Ich lese dauernd, dass man an einem Zugrohr nicht schweissen darf. OK, kapiert. Aber für alles gabs oder gibts ja Ausnahmen....
Habe grad einen ungebremsten Anhänger in Arbeit. Kiste runtergebaut zum Abändern und reparieren, dabei gesehen, dass die Rahmenträger rostig waren, also gleich neue gemacht.
Jetzt kommt doch tatsächlich eine geschweisste Verbindung von Achse zu Zugrohr zum Vorschein. Wer das wann gemacht hat, kann man nicht mehr feststellen, der Anhänger ist Bj. 2002. Allerdings kein Markenfabrikat, sondern irgend was "Eigenbau". Kann es sein, dass das damals zugelassen war?
Wird mich der TÜV- Mann töten?
Soll bzw. muss ich das ändern auf Schraubverbindung? Die passende Klemmschale dazu (Achse 70mm rund und Zugrohr 70mm rund) hab ich nur bei einem einzigen Anbieter gefunden und da kostet das Teil ca. 77.-€. Dürfte die einzige Klemmschale sein, die so teuer ist, für das Geld gibts ja schon ein neues Rohr ....... Allerdings scheint das Mass der Achse (70mm rund ) recht selten zu sein, und beides, Zugrohr UND Achse möchte ich natürlich nicht wechseln.
Was tun? Wer hat eine Idee?
Gruss Ruddi