Das wird aber verdammt knapp, in den verbleibenden 25 Kg die AE und 4 Bremsen unterzubringen.
( die kleinsten Bremsen dürften es bei der vorhandenen Radgröße ja eher nicht sein )
Manfred
Das wird aber verdammt knapp, in den verbleibenden 25 Kg die AE und 4 Bremsen unterzubringen.
( die kleinsten Bremsen dürften es bei der vorhandenen Radgröße ja eher nicht sein )
Manfred
xiszone: jo
edit: Das mit der Bremse und Reifengröße dachte ich mir allerdings auch, gerade, wenn man 4x nur die kleinste Bremse hat. ABER... gleichzeitig ist das zGG ja auch gering und man hat 2 Achsen / 4 Bremsen - dann könnts vllt. doch wieder gehen.
Ist so-oder-so keine schöne Konstruktion. Scheint klar für "B"-Führerscheine ausgelegt... Da sieht man ma, was diese FS-Reform eigentlich für doofe Auswüchse mit sich bringt...
Ja, wenn es denn die Bremszuordnungsberechnung hergibt ... trotzdem wird es bei den 25 Kg arg knapp
Knapp sicherlich, aber möglich wäre es.
Mir ging es bei meinem Post nicht nur um den hier gezeigten Anhänger, sondern um die allgemeine Gültigkeit.
War bei B nich was mit einer Achse? Also nix mit 2 oder mehr Achsen größer als 1m auseinander?
War mir auch, habe aber absolut nichts dazu gefunden. Daher meine Frage. Vielleicht kennt sich da jemand aus und hat eine Quelle/Gesetzestext zum Thema.
Ihr findet nix, weil das nicht mehr gibt!
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
ZitatKlasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Da steht nix von irgendwelchen Achsen o.ä.
Wobei anders überlegt, man die Lok auch einachsig gebremst hätte bauen können, wäre dann immer noch mit den meisten Autos und ohne BE zu fahren und man hätte Reserven für das Zubehör gehabt.
Drehschemel und Klasse B geht theoretisch, nur wird es so eine Kombination wohl nur sehr selten geben.
Ich habe noch nie ne einachsige Lok gesehen.
Drehschemel geht NUR gebremst, ungebremst nur Stardeichselanhänger
( ja ich weiß das es nen ungebremsten SmartDS gibt, keine Ahnung wie der ne Zulassung bekommen hat)
die ein Achs regelung gabs nur beim 3er, bzw gilt jetzt auch noch wenn jemand nen umgeschriebenen 3er hat
dann bekommt er C1E mit Schlüsselzahl und der Bemerkung C1E > 12.000 kg, L ≤ 3 (das L steht für die Achsen)
Ich habe noch nie ne einachsige Lok gesehen.
Ich auch nicht, die Räder hätte man dann anders darstellen müssen.
Auch nicht schlecht
Steht leider nicht dabei was der wiegt.
Zitat"privater Anbieter"
Ich habe den mal angerufen. Wollte horchen was mit den Rädern (Führerhaus) passiert. Ganze Führerhaus hochkurbeln oder irgendetwas anderes. Katastrophe . Katastrophe .
Nicht zugehört und nichts verstanden. Dann kam eine whatsapp Meldung zurück, welche ich nach dem 15. Rechtsschreibfehler gelöscht habe. Und der will 36T€. Und kann keine Fragen beantworten.
Das mit den Rädern habe ich mich auch gefragt, so gerade ist ja fast keine Straße das die nicht aufsetzen.
Ich vermute mal, dass man die Räder einfach abziehen kann. Aber echt traurig, dass ein Verkäufer nichts über seine Ware erzählen kann.
Geht primär nicht um den Anhänger, aber dennoch recht faszinierend finde ich
Gerad auf Kleinanzeigen gefunden.
Schöner Leuchtturm
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/leuchtturm/809062793-276-3003