Frage für Tüv-Kundige - PKW Zuggewicht auflasten

  • Der ML hat eine Geländewagenzulassung, genau wie meiner: zGG 2990kg, Anhängelast 3500kg. Da ist die Ahängelast höher als bei normalen PKWs, zu denen beispielsweise auch VW Transporter oder Mercedes Sprinter zählen.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Neeeee ..... sooooo kann das nicht richtig sein :p


    wenn, ..... dann : ........ ungebremster Anhänger also maximal halb so schwer wie Dein Auto leer wiegt + 37,5 kg ;):D



    Danke :rolleyes:


    ich lobe Besserung, :wonder: war wohl noch nicht ganz wach :lol:

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o

  • @ Hängermann !


    Ja, da hast Du recht.


    Ich habe das als Auszug aus der StVZO bezüglich der Frage nach dem Citroen-Pkw eingesetzt. Den Teil aus §42 der die Geländewagen und Lkw betriff habe ich rausgelassen, das hätte unnütz den Rahmen gesprengt.


    Aber für Fahrzeuge die als Geländewagen eingestuft sind ist das Verhältnis höher.


    Mein Auto wiegt leer auch 2100kg und darf 2800kg ziehen.

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o

  • @ Hängermann !


    Den Teil aus §42 der die Geländewagen und Lkw betriff habe ich rausgelassen, das hätte unnütz den Rahmen gesprengt.



    Unnütz ??? ...... ich glaube, die Quote der Geländwagenfahrer ist hier überdurchschnittlich hoch ;) :)



    Manfred

    Manfred

  • das hab ich hier bestimmt schon zweimal geschrieben, unter welchen Vorraussetzungen der Faktor 1,5 gilt, da gibts nämlich auch Auflagen, nicht jeder Geländewagen darf das 1,5 fache ziehen

    Viel Spass beim suchen :D

    Gruß Mani

    für die die ned suchen wollen

  • Und dann heißt es auch noch : bis zum 1,5-fachen ;)


    ist genau wie bei den PKW : bis zum zul. GG ;)


    Mein "Geländewagen" zum Beispiel erfüllt alle Punkte eines Geländewagens im Sinne des Gesetzes :) ..... und hat nur den Faktor 1,11 ...... :(


    Und ich möchte auch nicht mehr als die zulässigen 2800 Kg an einen kurzen Terrano-Benziner hängen müssen :rolleyes::rolleyes::D:D:D:D



    Manfred

    Manfred

  • hat der Terrano ne Diff Sperre hinten? dachte nicht

    und mit der Bodenfreiheit vorn wirds auch ned hinkommen, außer Du hastn hochgedreht

    Gruß Mani



    Ne Sperre hat er nicht :( ..... aaaaber laut Gesetz so etwas ähnliches : ne automatische Sperre ( serienmaäßig; fest eingestellt auf 360-400 Nm ) ;):D:D:D


    Bodenfreiheit Serie (ca. Werte) : vorne = 205 mm / Mitte = 260 mm / hinten 210 mm :)


    Danach ist er vor dem Gesetz ein reinrassiger Geländewagen ;):D:D:D


    ( Viel mehr hat deiner auch nicht unter den Diff´s und unter der Getriebe-Traverse )


    Dazu hat meiner 265/70-16 Reifen (bringen + 20 mm) + vorne 25 mm hochgestreht = Ergebnis :


    Bodenfreiheit jetzt (ca. Werte) : vorne = 260 mm / Mitte = 300 mm / hinten 230 mm :):D:D:D



    Aber wir schweifen ab ; ...... Jeder Terrano II ist vor dem Gesetz ein reinrassiger Geländewagen ..... ;):biggrins::D




    Manfred

    Manfred



  • Mein Wagen wiegt leer 1241 kg nach Papieren, ich darf 595kg ungebremst und 1100 gebremst ziehen. Warum die "Grenzen" nicht ausgereizt wurden, keine Ahnung. Habe vorn und hinten Scheiben, das Auto hat 110 PS...

    Mein Opel damals (Astra) durfte 1000 kg gebr. ziehen, wog selber nur knapp über 1000 und hatte einen Eintrag 1200 kg gebremst bis 10 Prozent Steigung. Selber wog das Auto aber keine 1,2 t, ein Geländewagen ist es auch nicht gewesen. Komische Gesetze!

    MfG

    Olaf

  • Hallo,


    frage mal wegen der Anhängelasterhöhung bei der Firma SK Handel in Aicha nach, die machen solche Geschichten für verschiedene Fahrzeuge, natürlich nicht umsonst.


    Mein Galaxy hat durch ein Gutachten auch 2400kg Anhängelast , statt 2000kg, ohne technische Änderung.


    Gruß Gerd

  • Der Beitrag von Olaf sieht so aus, als wunderte er sich über die 1200 kg AHL des Astras, obwohl er ein Leergewicht von nur ca. 1000 kg hat.


    Von Gesamtgewicht steht da nichts, das stimmt, aber die gebremste AHL ist völlig normal, da die Obergrenze sich ja auf das GG des Autos bezieht.


    Alle Klarheiten beseitigt :wonder:


    Grüße Peter

  • Hallo Gerd

    kannst mir das Gutachten mal schicken, würde mich mal interessieren was die da reinschreiben, nur aus Neugierde, normal gibts ohne irgendwas zu verstärken ned gleich 400 kg mehr, grad bei so nem Auto, das wundert mich schon ein bischen, wenns ein Geländewagen wäre ok, aber bei so ner Familienkutsche sind 2000 kg schon viel

    das ist so ein typischer Fall, wo man sagen kann,
    Wo will den der Hänger mit dem Auto hin

    Gruß Mani


  • Hallo,


    das Gutachten wurde beim Tüv eingezogen, es geht aus dem Kopf raus infolge eines Gutachtens des österreichischen Tüvs, woraus hervorgeht das das Fahrzeug mit der angegebenen Anhängelast bis 8 % Steigung positiv begutachtet wurde, und auch das zul. Ges.gewicht des Zuges angepasst wird.


    Solche Gutachten sind für mehrere Fahrzeuge erhältlich, bei einigen, so wie bei mir, ohne technische Veränderungen. Es hat damals um die 120 Eur gekostet, heute kostet es das Doppelte, mittlerweile gibt es das Gutachten sogar bis 2500 kg.


    Die "Familienkutsche" hat auch 2 Tonnen Leergewicht, so ist es nicht,
    und die 2000kg Anhängelast sind ohne Steigungs-Begrenzung. Vom Verhältnis her passt das schon, und von der Antriebsleistung auch.


    Gruß Gerd