nein, ist immer noch so:
[...] Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
Sollte man angehalten werden, sinds 15-20 € (letzteres bei Behinderung anderer) Verwarngeld