Zulässiges Gewicht

  • Hallo,


    bei meinem Auto steht unter Leergewicht 970kg. Unter den Bemerkungen steht dann 950-1050kg Leergewicht.


    Der Anhänger hat 1000kg Gesamtgewicht.


    Ich habe nur den B-Schein.
    Nach welchem Wert muss ich mich richten? Darf ich den Anhänger ziehen?

  • Hallo


    ich würde auf ne Waage fahren, wenn dein Auto genug Extras hat, wird er eher am oberen Limit liegen, wenns ne nackte Ausführung ist, dann eher am unteren Limit


    wenn er die 1t Leergewicht erreicht, dann den Wiegeschein aufheben, für eventuelle Kontrollen durch die :police:


    wenn er die 1t nicht hat, Hänger ablasten, ansonsten gibts mecker wegen fahren ohne FS


    Gruß Mani

  • Muss das eine besondere Waage sein?
    Oder reicht die vom Schrott/ Wertstoffhof oder ähnliches.


    Hänger ablasten geht nicht da es nicht meiner ist.
    Aber die werden wohl beim wiegen nicht unter die Fußmatten gucken.

  • Nun, ob der wiegeschein reicht weiß ich nicht. Ich würde lieber das leergewicht eintragen lassen. Könnte mir vorstellen, das nur das zählt was unter "G" steht.
    Die Waage muss natürlich eine geeichte sein. Das wird aber nahezu jede gewerblich genutzte waage sein, denn sonst dürften die die auch nicht nutzen. Einfach mit dem Wiegeschein zum Tüv, der müsste das dann abnehmen, und damit zum stva fahrzeugschein ändern lassen. Vorher aber am besten mit dem Tüv prüfer absprechen.


    Was gerade im Auto war bei der Wiegung wird der Prüfer ja nicht wissen. Nach neuem standart müsste zum leergewicht auch noch 68kg fahrer und 7kg gepäck gehören. also zur not einfach reinsetzen, oder eben ein wenig werkzeug einpacken, was ja zur ausstattung des wagens gehört...


    Bei vielen Transportern ist das noch schlimmer geworden mit den angaben. Da steht dann Leergewicht 2000-2500kg höhe 200-230cm länge 500-530cm und so scherze. Das sowas erlaubt ist, ist für mich eine frechheit...

  • Hatte ich neulich auch: Oberklasselimousine - Länge 5100-5250mm schickt mir der Interessent. Hab ich ihn erst mal gefragt, ob er nicht weiß, ob er die kurze oder die lange Version hat ...

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Hi,

    meine Empfehlung: Mach den Anhängerführerschein noch zu B. Dann musst Du dir keine Gedanken mehr wegen so etwas machen und so wie es aussieht (mein Eindruck), ist es keine Fehlinvestition. Außerdem sooo viel teuer Geld kostet der Preis auch nicht. :kratz:

    Gruß
    Gerhard

  • Mein 3ér hat 322,. Mark gekostet, mein Einser 85,- ....... damals :biggrins:


    Mein Sohn hat letzte Woche das E zum B gemacht .....
    Behördlich :Sehtest, Antrag, Prüfgebühren ..... = knapp 150,-
    Fahrschule:
    Grundgebühr,
    Pflicht : 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nacht,
    und dann : 3 x Übungsfahrten durch die Stadt, einparken und ... und ... und
    und noch 1 Spezielle Prüfungs-Vorbereitungs-Übungsfahrt, als der Prüfer mit seinen "Macken" bekannt war
    und dann die Prüfungsfahrt.


    Ist ne Fahrschule mit 8 Fahrlehrern und so schnell ( so wenig Fahrstunden ) wie mein Sohn hat es da bisher noch keiner gemacht.


    Und schon waren knappe 800,- Euros versenkt ; ..... o.k. , ist Hamburg, also nicht die billigste Gegend.


    Aber unter 600,- kommt man wohl kaum weg.



    Manfred

    Manfred

  • Die scheine sind generell sehr teuer. Wenn man jetzt ne fahrstunde mit 30€ ansetzt, und 10 stunden braucht, sind das halt schon 300€. Dazu noch die anderen kosten, wo jeder seine hand aufhält.


    Ob sich der BE schein lohnt, muss jeder selber wissen. Die einen brauchen den nur alle jubeljahre, die anderen dahren mehrmals die woche mit einem BE erforderlichen Anhänger.


    Die Sache ob der wagen nun 1000kg ziehen darf oder nicht, hat Fahrerlaubnistechnich keine relevanz.

  • Die Sache ob der wagen nun 1000kg ziehen darf oder nicht, hat Fahrerlaubnistechnich keine relevanz.



    Einspruch:

    Leerer Hänger mit tatsächlich 300Kg und zGG 1000 Kg geht an einem Fahrzeug mit zul. Anhängelast 999 Kg mit "B" auf keinen Fall.

    Was aber geht: Toyota RAV4, zGG 1940 Kg und leer 1520 Kg ( zul. Anhängelast 1700 Kg ) mit einem 6,2-Meter-Wohnwagen und zGG 1500 Kg mit Antischlinger mit 100 Sachen über die Autobahn.
    Dafür braucht man nur "B" : ...... ein absoluter Schwachsinn, das Ganze.

    Mit meinen Terrano II ( zGG 2510 Kg ) durfte er aber mit "B" keinen leeren 1000-Kg Anhänger ziehen.

    Aber nun hat er ja "BE" ;)

    Manfred

    Manfred

  • Das mit Waage und Wiegeschein ist Blödsinn.
    Wenn´s nicht reicht lege ich mir 2t Steine in den Kofferraum und schon passt es .....:biggrins:


    Das geht nur wenn der Tüv es amtlich wiegt und das Gewicht dann auch in die Papiere einträgt, denn NUR das zählt ( und im Zweifel das leichteste eingetragene Gewicht ! ).
    (mhhh?? ...dort würde es auch gehen, einfach den Rahmen mit Wasser füllen, und schon passt
    es wieder )


    LG

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Ich plane etwa €500 für den BE Upgrade meiner Tochter ein. Um einen 2t Pferdehänger ziehen zu dürfen, braucht sie den auch.
    Ist halt ein Rechenspiel; die 750er gehen (eigentlich) immer. Bei allem anderen muss man immer Autoleergewicht, Anhängermaxgewicht und eben die 3,5t Grenze beachten.

    Groetjes, der Uli

  • Hi,

    falls Du im Handwerk oder Vertrieb beschäftigt bist ist der E immer auch ein gutes Argument. Ich habe irgendwann mal den Flurförderfahrzeugeschein (Stapler) gemacht. Ich fahre zwar selten, aber bei Bewerbungen z.B. war das von Vorteil.

    Gruß
    Gerhard