Fahrzeug darf nur ungebremste Hänger ziehen?

  • Hallo Community,


    ich bin normalerweise mit einem Audi Avant A4 (gebremst 1600kg) in Verbindung mit einem gebremsten Anhänger mit 1,54 t Gesamtmasse unterwegs. Ich hatte bislang nie das "Problem" mich mit der Gesamtzuladung auseinander zu setzen: das Auto wiegt leer 1585 kg + 475 kg Zuladung= GGw von 2060 kg, Hänger leer 360 kg+1100 kg Zuladung (abzgl. 80 kg Stützlast)=1540 kg.


    Da ich mit der Kombo niemals über 3,5 t kommen kann, war alles immer relativ klar: ich darf den Hänger maximal belasten.


    Jetzt zu dem "Problem"-Auto. Das Zugfahrzeug, wenn man das überhaupt "Zug" nennen darf, ist ein Fiat Cargo: es wiegt leer 1225 kg + 610 kg Zuladung= GGw 1835 kg.


    Im Fahrzeugschein steht jetzt, es darf einen ungebremsten Anhänger mit einer Gesamtmasse von 500 kg ziehen. Darf ich trotzdem einen gebremsten Anhänger (den oberen) fahren oder ist der Betrieb ausgeschlossen? Laut Fahrzeugschein darf ich explizit einen ungebremsten Hänger ziehen.


    Merci und Gruß


    Chris

  • Ich vermute, Du meinst den Fiat Doblo Cargo, so sieht das von mir ermittelte Fahrzeug aus (KLICK). Wenn es sich um dieses Fahrzeug handelt, darfst Du laut der technischen Unterlagen 1.000 kg gebremst ziehen --> KLICK. Hast Du einmal in den COC-Paperen geguckt? Dort sollte auch ein Hinweis zur maximalen gebremsten Anhängelast.

  • Ich vermute, Du meinst den Fiat Doblo Cargo, so sieht das von mir ermittelte Fahrzeug aus (KLICK). Wenn es sich um dieses Fahrzeug handelt, darfst Du laut der technischen Unterlagen 1.000 kg gebremst ziehen --> KLICK. Hast Du einmal in den COC-Paperen geguckt? Dort sollte auch ein Hinweis zur maximalen gebremsten Anhängelast.


    Die genaue Bezeichnung lt Fahrzeugschein: Fiat Doblo Cargo 1.2 Modell 2004. Im oberen Link sind schon die neueren Modelle mit 1.4 L und mehr (vermutlich auch mit besseren Sicherheitsfeatures).


    Ich schaue nochmal in die COC-Papiere. Darf ich den gebremsten Hänger überhaupt anhängen oder ist nur ein ungebremster legal?

  • Für einen 2004er sehen die technischen Daten so aus: K L I C K (Ohne Gewähr, da es keine offizielle Fiatseite ist!!!). Danach darfst Du auf jeden Fall einen gebremsten Hänger ziehen. Ich glaube, der Hinweis fehlt einfach in Deinen Fahrzeugschein.


    Im schlimmsten Fall darst Du auch gebremst nur 500 kg ziehen, aber warum sollte der Einsatz eines gebremsten Hängers nicht erlaubt sein, wenn die Nutzung eines Ungebremsten erlaubt ist.


    Wenn in den COC-Papieren 1.100 kg vermerkt sind, was ich stark vermute, mache Dir einfach eine Kopie davon und lege diese zu den Fahrzeugpapieren oder in Handschuhfach, auf jeden Fall so, daß diese im Falle einer Kontrolle gleich griffbereit sind und schon gibt es keine Schwierigkeiten bei einer Kontrolle.


  • Im schlimmsten Fall darst Du auch gebremst nur 500 kg ziehen, aber warum sollte der Einsatz eines gebremsten Hängers nicht erlaubt sein, wenn die Nutzung eines Ungebremsten erlaubt ist.


    Genau das habe ich mir ja auch gedacht. Aber wir sind ja in Deutschland...wenns im Fahrzeugschein so drinsteht und man unvorbereitet Kontakt mit den grünen Menschen hat, zieht man erstmal den kürzeren.


    Hab gerade beim Fiat Händler angerufen, die haben mir die 1,1 t gebremst auch nochmal bestätigt.


    Danke für deine Hilfe! Man darf nicht alles glauben, was beim SVA eingetragen wird.

  • kannst Du die ZB mal scannen in der das steht und das Foto zeigen?

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Falls du nur den B Führerschein hast, und deshalb auch von den 3,5t geredet hast, würde ich nochmals die Daten Überprüfen, denn wenn ich 2060kg für das Auto und 1540kg für den Anhänger nehme, komme ich nicht auf 3500kg... Dies sollte eventuell überprüft werden, nicht das du ohne gültigen Führerschein unterwegs bist.


    Mit Dem Fiat dürftest du den Anhänger ohne BE auch nicht fahren, oder müsstest ihn auf 1225kg ablasten...

  • Falls du nur den B Führerschein hast, und deshalb auch von den 3,5t geredet hast, würde ich nochmals die Daten Überprüfen, denn wenn ich 2060kg für das Auto und 1540kg für den Anhänger nehme, komme ich nicht auf 3500kg... Dies sollte eventuell überprüft werden, nicht das du ohne gültigen Führerschein unterwegs bist.


    Mit Dem Fiat dürftest du den Anhänger ohne BE auch nicht fahren, oder müsstest ihn auf 1225kg ablasten...


    Hab den BE. Stimmt, komme auf 3,6 t Gesamtgewicht, bisschen zuviel...hatte vergessen, dass ja das voll beladene Auto als Berechnungsgrundlage herangezogen wird :rolleyes:.


    kannst Du die ZB mal scannen in der das steht und das Foto zeigen?


    Den Fahrzeugschein oder was genau? Kann ich morgen bei Gelegenheit reinstellen.

  • Hallo e.Raggit lass die 1000 oder 1100 kg gebremste Anhängelast in den Schein eintragen,sonst darfst du nur 500 kg ziehen egal welche Papiere du von Händler oder Hersteller hast.


    gibt eine Anzeige wegen überladung wenns nicht eingetragen ist.


    denke dran wir sind in Deutschland und nicht in Takatukaland

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Hallo e.Raggit lass die 1000 oder 1100 kg gebremste Anhängelast in den Schein eintragen,sonst darfst du nur 500 kg ziehen egal welche Papiere du von Händler oder Hersteller hast.


    gibt eine Anzeige wegen überladung wenns nicht eingetragen ist.


    denke dran wir sind in Deutschland und nicht in Takatukaland


    Ich denke, das geht auch auf "Kulanz". Da hat die Dame wohl nen Tippfehler gemacht...

  • Hallo


    schau im Brief UND im Schein was unter den entsprechenden Ziffern steht


    wenns nur im Schein fehlt und im Brief drinn steht, wars ein Fehler der Zulassung, wenns im Brief auch nicht steht, brauchst erstmal nen geänderten Brief vom Hersteller bzw TÜV, sonst ändern die in der Zulassung garnichts und außerdem mußt es dann auch noch selber zahlen


    wenn der Hersteller den Brief bereits falsch ausgestellt hat, würde ich die Kosten dem Händler aufs Auge drücken, der bekommt es dann vom Hersteller zurück


    Gruß Mani

  • Wenn er nen neuen Brief hat kann er das eh vergessen... Denn da steht nur Müll drin, anhand des Briefes kann man nicht einmal feststellen, ob man das Auto überhaupt fahren darf... (zgg)


    Einfach zum nächsten fiat händler, und eine herstellerbescheinigung holen.

  • kannst Du die ZB mal scannen in der das steht und das Foto zeigen?


    Hier einmal der Fahrzeugschein. Den Brief spare ich mir, da steht, wie oben schon erwähnt, nichts brauchbares drin zu diesem Thema.
    Fzs Auto_1.jpg

  • Auf dem Scan fehlt leider der entscheidende Teil, der rechte Rand. Aus dem, was ich sehen kann, vermute ich einen eingetragene Anhängelast von 1.100 kg gebremst. In den Bemerkungen ist der Hinweis zur Position O.1, welche die gebremste Anhängelast ausweist, die Ziffernfolge 11 zu erkennen. Ich schätze mal, dahinter stehen noch 2 Nullen, so daß Du 1.100 kg ziehen darfst.


    In der letzten Zeile ist noch ein Hinweis auf die Einschränkung der zulässigen Anhängelast bis zu einer Steigung von maximal 12 %.


    Fzs Auto_1.jpg

  • :pfeif: Macht schon irgendwie Sinn...wenn man keine Probleme hat, macht man sich halt welche, gell?


    Aber ganz ehrlich, wenn man das jetzt nicht weiss... Ich hab mir sogar noch meinen Schein vom Audi daneben gelegt, alles in der Legende nachgelesen, wo etwas mit Gesamtmasse gebremst oder so steht, aber den Zusatzhinweis unten hab ich nur flüchtig überlesen, da ich damit nichts anfangen konnte. Zudem steht da auch nur die Zahl ohne "kg", evtl. wäre ich sonst selbst drauf gekommen. Ein Strich im Kästchen O.1 heisst für mich: nicht erlaubt, ein Sternchen o. ä. wäre (für mich) klarer gewesen.


    Shame on me:kapitulier:

  • Hab den BE. Stimmt, komme auf 3,6 t Gesamtgewicht, bisschen zuviel...hatte vergessen, dass ja das voll beladene Auto als Berechnungsgrundlage herangezogen wird :rolleyes:.

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    Hat der Audi eine Beschränkung des Gesamtzuggewichtes auf 3,5 to ?


    Mit "BE" darft Du bis mind. 7 to Gesamtgewicht ( im Grenzfall ca. 8,5 to - Geländewagen mit 5 to-Hänger )
    Und das sind auch eher die zulassungs-technisch bedingten Grenzen der mit "BE" fahrbaren Fahrzeuge.
    "Fahrerlaubnistechnisch" mit "BE" = Zugfahrzeug bis 3,5 to Gesamtgewicht + Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung.


    Manfred

    Manfred