Suche gebremsten 750kg Anhänger

  • Hi suche hier mal einen gebrauchten 750kg Anhänger - gerne auch reperaturbedürftig.
    Suche den da mein kleiner HEinemann Z1 (400kg,mit Deckel) so langsam zu klein ist und ich doch einen größeren und etwas mehr Ladekapazität/Gewicht haben sollte. Suche deswegen einen 750kg-Anhänger weil ich den ziehen darf da ich nur nen Führerschein Kl. B habe.


    Ich hoffe ihr macht mir mal paar Angebote. Denn sobald ich den Anhänger habe würde ich auch mein Kleiner hier zum verkauf zur Verfügung stellen.
    Bilder/Beschreibung kann man unter https://anhaengerforum.de/forum/thread/3114 anschauen.

  • Schreib doch mal Leergewicht und gesamtgewicht von deinem Auto, du darfst bestimmt mehr ziehen als 750kg, Denn gebremste 750kg anhänger gibt es üblicherweise nicht, die müssten wenn dann abgelastet werden.

  • Habe unten zu 22 folgendes stehen:
    1200 bis 10% Steigung aber normal steht 1000 im Schein. Na klar könnte ich auch nen 800kg-Anhänger holen aber da ich ja nur PKW-Führerschein habe kann und darf ich ja nur bis 750kg-Anhänger dran packen.
    Die Angaben sind für gebremste Anhänger da ja ich ungebremst nur 470/460kg ziehen.

  • Relevant bei FS-Fragen ist das Leergewicht und das zul GG deines Zugfahrzeugs und nicht die Anhängelast :police:


    Summe GG unter 3500 kg, und zul GG Anhänger <= Leergewicht Auto.

  • Hallo


    wen Du immer noch dein Golf2 hast, dann darfst da eh keinen 750er anhängen, zumindest keinen ungebremsten


    Du könntest dir aber nen gebremsten 850kg Anhänger anhängen, den darfst auch mit B fahren, da er leichter als dein Auto ist


    Gruß Mani

  • Ja fahre noch meinen 2er Golf.
    Denn Leergewicht hat er ja 905kg in Schein stehen und normal im Schein stehen bei gebremst 1000kg und ungebremst 470kg und unter 22 steht bei gebremst 1200kg bis 10%Steigung und 460kg bei 10%Steigung.
    Wie sieht es aber dann bei einen 3,5t Sprinter aus darf ich da denn nen 750kg-Anhänger hinter packen?


    Kann das Thema dann bitte auf 850kg-Anhänger gesucht verändert werden?

  • Schreib doch mal Leergewicht und gesamtgewicht von deinem Auto, du darfst bestimmt mehr ziehen als 750kg, Denn gebremste 750kg anhänger gibt es üblicherweise nicht, die müssten wenn dann abgelastet werden.




    Also mein Westfalia hat serienmäßig 750 kg und ist ab Werk gebremst :confused:
    Ladefläche ca. 115 cm breit und ich glaube ca 280cm lang - ne 1150er GS geht locker drauf mit Luft nach vorn und hinten - mit Plane Gesamthöhe ca. 200cm.
    100er Zulassung, Reifen neu, Federn und Kunststofflager der Einzelradaufhängung neu, TÜV neu.


    Interessiert? Mail mir deine Preisvorstellung!

  • Wenn der Sprinten schon ein ZGG von 3,5t hat darfste da nix mehr ran hängen....

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Natürlich, Führerscheintechnich darf man mit Dem B Schein Immer 750 kg ziehen. Das mit dem "zgg anhänger < leergewicht Auto" & "zgg anhänger + zgg auto < 3500 kg" ist nur eine zusatzregel. Allerdings ist diese zusatzregel eher unbekannt, und das mit den 750 kg weiß jeder. Mag daran liegen, das diese zusatzregel ein wenig kompliziert erscheint, oder sie erst gar nicht in der Fahrschule gelehrt wird.

  • Fido,


    es wird wahrscheinlich deswegen nicht gelehrt weil es Blödsinn ist !!
    Gefährliche Halbwahrheiten, welchen anderen hier den Führerschein kosten können.....


    DAS, ist das Blatt was Polizisten und Richter sehen:


    [http://www.gesetze-im-internet…usnv_9/BJNR317100998.html]


    Da steht´s drin, und war noch nie anders.
    :ohmann:

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • In dem Link von dir geht es um die 100km/h zulassung von Anhängern. Das hat mit dem Thema aber nichts zu tun...


    Hier:


    [http://www.tuev-sued.de/fuehre…fung/fuehrerscheinklassen]


    steht es auch nochmal. 750kg anhänger Immer, und "zgg anhänger < leergewicht Auto" & "zgg anhänger + zgg auto < 3500 kg"


    Extrem Beispiele:


    Sprinter 3500kg + 750kg anhänger = 4250kg. Das geht.
    PKW Leer 1500kg, zgg 2000kg und anhänger zgg 1500kg = 3500kg. Das geht auch.

  • Fido hat vollkommen Recht, ein 750 kg Anhänger geht immer mit einem B-FS, auch mit einem 3500 kg Zugwagen :police:


    Bevor man andere anmeckert, sollte man sich seiner Sache schon sicher sein :rolleyes:



  • Sorry, falscher Text.....hier der Richtige...ist aber bei 100 KmH und B das Gleiche !!
    Bitte Zeigt mir das Gegenteil im Gesetztestext, und ich nehme alles zurück und jeder bekommt Bier !!
    :heileuch:

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Du musst den Text auch richtig lesen :)


    Anhänger bis 750 kg geht immer, oder bzw. ist die 2. Regelung mit den 3500 kg Gesamtmasse, die du meinst,
    ein 750 kg Anhänger ist dagegen im 1. Teil des Satzes enthalten, vor dem Komma


    Lies das mal genau durch, es steht schon alles richtig da :biggrins:

  • Genau da liegt u.a DEIN Problem !
    GG des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten, und nicht das was Du interpretierst.
    Da steht nicht ODER, sonder UND ....Du kennst die Unterschiede ?


    Mir auch egal....sollen sich die Angeklagten auf u.a. auf Dich beziehen wenn Sie vorm Kadi stehen :)
    Frag mal Polizei und Rechtsexperten, was die dazu meinen.


    Geben die es Dir schriftlich, ( gem. Deiner Meinung ) dann stehe ich dazu, gibbet vieeel Bier.
    Was bekomme denn ich wenn´s stimmt ( meine Behauptung ) ???
    Als Tipp: ich Fahre ca. 150.000 km im Jahr ..mehr sag ich net


    LG
    Micha

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Ich denke wir sollten dir die Tatsache das du dich 150.000km im Jahr in einem Automobil aufhälst zu gute legen. Bei der ganzen Zeit hat man ja kaum noch Freizeit, geschweige denn sich über gesetze zu informieren und zu lesen, bzw. zu verstehen...


    Nur mal so angenommen, die 750kg darf man NICHT mit einem Fahrzeug über 2750kg ziehen, wofür sollte diese angabe dann gut sein? Hätte man sich doch sparen können, oder?


    Auf der Tüv seite die ich verlinkt habe ist es vielleicht für dich genauer zu erkennen, denn dort ist das mit aufzählungszeichen getrennt. Das wort zwischen den zweien möglichkeiten "bzw. also beziehungsweise" kannst du auslegen wie du lustig bist, denn du kannst den Text mit dem Wort "und" genau so wie mit dem wort "oder" lesen, und der inhalt bleibt der gleiche.


    Hier mal ausgeschrieben: (Quelle Tüv Süd Gruppe)


    Original:
    Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
    - Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
    - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


    Mit Und
    Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
    - Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und
    - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


    Mit Oder
    Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
    - Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
    - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


    Vielleicht ist es damit nun endlich geschaft in die ohnehin schon klare unklarheit ein wenig mehr klarheit zu bringen.....