100km/h-Zulassung

  • Und noch einer der was wissen will.
    Anbei ein Screenshot vom alten Brief. im Rahmen der Zulassung gab es einen Neuen.
    Mit den Eintragungen dort reicht die Abnahme der Stoßdämpfer beim TÜV oder muss ich nach dem TÜV nochmal zum Amt ?

  • Ok,
    und was bedeutet dann der Eintrag
    "od auch mit Kennzeichen max. 100km/h"
    Bezieht sich das nur auf die Reifen ???
    Danke

  • Tschuldigung für das OT, aber Ihr habt mich neugierig gemacht. Was bedeutet der letzte Eintrag:


    *AUFL.: VORHANDENEN
    STUETZEINR. SOWIE ERSATZRAD I
    TRANSPORTST. BRINGEN U.SICHER
    HINTERE BORDWAND SCHLIESSEN U.
    VERRIEGELN*


    Ich verstehe da ziemlich viel Bahnhof ...


    Gruss georg123

  • die paar fehlenden Buchstaben kann man sich doch dazu denken



    *AUFLagen.: VORHANDENE
    STUETZEINRichtungen. SOWIE ERSATZRAD In
    TRANSPORTSTellung BRINGEN Und SICHERn
    HINTERE BORDWAND SCHLIESSEN Und
    VERRIEGELN*

  • Danke, ich wollte ja eigentlich gar nicht glauben was da steht.
    Es wurde hier ja auch schon andiskutiert, dass die Heckklappe beim Transport geschlossen sein soll / muss. Ich hatte das so ein bisschen für ein Relikt vergangener Tage gehalten, wo quasi die Ladung als gesichert galt, wenn die Heckklappe oben ist. Aber das Beispiel ist ja mit EZ 2001.


    Trotzdem ist der Text unvollständig. Zwar wird das Stützrad erwähnt, aber die Kette um Achse und Gartenzaun darf bleiben und die Unterlegkeile braucht man auch nicht unter den Reifen herauszupulen :-?

    Gruss georg123

  • Auch wenn es sich dumm anhört.
    Warum steht das nur bei dem letzten Eintrag der Einpresstiefen.
    Sind dann nur die in Kombination mit dem "...100km/h" Text für die 100km/h zugelassen oder gilt das für alle.
    Ich dreh noch durch....


    Da ja verschiedene Reifengrössen zugelassen sind, würde ich gerne noch wissen welche ihr empfehlt.
    Einsatzgebiet ist 95% auf befestigten Wegen der Rest auf dem Strand.
    Grip und ähnliches sind ja eigentlich uninteressant ?
    Die 6 Jahre macht wohl auch jeder Reifen mit.
    Qual der Wahl.....



    OT
    Ich versteh bei dem Briefgedönse immer nur Bahnhof.
    Manchmmal wird es halt beim ein- oder um-tragen etwas verworren.
    Bei meinm Schwager ( Motorrad) wurde die Stufensitzenbank für 1 o. 2 Personen zur Stutensitzbank für 1.2 Personen.


    Wie immer gilt auch hier, vielen Dank für eure Mühe.

  • Bei der oberen Reifenbezeichnung steht ein "L" für 120kmh.
    Unten steht die Einschränkung, dass es auch Reifen tun, die nur bis 100kmh zugelassen sind. (Damit darf der Anhänger dann "normale" 80 fahren, der Rest ist Sicherheit)
    Bei der 100er-Zulassung benötigst Du dann Reifen mit mindesten "L" = 120kmh


    Gruss georg123

  • Zitat

    Trotzdem ist der Text unvollständig. Zwar wird das Stützrad erwähnt, aber die Kette um Achse und Gartenzaun darf bleiben und die Unterlegkeile braucht man auch nicht unter den Reifen herauszupulen :-?


    Kette und Keil stören auch nur temporär. Es sei denn der Gartenzaun wurde schlecht einbetoniert und gehört somit zum Transportgut. Dann musst du den sichern.... ;)

  • Da ja verschiedene Reifengrössen zugelassen sind, würde ich gerne noch wissen welche ihr empfehlt.
    Einsatzgebiet ist 95% auf befestigten Wegen der Rest auf dem Strand.
    Grip und ähnliches sind ja eigentlich uninteressant ?
    Die 6 Jahre macht wohl auch jeder Reifen mit.
    Qual der Wahl.....

    Nimm einen mit M+S Zulassung. Dann kann Dir im Winter keiner ans Bein pinkeln. Der mag vielleicht ein Euro teurer sein und minimal schwerer laufen, aber mir wär es das wert. Verschleiss wird bei Dir wohl keine Rolle spielen. Ein Spediteur der zigtausen Kilometer abspult wird das natürlich anders sehen.
    Ansonsten muss neben der Größe noch die Tragkraft und der Geschwindigkeitsindex passen.


    Gruss georg123

  • Soweit verstanden.
    Dann eher die breite Variante 175er oder auf die 155er gehen.
    Oder die goldene Mitte ?

  • Standardisierung ist immer gut. Nimm die gleiche Größe die Du auf Deinen anderen Anhängern auch hast ;)
    Ich denke, dass die 155er am teuersten sein werden (weil es verstärkte Reifen sind) und würde die 165er nehmen.

    Gruss georg123

  • upsa , die anderen 35 Anhänger habe ich gerade verliehen.... ;)
    Gut , vielen Dank für den Hinweis dann kann ich ja jetzt Händler abklappern....


  • Man kann also wenn man sich das Geld für den Reifenwechsel sparen will mit dem Hänger ganz normal weiterfahren und hat keine zusätzliche Arbeit bzw. Kosten, nur mit den 100 km/h ist es in D dann halt wieder vorbei, solange bis wieder frische Reifen drauf sind.


    Folgendes wäre also vollkommen legal:
    Da die Reifen ja bei mir die gleiche Dimension wie beim Zugfahrzeug haben, einschließlich Speedindex (und sogar noch reinforced sind!, Profil auch noch 6mm, weil wenig gefahren) kann ich die nach den sechs Jahren aufs Auto schnallen und dann mit Tempo x (x = was die Karre hergibt, wobei 100 < x < Speedindex) über die Bahn brettern?


    Ok, die Achslasten dürften in meinem Fall (hab einen 1,2 Tonnen Anhänger) am Auto deutlich geringer sein, aber mit Reifen von einem 750er geht das Spiel ja auch.


    Konsequenterweise müsste dann ja bei Pkw auch eine Altersbeschränkung der Reifen für die 100km/h Zulassung gelten.
    Stell ich mir grad lustig vor, wieviele Pkw dann wegen zu alter Reifen auf der Autobahn bei Tempo 80 von den Brummis und Bussen überholt werden...

  • Hat jemand eine Erklärung dafür, warum bei den zu beachtenden Sachen für 100 km/h auf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers abgehoben wird?


    "Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen." (Zitat HP DEKRA)


    Wäre die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers nicht logischer?
    Bis 80km/h muss doch auch nur das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein. D.h. ich darf ggf. nicht die volle Ladekapazität des Anhängers ausnutzen.


    Habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

  • Hallo


    Zitat

    Hat jemand eine Erklärung dafür, warum bei den zu beachtenden Sachen für 100 km/h auf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers abgehoben wird?


    meinst du mit abgehoben, angegeben?


    ganz einfach, weil die neue 100er Zulassung nichts mehr mit dem Zugfahrzeug zu tun hat, wenn ein Anhänger dafür zugelassen ist, bleibt es jedem Nutzer selbst überlassen, nachzurechnen ob er die 100 mit seinem Zugfahrzeug nutzen darf oder nicht


    die erste Version war ans Auto gebunden, da stellte sich die Frage nicht


    Zitat

    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen." (Zitat HP DEKRA)


    ein 3t Hänger an nem Auto mit Stabi Einrichtung, hätte den Faktor 1,2, also Auto leer 2500kg, und da es ein Auto geben könnte, das bei 2500kg Leergewicht nur beispielsweise 2900 kg Gesamtgewicht hat, wäre der Hänger zu schwer


    Zitat

    Wäre die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers nicht logischer?


    Klar, aber wie willst das kontrollieren? dann müsstes Du ständig auf ne Waage fahren, bzw die :police: dich zu einer mitnehmen


    Zitat

    Bis 80km/h muss doch auch nur das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein. D.h. ich darf ggf. nicht die volle Ladekapazität des Anhängers ausnutzen.


    das gilt auch nur für uns "Alte" mitm alten 3er FS, bei B oder BE ist eben nur das eingetragene Gewicht ausschlaggebend, eben weil das jederzeit kontrolliert werden kann


    Gruß Mani

  • Hallo




    meinst du mit abgehoben, angegeben?


    Ich meine "Bezug genommen"


    Zitat


    Klar, aber wie willst das kontrollieren? dann müsstes Du ständig auf ne Waage fahren, bzw die :police: dich zu einer mitnehmen


    Das kann ja kein Argument sein, weil ja ebenso irgendwie geprüft werden können muss, ob überladen oder nicht / Achslasten / Stützlasten eingehalten sind



    Zitat


    das gilt auch nur für uns "Alte" mitm alten 3er FS, bei B oder BE ist eben nur das eingetragene Gewicht ausschlaggebend, eben weil das jederzeit kontrolliert werden kann


    Das hat ja nix mit FS zu tun. Es gilt §42 STVZO und dort ist festgelegt (Zitat):
    (1) Die gezogene Anhängelast darf bei 1.Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,


    2.Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
    3.Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
    des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.


    D.h. gezogene Anhängelast = tatsächliches GG (meine Interpretation)


    In der Ausnahmeregelung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) für die 100 km/h wird jedoch immer die zulässige Gesamtmasse genannt.
    Liegts also vielleicht daran, dass in der STVO immer mit "zulässiger Gesamtmasse", in der STVZO jedoch immer mit der "gezogenen Anhängelast" operiert werden muss (aus welchen Gründen auch immer)?

  • Hallo


    na ich seh schon, Du mußt noch einiges lernen


    nur zwei Beispiele


    Zitat

    Das hat ja nix mit FS zu tun.


    dann lies mal hier und vergleich mal


    und


    Zitat

    D.h. gezogene Anhängelast = tatsächliches GG (meine Interpretation)


    nur ist deine Interpretation leider falsch, wie gesagt, das war beim 3er FS so


    da konntest auch nen leeren LKW Anhänger anhängen, wenn der leer deine Anhängelast nicht überschritten hat


    Gruß Mani