Was darf mein Anhänger laden?

  • Wieder mal geht mir was durch den Kopf. Mein Autotransport- Anhänger hat im Brief "Autotransporter" eingetragen. Mir hat jemand erzählt, dass ich damit nix anderes transportieren darf. Auf jedem anderen Anhänger, der diesen speziellen Eintrag nicht hat, kann ich ja absolut alles transportieren, wenn es richtig gesichert ist.
    Meine Frage: Gibt es Ärger, wenn ich was anderes draufstelle? Selbst ein Trike ist ja kein Auto... oder vielleicht ein Minibagger oder ein Anhänger oder Motorräder oder Quad .....
    Wenn ich mir eine Container- Box selber baue und schnalle diese drauf, mit Auto drin hab ich einen Autotransporter, wenn ich aber z.B. Möbel reinstelle, was dann?


    Soll/ kann ich das beim nächsten TÜV- Besuch ändern lassen, damit ich alles transportieren darf? Oder interessierts mal wieder keinen?


    So wie er momentan aussieht, werde ich wohl die Lücke zwischen den Schienen schliessen müssen, um eine geschlossene Fläche zu erhalten. Das stellt aber kein Hinderniss dar, wollte sowieso eine Art "Unterflur- Kofferraum" für Werkzeugkasten, Reserverad, Wagenheber, Batterie, Gurte usw. bauen und Deckel draufmachen.


    Gruss Ruddi

    . . . . . . ____ ___
    . . ___/. . \_____\
    . /___\___/\ O <>O
    _.(o)_)`-----(o))---o))
    ------------------------------


    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Hallo


    Zitat

    Mir hat jemand erzählt, dass ich damit nix anderes transportieren darf


    noch nie was davon gehört, man darf mit steuerbefreiten Fahrzeugen nix anderes transportieren als das wofür sie gebaut sind,
    aber mit nem Autohänger kannst fahren was Du willst, muß halt gesichert sein, durchgehender Boden ist da auch von Vorteil


    wenn ne Europalette nur rechts und links auf der Fahrschiene etwas aufsteht, könnte es schon sein das da ein Grüner auf dumme Gedanken kommt und dir ein Autogramm geben will


    Gruß Mani


  • ..... und das Auto vorne streichen.


    Nene, der Lack ist noch OK. :biggrins:


    Gruss Ruddi

    . . . . . . ____ ___
    . . ___/. . \_____\
    . /___\___/\ O <>O
    _.(o)_)`-----(o))---o))
    ------------------------------


    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Hänger mit GRÜNEM Kennzeichen sind in ihrem Verwendungszweck eingeschränkt.
    Hätten meine Pferdetrailer grüne Kennzeichen, dürfte ich nicht Möbel oder eine Mopete damit transportieren.
    Bei einem Autotransporter wäre dann wohl die Einschränkung gültig, nur etwas Selbstfahrer zu transportieren.

    Groetjes, der Uli

  • Damit hatte ich schon mal Probleme !
    Wir hatten Bauholz ( lange Stämme ) mit einem Autotransporter geholt, und in den Papieren stand "Fahrzeugtransporter" ( also auch für Trikes etc, aber eben nur für Fahrzeuge )und es waren 40.- € fällig und Umladen auf anderen Anhänger.
    Ist nun 2 Jahre her, und kann den Paragraphen nicht mehr benennen. Wir haben es dem Polizisten geglaubt und bezahlt.
    Keine Ahnung ob es nun überjaupt rechtens war. Allerdings ist es eigentlich einleuchtend, den bauartbedingt sind KFZ Transporter hat auf die Gewichtsverteilung darauf ausgelegt.
    Ansonsten würde ja keiner die sg. Universaltransporter benötigen ! Diese dürfen wieder alles transportieren.


    ...?
    Gute Frage....

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Hallo,


    grüne Kennzeichen werden bei steuerbefreiten Fahrzeugen ausgegeben , beispielsweise Land- u. Fortwirtschaft oder gemeinnützigen Organisationen.
    Daneben aber auch bei Fahrzeugen, die einem bestimmten Einsatzzweck dienen und dieses so auch eingetragen haben (z. B. Pferdetransportanhänger, Anhänger für Segelflugzeuge).
    Eine andere Nutzung ist nicht zulässig und kann als Folge ein Vergehen gegen das Steuergesetzt sein.


    Ob diese Regelungen für die gelegentliche private Nutzung wirklich Sinn machen?????


    Gruß
    leine01

  • Moin Jungs,


    was wollt ihr denn mit dem grünen Kennzeichen? Hab ich nicht und um das gehts ja auch nicht.


    Interessant ist doch die Aussage, dass "ecuril" schonmal Strafe für Holztransport auf einem Autotransporter bezahlt hat. Scheint ja meine Theorie zu bestätigen .....
    Hatte meinen Transporter auch schon mit Holz "überladen", hatte auch schon ein Motorboot drauf oder einen Wohnwagen oder eine komplett montierte Hebebühne. Da sollte man doch mal beim TÜV anfragen, ob man den Eintrag ändern kann.


    Gruss Ruddi

    . . . . . . ____ ___
    . . ___/. . \_____\
    . /___\___/\ O <>O
    _.(o)_)`-----(o))---o))
    ------------------------------


    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Ist zwar schon über ein Jahr her, aber mich würde brennend interessieren was nun dabei raus gekommen ist.


    Mir ist dieser Eintrag im KFZ Schein auch kurz aufgefallen und dann habe ich das aber wieder verdrängt.
    Ich transportiere des öfteren keine Fahrzeuge. Ich denke gerade über den Bau von Bordwänden für meinen Autotransporter nach. Zumal der Hersteller sowas sogar als teures Extra anbietet. Das wäre aber ziemlich sinnfrei, wenn man gemäß Zulassung nur Autos oder Fahrzeuge transportieren darf.

    Viele Grüße aus Randberlin
    D. Düsentrieb

  • Ein interessantes Thema:


    eigentlich darf man auf dem Autotrasporter ja rein gar nix transportieren : ein Autotranporter ist per Wortdefinition ein Selbsttransporter, der sich selbt tranportiert: wie ein Automobil ... dass selbst fährt.
    In der StVO und StVZO gibt es dazu kein "Auto" = da gibt es per Definition nur "Kraftfahrzeuge" usw. ... und folglich darf man kein Kraftfahrzeug auf einem Autotransporter transportieren.
    Wenn man das umgangssprachlich als Auto bezeichnete KFZ aber transportieren darf ... darf man auch Holz transportieren; ... weil das von ganz alleine = selbst ... gewachsen ist !
    Und Holz ist viel mehr "Auto" ... weil es wirklich ganz alleine selbst gewachsen ist im Gegensatz zum "Automobil" , dass nur dann "selbst"-mobil ist .... wenn ein Fahrer es tatsächlich "fährt".


    Vorbeugend würde ich die Papiere ändern lassen; ... es laufen unter den "Förstern" ja genug ..... herum.



    Manfred

    Manfred

  • Also ganz konkret steht da unter 5. (Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus) "SDAH KFZ-Transporter"


    Ich denke auch, dass man das nicht überbewerten sollte und nach normalem Menschenverstand auch niemeand bemängeln wird, wenn die Ladung vernünftig verteilt und gesichert ist. Nur habe ich leider schon oft erlebt, dass dieses gesunde Maß an Verstand nicht immer gegeben ist. Ohne diesen Thread wäre ich niemals auf so eine Idee gekommen. Aber bei der Rennleitung habe ich leider schon so manches erlebt. Und da fiel mir wieder ein, dass das bei meinem Fitzelchen auch drin steht. ;)


    PS: Ich glaube bei einem Pferdeanhänger steht bestimmt nicht Pferdetransporter drin. Das ist dann eher ein Viehtransporter oder so etwas.


    Was bedeutet eigentlich "SDAH" ?

    Viele Grüße aus Randberlin
    D. Düsentrieb

  • Bisher habe ich in meinem Terrano auch noch nie Bussgeld zahlen müssen,
    obwohl nicht Eselstransporter eingetragen und ich trotzdem damit fahre:biggrins:


    Gehört wohl in den Bereich Urban Legends, was aber nicht heisst das es in der Trachtengruppe keine Mitglieder gibt
    die das anders sehen was aber zu belegen wäre

    Gruss


    Stefan



    WWAPD

    Kia Sorento XM 2.2 Diesel

    Kia Sorento JC 2.5 Diesel

    Opel Frontera 2,2 DTI RIP
    Ford Maverick (Terrano 2)RIP
    Hyundai Santa Fe (CM)RIP

    Subaru Förster 2,0 D RIP

    Eduard 2to
    Partenheimer 600kg
    Hobby 1600kg

  • So - für mich ist das Problem gelöst. unten im KFZ Schein ist als Ergänzung zu 5. "ww. offener Kasten" eingetragen. Somit kann ich auch Bordwände montieren und alles mögliche transportieren. Ich habe allerdings nicht nach Eseln gefragt. Ich habe leider keinen. ;)


    Wenn das dort nicht steht darf man auch nur Fahrzeuge transportieren. Das ist der bestimmungsgemäße Gebrauch des Anhängers.

    Viele Grüße aus Randberlin
    D. Düsentrieb



  • Gibts die Bezeichnung Pferdeanhänger bei der Zulassung eigentlich? Habe schon ein paar mal von einem Bekannten den Anhänger mit grünen Kennzeichen ausgeliehen, da stand in der Zulassungsbescheinigung was von "Nur für Sportzwecke". Was ja bedeutet, das man damit auch zwei Rundballen Stroh holen darf, wenn es denn für das Pferd, also den Sport gedacht ist- Nur Umzüge o.ä. fallen dann halt flach.


    Warum man aber Strafe zahlt wenn man auf einen normal zugelassen Trailer kein Auto, sondern etwas anderen lädt, leuchtet mir nicht ein.
    Möglich wäre nur, das die Polizisten erkannt haben das der Anhänger von der Bauart her nicht für den Transport geeignet ist. Z.B. wegen fehlernder Zurrpunkte, mangelnder Auflagefläche oder so etwas.

  • Hallo


    nur für Sportzwecke steht drinn, weil sonst keine grüne Nummer bekommst


    ansonsten, steht schon Viehtransporter oder Pferdetransporter drinn


    und den Strohballen lass mal schön dort liegen wo er liegt, auch wenn er fürs Hottehüh wäre, ein Transport wäre Steuerhinterziehung und wird sehr teuer


    Gruß Mani

  • Derjenige dem der Hänger gehört hat sich bei der Behörde (vermutlich FA) erkundigt und die Aussage bekommen das er sowohl das Pferd, als auch Sachen die zu diesem Sport dazugehören(Futtermittel/Einstreu) transportieren darf. Ob das nun stimmt? Keine Ahnung. Nach etwas Googeln bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt jemand ganz genau weiß.:biggrins:
    War für mich auch nicht relevant, da ich nur mit Pony zum Turnier hin, und wieder zurückgefahren bin.

  • das stimmt garantiert nicht


    ausm Gesetz


    Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,


    wenn Heuballen oder ähnliches erlaubt wäre, würde es im Gesetz stehen, so wie bei Landwirten

    Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden

  • Dann werde ich ihm das das nächste Mal erzählen. Die Heuballen fährt er zwar nur 2km durch den Ort, aber das genügt ja schon.