Soooo, wie versprochen mein Anhänger in Bildern
Anhänger 1,3 to Kasten Kaufberatung
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schöner Hänger, nur das Auto
die vorderen Seitenscheiben erinnern an Panzerspähwagen, gabs die nicht größer?
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Wieso erinnern?????
Das ist ein Panzerspähwagen, hinten kommt die Flak drauf
Aber heut durfte er erstmal einen Gefrierschrank befördern und vorher einen Kühlschrank ins kühle Grab tragen.
Zugegeben, keine ernsthaften Aufgaben für die Größe und Zuladung.Als nächstes gibts dann eine Ladebordwanderhöhung.
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Haben Panzerspähwagen nicht ein Loch im Dach? Mit Deckel?
?
Gerhard -
Moderne PzSpw nicht, daher hat unserer ein Glasdach...........zur Luftraumbeobachtung.
Ach übrigens, ich werd mal demnächst einen Fred aufmachen wegen Umbau, der geht jetzt nämlich beim Anhänger an (Motorrad hab ich ja schon fast fertig umgebaut).
Ich hoffe das darf ich trotzt PzSpw
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Zitat
Ach übrigens, ich werd mal demnächst einen Fred aufmachen wegen Umbau, der geht jetzt nämlich beim Anhänger an (Motorrad hab ich ja schon fast fertig umgebaut).
Ich hoffe das darf ich trotzt PzSpw
Nicht trotz, sondern nur deswegen.
Gerhard -
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Wieso erinnern?????
Das ist ein Panzerspähwagen, hinten kommt die Flak drauf
Aber heut durfte er erstmal einen Gefrierschrank befördern und vorher einen Kühlschrank ins kühle Grab tragen.
Zugegeben, keine ernsthaften Aufgaben für die Größe und Zuladung.
... und wofür brauchst du dann einen AnhängerWieso erinnern?????
Das ist ein Panzerspähwagen, hinten kommt die Flak drauf
Als nächstes gibts dann eine Ladebordwanderhöhung.
... muss ja komisch aussehen (Rummmmmster mit Bordwand) -
... und wofür brauchst du dann einen Anhänger
ich denke für sein möppi.
gruss uwe
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Nabend,
so eine Humbaur hatte ich auch Mal...
Aber Du hast ihn hoffendlich nicht abgelastet. Da wurden ja wieder Mal ganz altes Hörensagen aufgetischt...
Grüßle
Thorsten
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Da wurden ja wieder Mal ganz altes Hörensagen aufgetischt...
Na, da bin ich jetzt aber gespannt, wie Du das Gegenteil hieb- und stichfest beweist .
Wir hätten gerne belegbare Quellen. -
Hallo,
von einer notwendigen Ablastung ist in der StVZ nicht die Rede. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, das die max Anhängelast eingehalten wird.
Sonst müsste man auch eine 750 kg Hänger ablasten, weil nur wenige, große Fahrzeuge auch 750 kg ungebremst ziehen dürfen.
Grüßle
Thorsten
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thoritz
Du hättest sogar recht, wenn es sich hier nicht auf die 100Km/H zulassung beziehen würde.
Lies dir einfach mal die erste Seite vom Fred durch, dort stehen die rechtlichen Grundlagen, warum ich den Anhänger ablasten musste und die Zuglast beim Zugfahrzeug mit 8% erhöht auf 1200 Kg eintragen hab lassen.
Hab ich übrigens Gestern machen lassen und hab dafür einen neuen Brief und Schein bekommen.
Geht nicht mit einem Eintarg laut Zulassungsstelle.
Hab ich aber dafür nicht bezahlt. -
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Die Regelung ist etwas komisch: die 100 km/h Eintragung gibt es auch ohne Ablastung, nur darf man dann mit einem üblichen PKW trotzdem die Regelung nicht ausnutzen, weil das Eigengewicht des PKWs viel zu niedrig ist bei einem ungebremsten 750er.
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Also, die 100Km/h-Zulassung vom Anhänger ist die eine Sache.
Ich habe meinen Anhänger bereits auf 100Km/h zugelassen gekauft (Eintragung im Fahrzeugbrief).
Der Anhänger muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das heisst aber nicht, das man deswegen mit jedem Zugfahrzeug auch 100 fahren darf.
Damit ich mit dem Gespann Roomster 1.6 und Humbaur 132513 auch tatsächlich (auf dt. BAB´s) 100Km/h fahren darf, ist halt eine Ablastung auf 1200Kg Anhänger und eine Auflastung der Anhängerkupplung auf 1200Kg (bei 8% Steigung) notwendig gewesen.
Damit passen beide Gewichte zusammen, und das ist halt mind. Grundvoraussetzung.
Dies wird durch den letzten Satz bestimmt:
"In jedem Fall gilt, das die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und Anhängelast des Zugfarzeugs."
Um das Kind beim Namen zu nennen:
Es handelt sich hierbei um die dritte Verordnung zur Änderung der neunten Ausnahmeverordnung zur StVO mit Wirkung vom 21.10.05 (klingt komisch ist aber so, ich musste das mir auch erst sagen lassen).