Erhöhte Anhängelast bei reduzierter Zuladung?

  • Guten Morgen,



    mein Arbeitstier (Kangoo) ist ja mehr ein kleingeraterner Esel als ein Ackergaul und darf von behördlicher Seite nur gebremste 900kg ziehen.
    Wobei mir schon vorm Kauf aufgefallen ist das der 1,9tdi eine höhere Anhängelast (1140kg) hat als mein 1,6l Benziner (70kW). Die Karosserie ist nach meinem Wissen identisch, der Grund dafür wird also geringeres Drehmoment sein. Bremsen dürften bei dem Auto kein Thema sein, beim Allrader sind rundrum Scheiben verbaut.


    Neulich als ich im Handbuch blätterte fiel mir auf das Renault eine Anhängelast von bis zu 1400kg erlaubt - wenn denn nur eine Person drin sitzt.



    Hat von euch schonmal einer so eine Eintragung in DE gesehen oder sogar selbst umgesetzt?
    Sprich: Mehr AHL bei begrenztem GG des Kfz.


    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Schau mal bei deiner AHK nach dem Typenschild und guck dort mal nach dem D-Wert. Poste den bitte mal.
    Aber auch so denke ich, wird da kaum etwas zu machen sein. Nagut, man kann es mal versuchen, bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen nachfragen, mit der Argumentation, dass es dem Motor (und Getriebe/Kupplung) ja egal sei, ob die Last, welche er beschleunigen muss, nun im Auto oder im Anhänger ist...


    Zitat

    Neulich als ich im Handbuch blätterte fiel mir auf das Renault eine Anhängelast von bis zu 1400kg erlaubt - wenn denn nur eine Person drin sitzt.

    Bei welchen Modellen genau? Alle Kangoos dann?


    Achja und das aktuelle Gesamtgewicht des Autos wäre auch nochmal interessant, siehe Fzg.schein.


    Zitat

    Hat von euch schonmal einer so eine Eintragung in DE gesehen oder sogar selbst umgesetzt?
    Sprich: Mehr AHL bei begrenztem GG des Kfz.


    Ich bin gerade dabei, aber bei einem US-Fahrzeug, wo von behördlicher Seite eigentlich eh nichts bekannt drüber ist. Mein begrenzender Faktor ist halt der D-Wert. Der D-Wert ist leider nicht "fließend", sag' ich mal, sondern "starr", d.h. man geht vom max. Gesamtgewicht des Autos aus, und kann dann mit dem D-Wert der AHK die max. Anhängelast berechnen. Grob gesagt: je schwerer das Auto (bei gleichem D-Wert natürlich), desto leichter muss der Anhänger sein. THEORETISCH könnte man bei gleichem D-Wert natürlich sagen: "Fahr' ich nur alleine, dürfte ich ja eigentlich mehr anhängen", aber dem ist leider nicht so.
    Generell ist "Mehr AHL bei begrenztem GG des Kfz." heute relativ gang und gebe bei vielen Pkw-Herstellern, z.B. bei den großen Vans oder gr. Kombis - die sagen, entweder volle Ausnutzung der Anhängelast bei reduziertem zulässigen Gesamtgewicht des Fzg. oder volle Hütte beim Auto, aber dann nicht mehr ganz so schweren Anhänger - die fassen das unter "Zug-Gesamtgewicht" o.ä. zusammen. Find' ich persönlich blöd, da restriktiv, aber ist nun mal so...

  • Schau mal bei deiner AHK nach dem Typenschild und guck dort mal nach dem D-Wert.


    7,3kN


    Zitat

    Aber auch so denke ich, wird da kaum etwas zu machen sein.


    Ich möchte die Sache auch erstmal nur abklopfen, das es in DE nicht möglich ist würde mich nicht überraschen.
    Zumal ich dafür ja nen Sachverständigen oder zumindet einen Schrieb von Renault brauch, das Handbuch wird keinen Prüfer überzeugen können. :rolleyes:


    Zitat

    Bei welchen Modellen genau? Alle Kangoos dann?


    Die 1400kg hab ich ausm Zusatzhandbuch für den Allrader. Im normalen Handbuch war mir nix aufgefellane, hab aber auch noch nicht explizit danach gesucht.


    Zitat

    Achja und das aktuelle Gesamtgewicht des Autos wäre auch nochmal interessant, siehe Fzg.schein.


    Leergewicht 1375kg
    zGG 1850kg


    Zitat

    Grob gesagt: je schwerer das Auto (bei gleichem D-Wert natürlich), desto leichter muss der Anhänger sein. THEORETISCH könnte man bei gleichem D-Wert natürlich sagen: "Fahr' ich nur alleine, dürfte ich ja eigentlich mehr anhängen", aber dem ist leider nicht so.


    Hä? Versteh ich nicht - weils da nix zu verstehen gibt?


    Zitat

    die fassen das unter "Zug-Gesamtgewicht" o.ä. zusammen. Find' ich persönlich blöd, da restriktiv, aber ist nun mal so...


    Also gibts das zumindest. Mein Eindruck ist eh das die Anhängelast heutzutage weniger von Bremsen und Karosse begrenzt wird sondern vielmehr von der Motorleistung.
    Insofern ist "Zug-Gesamtgewicht" eine schlanke Möglichkeit das Problem Leistung zu umgehen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • ich habs schon ein paar Mal gesagt


    die Motorleistung ist fast egal, für 3,5t Anhänger reichen vom Gesetz her weniger als 50 PS


    wichtig ist die Getriebeabstufung (Du mußt mehrmals am Berg anfahren können ohne das der Rauch aufsteigt) und am wichtigsten ist die Bremse, die muß das Gespann bis zu 16% halten können


    am besten du machst mal ein Bild vom Fahrzeugschein, damit man alle technischen Daten sieht, so ist nur Raten angesagt


    Gruß Mani

  • wichtig ist die Getriebeabstufung


    Die fehlende Untersetzung wird durch ein relativ kurzes Getriebe ausgeglichen.


    Zitat

    und am wichtigsten ist die Bremse, die muß das Gespann bis zu 16% halten können


    Als Vergleichswert: 280mm Scheibendurchmesser, alles Einkolbensattel, VA innenbelüftet.


    Zitat

    am besten du machst mal ein Bild vom Fahrzeugschein, damit man alle technischen Daten sieht


    Mir ist jetzt nicht ganz klar was noch fehlt, aber ich schau mal.



    Laut Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngerkupplung#D-Wert hält die AHK 1,24t.
    Wobei ich eben nach ner Zubehörkupplung gesehen hab, die hat 7,8kN und würde eher zu den 1,4t passen. Könnte daher auch sein das ich falsch abgelesen hab.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Oh Mann. Ich bin vielleicht ein Vollpfosten:


    Nachts um 1 gehört halt einfach geschlafen und nicht in Foren umhergeirrt.



    mfg JAU

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  • Ach was: Der Eintrag bei den Bemerkungen heißt, daß noch 1215 kg angehängt werden dürfen, wenn die Hütte voll beladen ist? Welchen Sinn hat dann noch der Eintrag unter Punkt O.1?

  • Ach was: Der Eintrag bei den Bemerkungen heißt, daß noch 1215 kg angehängt werden dürfen, wenn die Hütte voll beladen ist? Welchen Sinn hat dann noch der Eintrag unter Punkt O.1?



    wie kommst den auf die Idee?


    das Ding hat ein zgg von 1850 kg


    Gesamtzuggewicht darf 2690kg betragen, bleiben also für den Anhänger 840 kg


    wenn das Auto nicht voll ist, darf er die eingetragenen 900 kg anhängen, mehr nicht, dann darf das Auto maximal tatsächliche 1790 kg wiegen


    Gruß Mani

  • Und was soll dann der Quatsch mit dem Leergewicht?

    Ich bin beim Lesen im Feld verrutscht. Reicht die eine Entschuldigung oben oder soll ich mich noch kasteien und mich die nächsten 14 Tage nur auf Knien im Forum bewegen?

  • Nene!


    Mir war es gensuo gegangen wie dir, deswegen meine Frage warum Renault da ein von-bis Leergewicht reinschreibt. Es stiftet doch eh nur Verwirrung.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Dauerhaftes Ablasten des Fahrzeugs ist eh keine Option. Allerdings versteh ich auch nicht warum man die Anhängelast nicht höher ansetzen kann wenn das Zuggewicht eh schon begrenzt ist.


    Sind nachträgliche 10%-Steigung überhaupt denkbar oder ist die Möglichkeit mit dem max. Zuggewicht schon ausgereizt?



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Und es geht doch! Man muss nur mal die richtigen Leute fragen. :biggrins:


    Zumal ich dafür ja nen Sachverständigen oder zumindet einen Schrieb von Renault brauch,


    Kangoo_Auflastung.jpg


    Alle Massen incl. Zuggesamtgewicht bleiben gleich, nur die gebremste Anhängelast ist höher.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ich bin zufällig über ein Verkaufsangebot (gleiches Modell) gestolpert in dem die höhere Anhängelast beworben wurde. Vom Besitzer bekam ich die Info über das Schreiben und hab dann den nächsten Händler mit der Info genervt bis er es ausm PC ausgegraben hatte.
    Sein Kommentar: "Wieder was gelernt."



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Heut den Knopf dran gemacht. Der Inschenör meinte noch dass der D-Wert fast an der Grenze sei (7,04 erforderlich), also viel mehr würde nicht gehen.
    TÜV Begutachtung 50€, Eintragung 15€.


    Jetzt kann ich die 100er Zulassung fürn Hänger in Angriff nehmen. :cool:



    mfg JAU

    No Shift - No Service