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  3. Allgemeines zum Thema Pkw-Anhänger & Caravan
  4. Rechtliches, Gesetzliches, Behördliches

Ablasten?

  • wernerz
  • 28. Juli 2013
  • wernerz
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    • 28. Juli 2013
    • #1

    Hi,
    mein Hänger hat eine Nutzlast von 1028kg.
    Habe jetzt wo gelesen, dass bis 1000kg die Versicherung deutlich günstiger ist.
    Da ich das Teil eh neu zulasse, macht es da Sinn, den auf 999kg abzulasten?
    Ist das Aufwand? Was muss man dazu machen?
    Danke.

    Gruß Werner
    Stema Systema, 1.300kg, 251 x 150

  • OmegaBenni
    ...mit Fluchtfahrzeug
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    • 28. Juli 2013
    • #2

    Moin,


    Das hängt auch vom Versicherer ab,
    Einige berechnen nach zulässigen gesamtgewicht und andere nach Nutzlast.
    Meine rechnet nach Zgg und da macht es nix,die huk zb rechnet nach Nutzlast.


    Also vorher anfragen und dann rechnen.
    Meiner hat 1050kg Nutzlast und 1350kg zzg,und kostet Haftpflicht 19,xx:€ im Jahr,
    Da laste ich nix ab ;)


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • JAU
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    • 28. Juli 2013
    • #3

    Meine Hänger (beide <1000kg Zuladung) kosten bei der WGV 17,61€.
    Was einer drüber kostet kann ich leider nicht sagen weils für Hänger keine Online-Auskunft gibt. Aber wegen 2€ Haftpflicht im Jahr (im Vergleich zu Benni) jetzt 30€ beim TÜV und 11€ im Amt hinblättern?



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Frischling
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    • 28. Juli 2013
    • #4

    Die Versicherungstarife liegen inzwischen teilweise weit auseinander, so dass es je nach Einzelfall durchaus Sinn machen kann.


    Üblich ist die Unterscheidung bis 1000 kg NL und darüber, aber längst nicht bei allen VS, die Bedingungen sind frei.


    Ablasten kostet einmalig etwa 50 Euro, bei einem Neufzg am besten vor der Anmeldung erledigen.

  • wernerz
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    • 28. Juli 2013
    • #5

    Danke für die Infos, dann werde ich erst mal bei ein paar versicherungen nachfragen, und mir dann Gedanken machen.

    Gruß Werner
    Stema Systema, 1.300kg, 251 x 150

  • Rovi
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    • 19. September 2013
    • #6

    Hallo ich klinke mich hier einfach mal ein.
    Mein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,7t.
    Leider darf meinem Stellplatz nur bis 2,5t aufgrund einer darunterliegenden Tiefgarage belastet werden.
    Ist ein Privarparkplatz/Stellplatz aber leider haben wir hier so ein "dämliches" Schild stehen.
    Der Anhänger wird später inkl. Aufbau und Ladung ca. 1,4t wiegen also weit unter dem zulässigen Gesamtgewicht.
    Darf ich den Anhänger dort abstellen obwohl er das zulässige Gesamtgewicht nicht erreicht oder sollte ich aus rechtlichen Gründen den Anhänger eher ablasten (auf 2,5 Tonnen)?
    Danke und Gruß
    Andre

    Motorrad mit Anhänger = 60 km/h :)

  • Der Glonntaler
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    • 19. September 2013
    • #7

    Hallo


    steht auf dem Schild tatsächliches Gewicht oder zgg?


    ich würde die Hausverwaltung fragen und es mir am besten schriftlich geben lassen das Du den Anhänger weiterhin da hinstellen darfst, da er tatsächlich nur 1,4 t hat


    Gruß Mani

  • Rovi
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    • 19. September 2013
    • #8

    Hallo Mani,
    Es steht 2,5t in einem roten Kreis.
    Von zul. Gesamtgewicht steht da nichts. Mir sind halt nur Zweifel gekommen da ich erst vorhatte einen Kontainer auf einen 2,7t Plattformanhänger zu stellen und eintragen zu lassen bis ich mitbekommen habe dass das nicht so einfach funktioniert da der Container bis zu 3t Laden dürfte, selbst 560kg wiegt und wenn Du dann noch das Gewicht vom Anhänger rechnest bist du schnell bei 4t und somit 1,3t drüber

    Motorrad mit Anhänger = 60 km/h :)

  • Dirk
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    • 19. September 2013
    • #9

    Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der BRD sagt dazu: "262 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Masse".


    Wenn es dieses Zeichen ist, dürfte kein Spielraum für Interpretationen sein: Tatsächliche Masse ist, was das Fahrzeug aktuell wiegt, nicht, was es wiegen darf. Somit ist meiner Meinung nach alles im grünen Bereich.

  • Rovi
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    • 19. September 2013
    • #10

    Hallo Dirk,
    Ja, das ist das Zeichen!
    Puh, da bin ich aber beruhigt!
    Muss noch 1 Woche warten, bis ich den Anhänger endlich Live sehe.
    Mein Vater holt ihn Übermorgen ab.
    Steht 250km entfernt im Norden und ich bin dann nochmal 400km südlicher. Musste das KK zu ihm schicken und das Endet am Samstag.
    Papiere bekomme ich dann zugeschickt und muss dann noch das richtige Kennzeichen holen.
    Darf der Anhänger während dieser Zeit auf einer öffentlichen Strasse stehen? Meine zwischen ablaufdatum und dem Tag (1woche später) wenn ich das Kennzeichen dran mache?

    Motorrad mit Anhänger = 60 km/h :)

  • JAU
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    • 19. September 2013
    • #11
    Zitat von Rovi

    Musste das KK zu ihm schicken und das Endet am Samstag.
    Papiere bekomme ich dann zugeschickt und muss dann noch das richtige Kennzeichen holen.
    Darf der Anhänger während dieser Zeit auf einer öffentlichen Strasse stehen?


    Nein. Im öffentlichem Verkehrsraum dürfen nur versicherte Fahrzeuge (sprich: angemeldet) abgestellt werden.
    Und soweit ich weiß gilt auch eine Auffahrt/Parkbucht auf Privatgrund als öffentlicher Verkehrsraum.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • georg123
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    • 19. September 2013
    • #12
    Zitat von Rovi

    Darf der Anhänger während dieser Zeit auf einer öffentlichen Strasse stehen? Meine zwischen ablaufdatum und dem Tag (1woche später) wenn ich das Kennzeichen dran mache?

    Die offizielle Antwort kennst Du nun ja.
    Hätte ich den Anhänger gekauft, würde ich das gelbe Kennzeichen dran lassen und den Anhänger möglichst unauffällig dahin stellen, wo er keinem im Weg steht. Und wenn man den Anhänger noch so parken kann, dass der Nummernschildbereich verdeckt ist, fällt das (für ein paar Tage) eh keinem auf.


    Jeder muss aber selbst entscheiden, ob er das Risiko eingeht, dass das Ordnungsamt einen bunten Zettel dranklebt.
    Wie groß diese Risiko ist, hängt sicher sehr vom Umfeld ab.


    Gruss georg123

  • Der Glonntaler
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    • 19. September 2013
    • #13

    Hallo


    also wenns das rote runde Schild ist, dann hat Dirk recht


    wäre es ein Schild mit PKW drauf und drunter ein weisses Schild mit dem Gewicht, dann wäre es das zGG, dann dürftest nicht drauf fahren, auch wenn leichter bist


    zum parken,


    wenn die Einfahrt zum Haus gehört darfst da ohne Kennzeichen stehen, ist es eine öffentliche Strasse, dann nicht


    zu unterscheiden


    Strasse, hat nen Namen und die Stadt/Gemeinde räumt Schnee


    Einfahrt, hat kein Namen und Du räumst Schnee


    Gruß Mani

  • Rovi
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    • 20. September 2013
    • #14

    Hallo Mani,
    Dirk hat Recht! Von daher sehe ich nun bezüglich der Anwohner/Hasuverwaltung keine Probleme mehr.
    Evtl. kommt der Anhänger jetzt zur Firma, bei der mein Bruder arbeitet.
    Da ist genügend Platz und es läuft auch kein Ordnungshüter herum (da weit ab vom Schuss) ;-).
    Danke nochmal für Eure Unterstützung.


    Gruß Andre

    Motorrad mit Anhänger = 60 km/h :)

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