Hallo zusammen,
kann jemand mit dem was in meinem Schein bezüglich des Anhängerbetriebs 100/kmh etwas anfangen?
ich wollte hier nicht weiter fragen: http://www.anhaenger24.de/forum/showthread.php?t=3477&p=27034#post27034
Grüße a010.gif
Hallo zusammen,
kann jemand mit dem was in meinem Schein bezüglich des Anhängerbetriebs 100/kmh etwas anfangen?
ich wollte hier nicht weiter fragen: http://www.anhaenger24.de/forum/showthread.php?t=3477&p=27034#post27034
Grüße a010.gif
Wenn die AHK ab Werk dran war, hast Du ein Anhänger ESP. Wenn der Anhänger die 100er Zulassung hat und das Zuggesamtgewicht stimmt, darfst Du.
Da solltest du am Besten den TÜV fragen. Ab Werk angebaut ist nicht das selbe wie nachträglich angebaut. Auch wenn der Rest stimmen sollte.
Hallo
auf Deutsch steht da meiner Meinung nach
Du darfst xxx Kilo (das sieht man nicht im Bild) unbegrenzt der Steigung ziehen
bis 8% Steigung darfst Du 2500 kg anhängen, aber dann darfst Du dein Auto nimmer vollpacken, weil Gesamtzuggewicht nur 4900 kg sein darf, also Auto nur maximal 2400 kg Gesamtgewicht
bei werksseitiger AHK und ESP mit speziellem fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb darfst Du auch 100 fahren (wenn der Hänger auch darf) und dein Zug darf dann bis 8% Steigung max 5200 kg wiegen
da Du ne Nachrüstkupplung hast, und eventuell auch kein ESP, darfst Du nur dann 100 fahren wenn die üblichen Gewichtsverhältnisse eingehalten werden, das kann dann weniger als die 4900 sein, dazu müsste man wissen was noch so in deinem Schein steht
das ganze ohne Gewähr, manchmal ist das auch ganz anders gemeint als es dort steht, am besten mal beim TÜV fragen
Gruß Mani
Auch bei einer nachgerüsteten AHK kann die Gespannstabilisierung übers ESP aktiviert werden, wenn ein entsprechender E-Satz verbaut wurde und das Auto korrekt codiert wurde.
Für die 100 km/h Regelung brauchst du das aber normalerweise nicht, das hängt allerdings vom Verhältnis Leergewicht T5 zu GG Anhänger ab, mit Hänger-ESP ist ein höherer Faktor erlaubt, alternativ geht auch ne Anti-Schlinger-Kupplung, um den höheren Faktor ausnutzen zu dürfen.
Auch bei einer nachgerüsteten AHK kann die Gespannstabilisierung übers ESP aktiviert werden, wenn ein entsprechender E-Satz verbaut wurde und das Auto korrekt codiert wurde.
Wo hast du das her???
Habe schon bei sehr vielen Herstellern gefragt - bis jetzt immer die gleiche Antwort; "Nicht möglich!"
Weil ich es weiss
Spass beiseite: das gilt natürlich nur für Autos, deren ESP diese Gespannstabilisierung kann, z.B. Golf 5 ab Modelljahr 2006.
Die sogenannten Komfortfunktionen werden durch das Codieren des Autos aktiviert, wie z.B. abschalten der (originalen) PDC oder eben einschalten der Gespannstabilisierung, teilweise auch die Überwachung der Anhängerblinker z.B. bei Peugeot.
Bei anderen Autos wie den aktuellen BMWs muss man nicht codieren, die Kisten sind etwas schlauer und merken automatisch, dass ne AHK verbaut wurde bzw. ein Hänger dran hängt.
Ohne Gewähr, nur soweit ich es kenne.