Hallo Zusammen,
ich hab hier öfter mal gelesen, dass viele Prüfgesellschaften verlangen, dass ein Anhänger für die (erforderliche?) Probefahrt versichert und angemeldet sein muss.
Das scheint jetzt nicht mehr so zu sein, denn es gibt ein neues Kennzeichen:
bisher gab es die roten 06er Kennzeichen ja ausschliesslich für Autohäuser, Werkstätten und co, jetzt gibt es das 05er für Prüfgesellschaften wie TÜV, GTÜ und Dekra.
Wer also einen abgemeldeten Anhänger TÜVen möchte, sollte vorher mal nachfragen, ob ein Kurzzeitkennzeichen wirklich notwendig ist oder ob die Prüfgesellschaft ein 05er zur Hand hat.
Vorraussetzung für die Fahrt zur Prüfstelle ist natürlich dann ein anderer angemeldeter Anhänger, mit dem das zu TÜVende Objekt dorthin befördert wird.
Quellen:
http://www.kennzeichen-guide.de/schilder/GeschichteD.htm
http://www.kreis-unna.de/start…rkennzeichen.html?key=1-5
Vielleicht hilft das ja dem einem oder anderem ein paar Euros zu sparen.