hat, online Reservierung dürfte nicht reichen. §10 FZV


    Dass man mit dem alten Kennzeichen des Vorbesitzers fahren darf hörte ich auch schon öfter, aber wo steht das?

  • Hängt euch nicht am Kennzeichen auf - wie ich schon sagte: Wichtiger ist die eVb-Nummer!
    Fahrten in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren (dazu gehören direkt Fahrt zum Tüv und direkte Fahrt zur Zulassungsstelle) sind möglich:
    - ohne Kennzeichen
    - mit altem, entstempeltem Kennzeichen
    - mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen
    - mit ungestempeltem neuen Kennzeichen (je nach Zulassungsstelle möglich: nur Reserviert oder bereits zugeteilt, hier am besten selbst nachfragen!)
    JEWEILS IN VERBINDUNG MIT EINER GÜLTIGEN EVB-NUMMER!

    MfG,
    Jay


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  • Hängt euch nicht am Kennzeichen auf - wie ich schon sagte: Wichtiger ist die eVb-Nummer!
    Fahrten in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren (dazu gehören direkt Fahrt zum Tüv und direkte Fahrt zur Zulassungsstelle) sind möglich:
    - ohne Kennzeichen


    Hi Jay


    UND GENAU da hat mein Freund gesagt:
    "Wichtig ist das man ein Kennzeichen hat!!!"


    Ohne Kennzeichen wird es teuer!!!"


    VG
    Alex