Hallo,
die Frage steht oben.
Der Huntergrund:
Ich transportiere mit meinem 1,5mx2,3m Anhänger 3 Motocross-Mopeds. Da baue ich gerade ein Gestell, damit die vernünftig stehen und verzurrt werden können. Um jetzt vorne weiter auseinander spannen zu können, steht vom Gestell ca. 8cm auf beiden Seiten über den Anhänger hinaus (Boardwände werden abgenommen).
Jetzt gibts ja den §22 STVO, da steht irgendwas von 40cm, aber so genau blicke ich da nicht durch. Beziehen sich die 40cm auf die Anhängerleuchten oder auf die Fahrzeugleuchten?
Vielleicht könnt ihr mich da einfach mal aufklären...
Gruß,