Es wird untetschieden in:
1. Privatgelände, umzäunt und verschließbar. Tore dürfen offen stehen. Trotzdem dürfen Fahrzeuge geführt werden ohne Zulassung und Fahrerlaubnis.
2. Halböffentliche Grundstücke (Supermarktparkplätze...), sind in Privatbesitz aber ohne räumliche Trennung zum öffentlichen Verkehrsraum. Dort besteht sowohl Versicherungspflicht, Zulassungsplicht als auch eine bestehende Fahrerlaubnis
3. Öffentlicher Verkehrsraum, Zulassungspflicht, Versicherungspflicht und die nötige Fahrerlaubnis.
Die wurde mir vor einiger Zeit mal auf Anfrage bei der Polizei mitgeteilt.