100km/h-Zulassung

  • Einfache Regel: du musst es genau so nehmen, wie es in den Vorschriften steht, für Interpretationen bleibt da kein Spielraum.


    Zulässige Gesamtmasse ist das, was eingetragen ist in der Zul.besch, fertig.

  • Hallo


    na ich seh schon, Du mußt noch einiges lernen



    Da gebe ich Dir vollkommen recht



    Da steht, für welches Gespann Du welchen FS haben musst.
    Das hat aber mit der Frage nix zu tun


    Ich stelle sie deswegen mal anders und unabhängig von der 100 km/h Ausnahme:
    Annahme, ich habe FS für alle Klassen, die es gibt. Weitere Annahme: Zugfahrzeug ist ein Pkw mit 1100kg zul. Anhängelast eingetragen, der Anhänger hat 1200kg zGG. Darf ich den mit bis zu 80km/h über die Autobahn bewegen und unter welchen gewichtsmäßigen Voraussetzungen?
    Spielt hierbei die gezogene Anhängelast eine Rolle?

  • Einfache Regel: du musst es genau so nehmen, wie es in den Vorschriften steht, für Interpretationen bleibt da kein Spielraum.


    Zulässige Gesamtmasse ist das, was eingetragen ist in der Zul.besch, fertig.


    Vollkommene Zustimmung, dat muss man als gegeben hinnehmen.


    Meine Frage ist ja nur, was den Gesetzgeber bewogen haben könnte, für die Geschwindigkeiten bis 80km/h die gezogene Anhängelast als Bezug zu nehmen, für die Ausnahme bis 100km/h jedoch das zGG (also egal ob Hänger voll oder leer oder irgendwo dazwischen)


    Genau genommen darf ich ja quasi niemals unbeladen mit 100, weil ja die Stützlasten einzuhalten sind (nahe am kleineren Stützlastwert von Hänger und Zugfahrzeug).
    Heute haben die allermeisten Fahrzeuge (Anhänger wie Pkw) 50 kg oder mehr Stützlast, aber wohl kaum ein unbeladener einachsiger SDAH (bis 1300kg zGG) mehr als 30kg tatsächliche Stützlast. D.h. ich müsste also immer irgendwas aufladen, damit ich die Stützlastregel für die 100km/h einhalte.

  • Die maximale SL wird so verstanden, dass man bei Ladung mgl. die maximale SL ausnutzen soll, sich daran orientieren soll.


    Extra was reinladen musst du deswegen nicht, auch wenn der Gedanke gar nicht so ganz verkehrt ist. :)

  • Hallo


    Zitat

    Annahme, ich habe FS für alle Klassen, die es gibt. Weitere Annahme: Zugfahrzeug ist ein Pkw mit 1100kg zul. Anhängelast eingetragen, der Anhänger hat 1200kg zGG. Darf ich den mit bis zu 80km/h über die Autobahn bewegen und unter welchen gewichtsmäßigen Voraussetzungen?


    ja wenn du mindestens BE oder alten 3er hast und der Anhänger nicht mehr tatsächliches Gewicht als die 1100 kg hat


    aber um solche Fragen genau zu beantworten ist es immer besser genau zu wissen wie die gesamten Gewichtsverhältnisse sind und welcher FS vorhanden ist


    grad bei so grenzwertigen Anhänger bis 1500 kg, da reicht auch oft der B, wenn das richtige Zugfahrzeug davor hängt



    Zitat

    Meine Frage ist ja nur, was den Gesetzgeber bewogen haben könnte, für die Geschwindigkeiten bis 80km/h die gezogene Anhängelast als Bezug zu nehmen, für die Ausnahme bis 100km/h jedoch das zGG (also egal ob Hänger voll oder leer oder irgendwo dazwischen)


    das hab ich dir bereits gesagt, weil die Leer bzw Gesamtgewichte im SCHEIN stehen, das kann jeder Döddel leicht ausrechnen, zur Not muß er nen Taschenrechner nehmen, wenns nur für Grundschule gelangt hat


    wenn Du aber mit Leergewicht x plus ein paar Kilo Ladung y unterwegs bist, kannst Du nicht immer wissen wieviel Gewicht da nun tatsächlich hinten dran hängt, und was machst dann? dann fährst 90, weils dazwischen liegt oder?:biggrins:


    und mit dem :police: diskutierst dann,


    "mein Anhänger wiegt leer nur 300 kg"
    :police: "hier steht aber der wiegt 350kg"
    "und die 40 Säcke Zement haben 800 kg also sind das genau 1100kg und die darf ich anhängen"
    :police: "ja, netto, plus Verpackung und Palette auch nochmal 30 kg, dann sind wir bei 1180kg, das macht 20 €
    aber wir fahren am besten mal auf eine Waage, folgen Sie uns"


    verstehst jetzt warum nur noch Gewichte gelten die aufm Papier stehen?


    Gruß Mani

  • Hallo,


    ergo bedeutet das doch,


    - wenn zGG Anhänger (wie bei der 100km/h Ausnahme) als Bezug genommen wird, muss ich als Fahrer sicherstellen, dass ich das zGG des Anhängers nicht überschreite. Zur Überprüfung ist eine Waage notwendig plus Angabe zGG Anhänger aus dem Schein.


    - wenn gezogene Anhängelast (wie beim 42er STVZO für bis zu 80km/h lt. STVO) als Bezug genommen wird, muss ich als Fahrer sicherstellen, dass ich die zulässige gezogene Anhängelast nicht überschreite. Zur Überprüfung ist eine Waage notwendig plus Angabe Leermasse Anhänger aus dem Schein.


    Du benötigst also in beiden Fällen 'ne Waage und den Schein.



    Was mir beim nochmaligen Lesen als Antwort in den Sinn kommt:
    Könnte es vielleicht daran liegen, dass mit der zGG - Variante eintragungsfreie Nachrüstungen, welche gewichtsmäßig bei Kontrollen schwer erfasst werden können ( z.B. Stützen und Stützrad, Bordwanderhöhungen, Plane, Spriegel, Auffahrrampen etc.) nicht beachtet werden müssen?
    Aus der Angabe der Leermasse im Schein geht doch nicht hervor, ob mit oder ohne dem ganzen Gedöhns gemeint ist, oder?

  • Ich finde es müssig, wenn wir über die mehr oder weniger tiefsinnigen Hintergründe einer bestimmten Verkehrsregel diskutieren. Wenn vor der Kurve Tempo 60 angeordnet werden und ich lasse mich mit 90 blitzen muss ich löhnen. Auch wenn ich die 60 für überflüssig halte und da problemlos mit 120 durchfahren könnte.


    Aus der Angabe der Leermasse im Schein geht doch nicht hervor, ob mit oder ohne dem ganzen Gedöhns gemeint ist, oder?

    die Leermasse des Anhängers ist ein eher unkritischer Wert. Um nicht zu sagen, die interessiert weder unsere Freunde noch unsere Helfer.


    Könnte es vielleicht daran liegen, dass mit der zGG - Variante eintragungsfreie Nachrüstungen, welche gewichtsmäßig bei Kontrollen schwer erfasst werden können ( z.B. Stützen und Stützrad, Bordwanderhöhungen, Plane, Spriegel, Auffahrrampen etc.) nicht beachtet werden müssen?

    Bei einer (Gewichts-)Kontrolle wird immer nach GG des Anhängers geschaut. Unseren Freunden und Helfern ist egal ob das Mehrgewicht wegen der Bordwanerhöhung oder des 15. Zementsackes entstanden ist. Ja, Leergewicht + Anzahl x Gewicht der Zementsäcke ist ein erster Anhaltspunkt, aber die Waage bleibt die letzte Instanz.



    So generell: Ich sehe die Tempo-100-Regularien eher als ein freundliches Entgegenkommen unseres Gesetzgebers. Unter den genannten Bedingungen darf man, ansonsten gilt halt die "Normalregelung" 80km/h.


    Gruss georg123