Hallo Manni,
das glaube ich gerne, aber das fällt ja auch unter die beschriebene Fraktion:
ZitatDer 3,5m lange 2t Tandenachser Plane-Spriegel, der mit Couch und Sessel als Ladung mal gerage 700kg wiegt und am Golf dran hängt, wird eher kontrolliert,
Außerdem werden Züge die "Gewerbsmäßig" aussehen auch eher kontrolliert, als "Privat-Gespanne"
Aber der Fragesteller hat ja „nur“ so einen „Privat-Spielzeug-Anhänger“ und seine Frage
ZitatViele haben ja zweierlei gebremste Anhängelasten eingetragen, einmal "Standard" (bei mir 700 kg) und einmal bis zu einer gewissen Steigung (bei mir 950 kg bis 10%).
Bezieht sich ja auf so ein „Spielzeugteil“,, wobei die eigentliche Frage, die ihn interessiert :
ZitatMich würde mal interessieren, ob so etwas kontrolliert und im Zweifelsfall geahndet wird (okay letzteres bestimmt), sprich, ob jemand schon mal erlebt hat, dass die Rennleitung an ner entsprechenden Steigung gestanden und Gespanne zum Wiegen rausgezogen hat.
War und ihn die Ahndung (okay letzteres bestimmt), schon klar war.
Mit so einem Exoten wie einem Drehschemelanhänger, vor allem, wenn das neu ist wirst Du immer angehalten, weil die ihrer Zeit oft hinterherhängt. Was meinst Du wie viele Mängelkarten ich abgestempelt habe, als die ersten mit Tagfahrlicht rumfuhren. Die hat immer „Nebellampen leuchten ohne Standlicht“ moniert und wie lange es gedauert hat, dass man eine abgelaufene AU-Plakette nicht bemängeln darf, weil der §47a StVZO gestrichen wurde.
Mit so etwas neuem bist Du der Idealkandidat für eine Kontrolle.