Suche gebremsten 750kg Anhänger

  • ..davon mal abgesehen:


    Zitat

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)



    ..wie schwer ist wohl so ein Sprinter ? Ich schätze mal mehr als 750 kg, oder ?
    Das Problem würde ja noch dazu kommen. Schon 2 Probleme welche Ärger machen könnten mit B einen Sprinter von 3,5 t mit Anhänger fahren zu wollen :bierbayer:

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Langsam glaub ich das du uns hier veräppeln willst... Besorg dir lieber nen großes Fass, und fahr quer durch Deutschland um deine versprechen einzuhalten, dann kommste auch auf die 150.000km im jahr.

  • .mhhh bisher habe ich noch keine Fakten anders lautend von Dir oder sonst wem gesehen.


    Kommt da noch was, außer haltloser Behauptungen ?
    Mehr kann ich auch nicht machen......macht was Ihr wollt.
    Ich hoffe Nur die Mitleser ( und vorallem die, welche es betrifft ) entscheiden sich aufgrund der Fakten und nicht auf Behauptungen.:vielglueck:


    N8
    ..ich geb´s auf.

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • N8
    ..ich geb´s auf.


    Und das ist auch gut so; ...... weil Du bisher einen ziemlichen Unsinn geschrieben hast.


    750 Kg gehen immer !!!


    Steht auch in dem Text, den du zitiert hast :


    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).


    Und da steht eindeutig "oder" und keinesfalls "und" !!!


    wie du fälschlicherweise behauptest:


    GG des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten, und nicht das was Du interpretierst.
    Da steht nicht ODER, sonder UND ....Du kennst die Unterschiede ?


    Du kennst die Unterschiede ?


    Und jetzt das Zitat einmal so getrennt, dass man es zweifelsfrei interpretieren kann:



    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz .......
    .
    .
    (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ...........
    .
    .
    oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).



    Und da sieht man dann, wie wichtig es ist, dass dort ein "oder" steht .







    Manfred




    Manfred

  • Hey Manfred, kuck mal, was Fido ne Seite vorher geschrieben hat - hat auch nix geholfen.


    Alles Schlampen, ausser Mutti! :ohmann:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Ja, ich weiß ;)


    Aber der "ecuril" hat doch geschrieben, dass er "es aufgibt" :biggrins:


    Und da dache ich mir halt so : wenn er sein Wort hält mit dem Aufgeben; .... habe ich "das letzte Wort". .... oder so :weglach:


    Versprochen ist versprochen; ...... oder :cool:




    In Wirklichkeit wollte ich aber als zusätzliche Person die Richtigkeit der allgemein anerkannten Regeln "untermauern". :biggrins:



    Manfred

    Manfred


  • :bitteschoen:


    (Quelle: [http://www.tuev-sued.de/fuehre…fung/fuehrerscheinklassen])
    ...nur ein Beispiel...aber Ihr könnt selber googeln....[Ungefähr 35.300 Ergebnisse (0,31 Sekunden)]


    so..jetzt wisst Ihr welchen Text ich meinte...gibt sooooo viele
    Bin mal gespannt was Ihr nun schon wieder verdreht damit Eure Meinung passt !!
    Was ist mit dem Leergewicht des Zugfahrzeuges....dazu noch nix eingefallen ???:ohmann:


    ..ich lach mich schlapp... iHR MACHT MICH ECHT FERTIG:shocked:

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Das gilt immer noch nur für Anhänger ÜBER 750kg, das mit den 3,5t zulässigen Gesamtmassen ist nur für Anhänger ÜBER 750kg!


    Da steht immer noch das Wort "bzw.", ich schreib es nochmal anders hin, lies doch mal nur den ersten Teil, in dem es um Anhänger BIS 750kg geht:



    Zitat

    Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse


    bzw.:

    Zitat

    Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

    MfG,
    Jay


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  • Jay,


    ich versteh ja was Ihr meint......aber das kleine "bzw." in letzten Zitat von mir ( es wir auch bei anderen Formulierungen anders genannt etc etc ), ist hier bezogen als UND.
    Ich sagte schon: Es kommt darauf an was ein Richter und wie die Gesetztesschreiber das Auslegen, und nicht der "Bürger".
    Dummerweise kenne ich 2 Fälle...da hatte irgendwie die Staatsanwaltschaft eine andere Meinung.
    Wenn ich kann suche ich für Euch mal die Aktenzeichen raus, oder wenn´s erlaubt ist Kopien mit Begründetem Text als Scan hier ( bzw. Link )


    .....ich habe alle Klasse, was kümmert es mich.:biggrins:


    .. so muß weg: Theorieunterricht steht an:police:

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Ihr macht mich ganz "kirre"........oder isses das Ozon........oder mein Alter...:confused:

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....


  • Auf diese Entscheidungen der StA bin ich gespannt. Eigentlich ist an dem Gesetzestext nichts miß zu verstehen. Und wenn es nicht öffentlich geht hätte ich auch per PN interesse.

  • Nein, der Fall ist glasklar und da braucht man eigentlich nicht drüber zu diskutieren :)


    Was ich allerdings gerne glaube ist, dass jemand mal von der Polizei angehalten wurde und ein Protokoll erhalten hat ( zu unrecht ), ich habe schon öfters fachlich falsche Aussagen von Polizisten gehört, die können ja auch nicht alles wissen.


    So wird z.B. immer wieder behauptet, dass eine abnehmbare AHK immer abgenommen werden muss bei Nichtgebrauch, wo soll das bitte stehen ? Verdecktes Kennzeichen ausgenommen.


    Nur: bei einem eindeutigen Gesetzestext ist jede Diskussion eigentlich müßig, man muss juristische Texte immer genau lesen, die sind oft sehr schwer verständlich formuliert.

  • Jaja....da gibbet schon tolle Sachen ( wie die abnehmbare Kupplung, die Sache mit den eingetragen Reifen und den reel aufgezogenen, den Anhängelasten und GG der Anhänger etc etc ), wo das Grundwissen der Streifenhörnchen schlicht fehlt.
    Aber zu 750kg und B, daß Problem an Euren "Einstellungen" zum B ist das es in den Klassen BE und C-.. explizit ERLAUBT ist ! Wofür denn dass, wenn´s in B schon erlaubt ist ???
    Und nachwievor haben wir beim Sprinter das Problem des Leergewicht´s.


    Und nu .... ?

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • ecuril


    Du hast selbst in Posting 16 den richtigen Text zitiert


    Zitat

    Zitat

    Zitat


    und hinterher schreibst lauter Unwahrheiten und widersprichst Dir selber


    das ist nun schon das zweite Mal das Du mir hier in dieser Beziehung unangenehm auf fällst, Du hast keine Ahnung und willst aber unbedingt deine Meinung durchsetzen, egal wie falsch die ist, und trotzdem Dir mehrere andere User es richtig erklärt haben willst Du es nicht kapieren


    Geh in ne Fahrschule und lass es Dir dort erklären, oder lerne einfach die Texte richtig zu lesen, aber so lange verschone uns Bitte mit Deinen Unwahrheiten


    Danke und Gruß
    Mani

  • :gruebel:


    @Mani


    Zitat

    Geh in ne Fahrschule und lass es Dir dort erklären


    Wenn Micha/ecuril schreibt


    Zitat

    Als Tipp: ich Fahre ca. 150.000 km im Jahr ..mehr sag ich net


    und


    Zitat

    .. so muß weg: Theorieunterricht steht an


    sieht es für mich so aus, dass er das von berufswegen wohl schon täglich tut!? :uups: