Antischlingerkupplung Westfalia

  • Hallo Zusammen,

    ich habe einen WoWa Hobby 440 der bereits vom Vorgänger auf 100 Zulassung umgerüstet wurde. Er hat die benötigten Reifen, Dämpfer und eine Antischlingerkupplung von Westfalia Typ SSK 1.

    Nun wollte die Dekra mir die 100 Zulassung für den WoWa nicht erteilen da es von Westfalia kein Gutachten für diese Antischlingerkupplung geben würde.:confused: :( X(

    Nun meine Frage an euch. Hat einer von euch mit dieser Schlingerkupplung eine 100 Zulassung bekommen? Wenn ja, wie? Oder hat einer von euch ein Gutachten für diese Schlingerkupplung?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Christian

  • Von der Anti-Schlingerkupplung von ORIS (Orismat 2000) hab ich das auch schon mal gehört, dass die bei der 100 km/h-Abnahme nicht geduldet wird, da es von ORIS kein EG-konformes Gutachten gibt. Die Teile wurden halt hergestellt bevor die 100 km/h-Regelung eingeführt wurde. Nun gibt es die Orismat nicht mehr und die das Gutachten ist nun nachträglich auch nicht mehr zu bekommen. Wie gesagt, ich hab´s nur halt so gehört.

    Ich kann mir aber vorstellen, dass es mit der SSK 1 von Westfalia ähnlich aussehen könnte. Ich meine, mit der Zeit gibts ja jetzt schon die SSK 3!

    Benno (kein Experte für alles, aber bemüht)
    ...wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Hallo W.Christian,

    da wird eine Umrüstung auf eine neue Schlingerkupplung fällig !

    ABER:

    Ich kenne 2 Versionen der neuen 100km/h Regelung, wo
    auch ohne Schlingerkupplung die Zulassung möglich ist.
    Es verringert sich nur das zul.Gesamtgewicht des
    Anhängers, den man ziehen darf.

    Mal beim TÜV gezielt nachfragen, ggf. halt nach der
    alten Verordnung die Abnahme machen (ohne
    freien Wechsel zwischen Anhänger und Zugfahrzeug)

    Bitte mal Info, was der TÜV dazu gesagt hat.

    ;) AL-KO Spezialist ;)

  • Stimmt Grmpf78! :o Genau! Hat ich gar nicht dran gedacht jetzt. Den Wohnwagen einfach nach der alten 100 km/h-Regelung abnehmen lassen - also Gespann-bezogen, Christian!

    Benno (kein Experte für alles, aber bemüht)
    ...wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Hallo,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Soviel ich weiß war der WoWa auch nach der alten 100 Regelung (Gespann bezogen) abgenommen. Das Problem ist nur das nach der alten 100 Regelung mein Auto zu leicht ist.

    Nach der alten Verordnung darf das zul. Gesamtgewicht des Hängers glaube ich nur 80% des Leergewichts vom Zugfahrzeug haben. Oder liege ich da falsch? Demnach wäre mein Zugfahrzeug 80 Kg zu leicht oder der Hänger zu schwer.

    Ich denke dann komme ich nicht an einer Umrüstung vorbei.

    Gruß Christian :o

  • Nööö :tongue:

    Dann wird der Anhänger eben abgelastet, soll
    heißen in den Papieren des WoWa wird ein neues
    zulässiges Gesamtgewicht eingetragen, eben
    80kg weniger.

    Obwohl ich mir nicht sicher bin ob nicht
    das tatsächliche Gewicht des WoWa zählt
    und nicht das in den Papieren.

    Ggf. beim TÜV nachfragen.

    ;) AL-KO Spezialist ;)

  • Nach der alten (aber trotzdem immer noch gültigen) Regelung gilt:

    "Das Masseverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers und der Leermasse des Zugfahrzeuges darf höchstens betragen:

    • bei Anhängern ohne Bremse: X=0,3
    • bei Wohnwagen (mit Bremse): X=0,8
    • bei allen anderen Anhängern mit Bremse: X=1,1"

    Heisst für unser Beispiel (gebremster WOHNWAGEN):

    Leermasse Zugfahrzeug x 0,8 = max. zul. Gesamtgewicht des Wohnwagens

    Beispiel:
    Auto wiegt leer 1000 kg, dann darf der Wohnwagen eben nur 800 kg zul. Gesamtgewicht haben, denn

    1000 kg x 0,8 = 800 kg

    Hat der Wohnwagen im Moment z.B. laut Papiere 1200 kg, wird er auf 800 kg abgelastet werden müssen um 100 km/h fahren zu dürfen.


    (Notiz: Nach der neuen Regelung gilt bei Wohnwagen Faktor X=1,0)

  • Neue Regelung?(
    Hab ich was nicht mitbekommen:confused: :confused:
    Seit wann gibt es die und wo kann ich die Nachlesen??

  • hallo es gibt im zulassungsverfahren für tenpo 100 keine herstellerbestimmung für antischleudervorrichtungen es werden nur zwei erwähnt mit namen da steht aber auch das andere hersteller möglich sind die die spur stabilisieren diese müssen eine abe haben
    da es für volvo pkw in deutschland eine auflastung von 1600-1900kg der anhängelast gibt in verbindung mit einer oris/orismat oder westfalia/ssk und dafür auch guachten existieren müssen diese auch für eine 100 zul.eingetragen werden da ihre fuktion schon geprüft
    eine kopie von der westfalia abe habe ich die von volvo deutschland beantragte unbedenklichkeit könnte ich auch zu verfügun stellen das ist nur willkühr von den prüfern zu beachten sei bei allen gebrauchten systhemen das das mann aus sicherheit neue reibebeläge verbaut
    mfg alex

    entschuldigt meine rechtschreibung aber ich liege mit einem bandscheibenvorfall im bett und kämpfe mit dem laptopf

  • Es geht leider nicht nur um die ABE, sondern
    um eine Bescheinigung vom TÜV/Dekra über die
    Wirksamkeit der Stabilisierungeinrichtung.

    hier der Originaltext:

    Sie dürfen Tempo 100 fahren, wenn das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts-System für Anhängerbetrieb ausgestattet ist (z. B. ESP), wodurch der Betrieb bis 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung verbessert wird und eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Oder wenn der Caravan/Anhänger mit einer technischen Einrichtung ausgestattet ist, die per Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) nachweist, dass sie einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h sicherstellt.

    ;) AL-KO Spezialist ;)

  • also das ist genau der Punkt an dem sich die Götter streiten
    in den einzelnen 100 Zulassungen die ich von verschiedenen prüfstationen hab beruft man sich auf die ISO 11555-1 oder eine ABE
    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl105s2978.pdf

    bei Winterhof sieht es dann so aus
    http://www.camping-cars-carava…nterhoff-bestaetigung.pdf

    Algemeiner Test
    http://209.85.129.104/search?q=cache:6agCHRZh_5EJ:www.dk-content.de/boote-magazin/pdf-archiv/technik/Schlingerdaempfer2004.pdf+iso+11555-1+westfalia&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=2

    Zitat

    Sicherheitskupplung AKSTM 1300 mit Stabilisierungseinrichtung. Bewegungen Aufkommende Schlinger- und Nichbewegungen des Anhängers werden wirksam unterdrückt. Ruhige Fahrt Entspanntes und gelassenes Fahren mit dem Gespann erhöht die Sicherheit. Geschwindigkeit Die AKSTM ermöglicht eine höhere theoretische Maximalgeschwindigkeit (auf zulässige Höchstgeschwindigkeit achten). Zudem lässt sich das Gespann in einer Notsituation schneller beruhigen. Die AKSTM 1300 erfüllt die ISO 11555-1 (100 km/h-Zulassung möglich). Funktionsweise Durch Betätigen des Stabilisierungsgriffs werden zwei spezielle Reibbeläge von links und rechts an die Anhängekugel des Pkw gepresst. Der Anpressdruck kann bis zu 300 Nm2 betragen. Pendel- oder Nickbewegungen werden damit bereits im Ansatz wirksam unterdrückt. Bedienung Kupplungs- und Stabilisierungsgriff sind voneinander getrennt und beide jeweils mit einer Hand zu bedienen. Keine umständlichen Zusatzsicherungen. Zum leichteren Rangieren des Anhängers wird einfach der Stabilisierungsgriff geöffnet. zu. Gesamtgewicht 1360 kg - Stützlast 100 kg - Bohrungen horitz. + kreuz - Material Stahl - EG Prüfzeichen 00-0030 - Mindestmasse 180 kg - Anziehdrehmoment 86 Nm - Eigengewicht 3,5 kg



    dies alles trifft auch für die alte ssk zu und somit ist dies wieder ein ermessenSpielraum der Prüfer im übrigen habe ich schon Wohnwagen mit 100 zul. gesehen an denen es nie eine der beschriebenen Vorrichtungen gab oder gibt

    halten wir Foulgenen Auszug fest so steht er gedruckt in dem steht
    entweder / oder
    ><TABLE style="MARGIN-TOP: 0cm" cellSpacing=0 cellPadding=0 width="100%" border=0 type="disc"><TBODY><TR><TD vAlign=top width="100%">[FONT=times new roman,times]einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder <!--mstheme-->[/FONT]<!--msthemelist--></TD></TR><!--msthemelist--><TR><TD vAlign=baseline width=42>[Blockierte Grafik: http://www.ollis-campingseite.dyndns.info/_themes/rmnsque/rombul1a.gif]</TD><TD vAlign=top width="100%"><!--mstheme-->[FONT=times new roman,times]mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird, <!--mstheme-->[/FONT]<!--msthemelist--></TD></TR></TBODY></TABLE>
    und das trifft zu kein wunder das die Prüfer immer auf Nummer sicher gehen und das alte lieber untersagen

    wie auch immer ich bin stets für ne AKS 3004:)

  • P.S. Es ist ja auch keine Pflicht eine Schlingerkupplung zu montieren,
    man darf danne eben weniger ziehen und hat ein festes Gespann !

    ;) AL-KO Spezialist ;)

  • Hallo !

    Ist zwar jetzt neben dem Thema, aber ich habe dafür Verständnis ! Komme selbst gerade aus dem Krankenhaus von einer doppelten Bandscheiben OP zurück und kann sehr gut nachempfinden wie´s ist !
    Aber mal ne Frage. Ich habe die 100 Km/h Zulassung für meinen Wowa ( zl.GG 900 KG ), Zugfahrzeug Leergewicht 1350 Kg schon . Ich möchte mir die SSK 1 einbauen ! Muss ich da nun um meine 100 Km/h Zulassung fürchten, oder stimmt da mein Masseverhältnis trotzdem noch ???

  • hallo es gibt im zulassungsverfahren für tenpo 100 keine herstellerbestimmung für antischleudervorrichtungen es werden nur zwei erwähnt mit namen da steht aber auch das andere hersteller möglich sind die die spur stabilisieren diese müssen eine abe haben
    da es für volvo pkw in deutschland eine auflastung von 1600-1900kg der anhängelast gibt in verbindung mit einer oris/orismat oder westfalia/ssk und dafür auch guachten existieren müssen diese auch für eine 100 zul.eingetragen werden da ihre fuktion schon geprüft
    eine kopie von der westfalia abe habe ich die von volvo deutschland beantragte unbedenklichkeit könnte ich auch zu verfügun stellen das ist nur willkühr von den prüfern zu beachten sei bei allen gebrauchten systhemen das das mann aus sicherheit neue reibebeläge verbaut
    mfg alex

    entschuldigt meine rechtschreibung aber ich liege mit einem bandscheibenvorfall im bett und kämpfe mit dem laptopf



    Hallo !


    Ist zwar jetzt neben dem Thema, aber ich habe dafür Verständnis ! Komme selbst gerade aus dem Krankenhaus von einer doppelten Bandscheiben OP zurück und kann sehr gut nachempfinden wie´s ist !
    Aber mal ne Frage. Ich habe die 100 Km/h Zulassung für meinen Wowa ( zl.GG 900 KG ), Zugfahrzeug Leergewicht 1350 Kg schon . Ich möchte mir die SSK 1 einbauen ! Muss ich da nun um meine 100 Km/h Zulassung fürchten, oder stimmt da mein Masseverhältnis trotzdem noch ???